Mit strategischen Zielen in die Zukunft der Gemeinde Jork – Zielvereinbarungen zwischen Rat und Verwaltung sind unterzeichnet
Ein großer Meilenstein des Jahres 2022 ist der strategische Zielentwicklungsprozess zwischen Rat und Verwaltung der Gemeinde Jork.
17 Zukunftsthemen für die nächsten Jahre haben wir mit dem 30köpfigen Gemeinderat und 10 Kolleginnen und Kollegen aus der Leitungsmannschaft des Rathauses in vier Workshoptagen gemeinsam und auf gleicher Augenhöhe erarbeitet. Uns war es ganz wichtig, dabei positiv auf die eigenen Zukunftsthemen für unsere Gemeinde zu blicken – und das nach dem Motto „Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen“.
In der Sitzung des Jorker Gemeinderates am 15. Dezember 2022 haben diese Zielvereinbarungen sieben Unterschriften erhalten, und zwar übereinstimmend von allen fünf Fraktionsvorsitzenden, dem Ratsvorsitzenden und dem Bürgermeister.
Diese gemeinsame Vorgehensweise bei der Herausarbeitung unserer strategischen Aufgabenschwerpunkte für die nächsten Jahre beweist das gute und vertrauensvolle Miteinander zwischen unserem Rat und unserer Verwaltung mit einem motivierten Blick nach vorn.
Diese Aufgabenschwerpunkte geben strategisch die Entwicklungsrichtung der Gemeinde Jork in den nächsten Jahren vor.
Im Folgenden dargestellt sind die Themen, um die es gehen wird und die in konkreten Umsetzungsschritten weiter ausgestaltet werden.
Die Zielvereinbarungen wurden vom Rat der Gemeinde Jork am 15.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen – Sie können die Themen „anklicken“ und erhalten dann den Link für den Download der pdf-Dokumente mit der ausformulierten Fassung unserer Vereinbarungen.
Im Rahmen der Projektplanungen und Projektumsetzungen werden Sie auf dieser Seite nach und nach über den jeweiligen Sachstand informiert.
Die Gemeinde Jork ist in der NSGB-Fachzeitschrift vertreten
In der Ausgabe 4/2023 der Zeitschrift für Ratsmitglieder „Die Niedersächsische Gemeinde“ des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) ist die Gemeinde Jork mit zwei Seiten vertreten. Unter dem Titel „Gemeinde Jork - mit Zielvereinbarungen in die Zukunft starten“ konnten unser Ratsvorsitzender Klaus Hubert, der allgemeine Vertreter Arne Krüger und Bürgermeister Matthias Riel über unseren gemeinsamen strategischen Zielprozess zwischen dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung berichten.
Vom Projektauftakt, über die Strategiekonferenz, den Abschluss der Workshop-Phase, die Unterzeichnung der Zielvereinbarungen bis zum ersten Fazit haben wir auf die Inhalte und hinter die Kulissen unseres Prozesses im letzten Jahr geblickt. Wir sind sehr dankbar dafür, dass unser kommunaler Spitzenverband den Jorker Zukunftsweg aufgreift und landesweit darüber in seiner kommunalen Fachzeitschrift berichtet. Für uns Verantwortungsträger in der Gemeinde Jork ist unser Zielprozess ein innovativer Weg, um eine schlüssige Arbeitsweise für unsere Schwerpunktthemen zu finden - und es konnte dabei die Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung weiter gefördert werden.
Übersicht der strategischen Zielvereinbarungen
1. Antragstellung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm
Zur Zielvereinbarung:
1. Antragstellung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen
Umsetzungsstand: 04.08.2023
In diesem Jahr hat das Land Niedersachsen die Frist für die Beantragung der Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm auf den 01.10.2023 festgesetzt. In enger Abstimmung mit dem für uns zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung wird momentan die Antragstellung vorbereitet. Da grundlegende Zielsetzungen der eigenen Dorfentwicklungsplanung bereits im Vorgriff auf einen späteren formalen Dorfentwicklungsplan im Antrag benannt werden müssen, wird die Gemeinde Jork durch ein erfahrenes Fachbüro unterstützt. In diesen Wochen laufen die gezielten Abstimmungsgespräche und Workshops auf dem Weg bis zur Antragstellung.
Update vom 07.08.2023:
Heute fand gemeinsam mit Ratsmitgliedern des Jorker Gemeinderates, Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung sowie Kooperationspartnern aus Einrichtungen und Organisationen der Auftakt des Bewerbungsprozesses statt. In der Gemeindeverwaltung übernimmt unsere Jorker Regionalmanagerin Sylvia Müller das Projektmanagement für die Bewerbung. Als begleitendes Fachbüro mit Erfahrung in der Dorfentwicklung konnte die Sweco GmbH aus Bremen gewonnen werden - aus dem dortigen Projektteam waren heute Lena Nordhausen und Erika Bernau dabei, die die Bewerbung in den nächsten Wochen inhaltlich gestalten und das Verfahren moderieren werden.
Von links nach rechts: Matthias Riel (Gem. Jork), Erika Bernau und Lena Nordhausen (Sweco-Projektteam), Sylvia Müller (Gem. Jork)© Gemeinde Jork
Eine solche Dorfentwicklung lebt nicht nur von kommunalpolitischen Entscheidungen, sondern vor allem auch von den Ideen der interessierten Akteurinnen und Akteuren aus der Bevölkerung. Deshalb wird eine öffentliche „Dorfwerkstatt“ am Donnerstag, den 24.08.2023 ab 17.30 Uhr einen wichtigen Meilenstein für die Erarbeitung unserer Bewerbung ausmachen. Darin sind Ihre Ideen und Impulse gefragt - eine Einladung für die interessierte Öffentlichkeit folgt und wir freuen uns über eine große Beteiligung.
Update vom 24.08.2023:
Dorfwerkstatt in der Gemeinde Jork
Die Gemeinde Jork wird sich mit Teilen ihres Gemeindegebietes um die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen bewerben. Es geht darin z.B. um Förderungen der Infrastruktur sowie der Daseinsvorsorge, vor allem aber auch um ein gutes Miteinander und Treffpunkte in unseren Ortschaften.
Das Dorfentwicklungsprogramm gibt vor, wie viele Ortschaften einer Gemeinde maximal angemeldet werden können und wie groß die Einwohnerzahl insgesamt sein darf. Und so wird unsere Dorfregion in der Gemeinde Jork die Ortsteile Borstel, Königreich, Hove, Moorende und Estebrügge sowie den historischen Jorker Ortskern bis zum Altländer Markt umfassen - mit dieser Planung steigen wir in die Bewerbung ein.
Eine gute Dorfentwicklung lebt vor allem vom Mitwirken der Bevölkerung - und das auch schon bei der inhaltlichen Gestaltung der Zukunftsideen in der Bewerbung - darin geht es auch um Impulse aus der Öffentlichkeit sowie um die Frage, wie unsere Einwohner ihr Dorf erleben, was gut läuft und was unbedingt verändert werden muss. Und genau das waren die Themen heute Abend in der Grundschule An der Este bei unserer Dorfwerkstatt. Mit unserem Projektpartner Sweco GmbH haben wir mit der interessierten Öffentlichkeit zu diesen Fragestellungen einen Workshop gestaltet. Vielen Dank für die großartige Beteiligung, das Interesse und die sehr wertvollen Hinweise und Ideen, die unsere Bewerbung ganz sicher bereichern werden. Das war sehr ein gelungener Einstieg in unsere eigene Dorfentwicklung - und eine Motivation für die nächsten Schritte. Demnächst startet in ähnlicher Form noch ein Workshop der Jorker Kommunalpolitik und dann befinden wir uns schon auf der Zielgeraden für unsere Bewerbung, die wir bis Ende September beim Land einreichen werden.
Wir sind gespannt auf die Entscheidung des Landes, die für 2024 angekündigt ist. und wenn alles gut geht, können wir dann die nächste Dorfwerkstatt planen.
Update vom 05.10.2023:
Gemeinde Jork bewirbt sich um die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen:
Die Anerkennung als zukünftige Dorfregion in einer mehrjährigen vom Land bewilligten Förderkulisse ist eines der strategischen Ziele der Gemeinde Jork. Der erste Schritt auf diesem Weg ist nun erreicht: Unsere Bewerbung als Dorfregion ist fertiggestellt und in der letzten Woche hat unsere Regionalmanagerin aus dem Rathaus Sylvia Müller den umfangreichen Antrag beim Regionalen Amt für Landesentwicklung in Bremerhaven abgegeben – das ist die für uns zuständige Bewilligungsbehörde.
In den letzten zwei Monaten war die Entwicklung des Bewerbungskonzeptes ein großer Arbeitsschwerpunkt unter Federführung von Sylvia Müller und mit Einbeziehung weiterer Teams des Rathauses in dieses Projekt. Herzlichen Dank auch allen Mitwirkenden aus der Öffentlichkeit – vor allem aus der durchgeführten Dorfwerkstatt, deren Ergebnisse sich wie ein roter Faden durch unsere Bewerbung ziehen. Genauso gilt der Dank unseren Fraktionen des Gemeinderates für die kurzen und flexiblen Gestaltungs- und Entscheidungswege, dem Projektteam der Verwaltung sowie dem Team unseres Planungsbüros Sweco GmbH.
Jetzt heißt es Daumen drücken. Im 2. Quartal 2024 rechnen wir mit einer Entscheidung auf Landesebene und dann hoffen wir, dass aus einem noch zu erstellenden Dorfentwicklungsplan konkrete Maßnahmen folgen werden. Es geht dabei um öffentliche Projekte für die Gestaltung unserer Ortschaften, aber auch um private Initiativen und vor allem auch um Wege, um den sozialen Zusammenhalt unserer Bevölkerung zu unterstützen. Erste Akteure haben sich bereits jetzt als Dorfmoderatoren für die Begleitung des Prozesses gemeldet - herzlichen Dank dafür und wir freuen uns gern auf weitere Interessierte.
Die Gebietsabgrenzung der Dorfregion im Bewerbungsverfahren hatte der Verwaltungsausschuss auf der Grundlage der von der Förderrichtlinie gesetzten Größenbeschränkungen im Vorfeld beschlossen: Einbezogen werden die Ortsteile Borstel, Königreich, Hove, Moorende und Estebrügge. Aus dem Ortsteil Jork werden der historische Ortskern um die Kirche sowie der Bereich des Altländer Marktes Bestandteil der Gebietskulisse.
Update vom 25.03.2024:
Gemeinde Jork wird in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen
Eine sehr gute Nachricht gab es heute auf der Website des Nds. Landwirtschaftsministeriums: Ministerin Miriam Staudte gab die 16 Regionen bekannt, die neu in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden – und die Gemeinde Jork ist dabei! Für die Zukunftsentwicklung unserer Gemeinde ist dies ein wichtiger Meilenstein mit neuen Perspektiven für Projekte und Fördermaßnahmen.
„Das Dorfentwicklungsprogramm ist eines der zentralen und nachhaltigsten Förderinstrumente für die ländlichen Räume“ – so ein Zitat aus der Presseinfo. Und genau mit dieser Perspektive hat sich die Gemeinde Jork um die Anerkennung als Dorfregion für die mehrjährige Förderkulisse beworben. Unsere Bewerbung ist eines der strategischen Ziele, die zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung vereinbart wurden.
Dieser Bewerbungsschritt ist nun erfolgreich – dafür sind wir dankbar, wir sind stolz auf unser Konzept und nun gespannt auf die Perspektiven, die uns das Land als zukünftige Dorfregion einräumt. Herzlichen Dank für die Arbeit an der Bewerbung dem Projektteam um die Jorker Regionalmanagerin Sylvia Müller und allen Mitwirkenden aus der Öffentlichkeit – vor allem aus der Dorfwerkstatt, deren Ergebnisse sich wie ein roter Faden durch unsere Bewerbung ziehen. Genauso gilt der Dank unseren Ratsmitgliedern für die kurzen und flexiblen Entscheidungswege sowie dem Team des Planungsbüros Sweco GmbH.
Und nun geht es darum, diese intensive Arbeit mit Blick auf den anstehenden Dorfentwicklungsplan und gute Projektideen fortzusetzen. Inhaltlich steht fest: Es geht um öffentliche Projekte für die Gestaltung unserer Ortschaften, aber auch um private Initiativen und vor allem auch um Wege, um den sozialen Zusammenhalt unserer Bevölkerung zu unterstützen. Erste Akteure haben sich bereits als Dorfmoderatoren für die Begleitung gemeldet - herzlichen Dank dafür und wir freuen uns gern auf weitere Interessierte. Die Gebietskulisse umfasst die Ortsteile Borstel, Königreich, Hove, Moorende und Estebrügge sowie aus dem Ortsteil Jork der der historische Ortskern sowie der Bereich des Altländer Marktes.
Update vom 10.04.2024:
„Kick-Off“ im Jorker Rathaus: Auftakt zur Dorfentwicklung der Gemeinde Jork
Vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg überbrachten heute Lienhard Varoga und Jennifer Novakovskij den Anerkennungsbescheid des Landes für die Aufnahme unserer Gemeinde in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen. Aber es ging heute nicht nur um diese frohe Botschaft, sondern vor allem um die kommenden ersten internen Schritte zum Projektstart.
Von links nach rechts: Arne Krüger (Mitglied Geschäftsleitung), Silke Meyer (Fördermittelmanagement), Matthias Riel (Bürgermeister), Lienhard Varoga (Amt für regionale Landesentwicklung), Angela Strey (Vergabestelle), Sylvia Müller (Regionalmanagement), Jennifer Novakovskij (Amt für regionale Landesentwicklung)© Gemeinde Jork
Der erste Meilenstein auf dem Weg zur Dorfregion ist die Beschlussfassung des Gemeinderates über den - noch zu erstellenden - Dorfentwicklungsplan. Dieser wird unter Moderation eines Planungsteams, mit fachlicher Begleitung des Landesamtes, mit Einbindung der Gemeindeverwaltung und der Lokalpolitik sowie vor allem unter Mitwirkung der Bevölkerung Schritt für Schritt entwickelt. Gerade unsere Bevölkerung und die Akteure aus der Wirtschaft und dem Ehrenamt sind zentrale Ideengeber und unsere lokalen Experten. Auf dem Weg zum Dorfentwicklungsplan ist uns deshalb die Entwicklung einer kooperativen Prozess- und Mitmachkultur ganz besonders wichtig und ein Dreh- und Angelpunkt unserer Arbeit.
Aber bis zu dieser öffentlichen und transparenten Planungsphase sind im Jorker Rathaus noch einige interne Schritte zu leisten: Nach den Anforderungen des Landes und unseren Impulsen aus dem Bewerbungskonzept ist ein fachkundiges Planungsbüro für die Prozessbegleitung auszuschreiben und zu beauftragen. Und die Gemeinde Jork wird die finanzielle Förderung des Dorfentwicklungsplans beantragen. Wie diese ersten Schritte optimal gestaltet werden können, war das wesentliche Thema unserer heutigen Besprechung mit dem Amt für regionale Landentwicklung. Und wenn anschließend ein Planungsbüro die Tätigkeit übernimmt, können wir konkret darstellen, in welchen Steps der Dorfentwicklungsplan erarbeitet wird und in welchen Formaten wir die interessierten Akteure aus der Öffentlichkeit einbinden.
Ab jetzt gilt für Rat und Verwaltung sowie vor allem für die interessierte Bevölkerung unserer Gemeinde: Das lang ersehnte Projekt „Dorfentwicklungsplanung“ startet!
Update vom 18.04.2024:
Auftaktworkshop zur Dorfentwicklung auf Landesebene16 neue Regionen hat das Land Niedersachsen in die diesjährige Fortschreibung des Dorfentwicklungsprogramms aufgenommen - und auch unsere Bewerbung der Gemeinde Jork war im Auswahlverfahren erfolgreich. Alle 16 neuen Dorfregionen hat das Nds. Landwirtschaftsministerium heute zu einem gemeinsamen Auftaktworkshop nach Verden (Aller) eingeladen.
Für Jork haben unsere Regionalmanagerin Sylvia Müller, die die Federführung unserer Projektrunde übernimmt, und ich an dieser sehr informativen Tagesveranstaltung teilgenommen. Auch unsere Ansprechpartnerin Jennifer Novakovskij aus der für uns zuständigen Geschäftsstelle Bremerhaven des Amtes für Landesentwicklung Lüneburg war mit dabei.
In mehreren Impulsvorträgen, Praxisbeispielen und Diskussionsrunden wurden wir über die Anforderungen an die Planung und die Umsetzung der Dorfentwicklung informiert. Die mit dem Dorfentwicklungsprogramm verfolgten Ziele wurden erörtert und damit haben wir etliche Grundlagen mitgenommen, um einen bestmöglichen Start und einen gelungenen Verlauf unseres Jorker Dorfentwicklungsprozesses zu ermöglichen. Viele kleine und zeitaufwändige Schritte stehen nun an. Herzlichen Dank für die wertvollen Tipps und Hinweise. Aus dem Workshop heute haben wir auf jeden Fall kräftige Motivation für unseren Start mitgenommen.
Und eines ist für unsere strategische Ausrichtung in der Gemeinde Jork auch heute wieder deutlich geworden: Der anstehende Prozess ist für unsere Region in den nächsten Jahren ein wichtiger Entwicklungsprozess, der vielfältige Impulse und Perspektiven mit sich bringen wird. Und es gilt, dass wir genau diese Chancen nutzen. Und eines war heute noch ganz wichtig, nämlich das Netzwerken und der Austausch mit den weiteren neuen Dorfregionen.
2. Einzelhandelsentwicklung im Estebereich ermöglichen
Zur Zielvereinbarung:
2. Einzelhandelsentwicklung im Estebereich ermöglichen
Umsetzungsstand 04.08.2023:
Die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklungsplanung“ arbeitet inhaltlich an der Umsetzung dieses strategischen Ziels. Einvernehmlich bestätigt wurde in diesen Beratungen das Anliegen, unserer Bevölkerung attraktive Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Vor allem sollen im Estebereich Ansiedlungsmöglichkeiten für einen Nahversorger geschaffen werden. Wesentliche Grundlage einer solchen Einzelhandelsentwicklung ist ein kommunales Einzelhandelskonzept. Die Gemeinde Jork hat die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beauftragt, um damit eine zukunftssichere fachliche Grundlage für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung zu erhalten. Ein wichtiger Schritt für diese Konzeptentwicklung ist eine anonymisierte Umfrage zum Einkaufsverhalten unserer Bevölkerung. Bis zum 08. September 2023 ist die Bevölkerung eingeladen, sich mit eigenen Einschätzungen einzubringen und uns in der Umfrage Hinweise zum Einkaufsverhalten und zur örtlichen Einkaufsorientierung zu geben. Vor allem geht es dabei um die Frage, welche Einkaufsangebote genutzt werden und welche Angebote fehlen. Mit der Teilnahme an der Befragung hilft die Bevölkerung aus erster Hand mit, die aktuelle Einkaufssituation in unserer Gemeinde besser analysieren zu können und damit unser Einzelhandelskonzept als wesentliche Planungsgrundlage zukunftsorientiert zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklungsplanung“ wird gemeinsam mit dem beauftragten Fachbüro die Umfrageergebnisse auswerten und die Ergebnisse in die Entwicklung des Einzelhandelskonzeptes einbringen. Parallel wird der Landkreis Stade beteiligt, da die Einzelhandelsentwicklung für die aktuelle Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) auf Kreisebene ebenfalls relevant ist.
Update vom 30.11.2023:
Die Ergebnisse der Einzelhandelsumfrage für die Gemeinde Jork liegen vor:
Über 900 Personen haben an der Befragung teilgenommen - das ist eine großartige Resonanz und für die Auswertung eine wichtige Hilfe - vielen Dank dafür. Die Erkenntnisse werden in das neue Einzelhandelskonzept einfließen, das wir im Dezember öffentlich zur Verfügung stellen werden. Für Interessierte sind unter diesem Link (bitte hier klicken) vorab die wichtigsten Charts der Auswertung veröffentlicht. Für uns als Gemeinde gibt es aus der Befragung bereits heute schon vor allem zwei ganz wichtige Erkenntnisse: Die Ansiedlung eines Nahversorgers im Bereich der Este-Ortsteile wird von den Teilnehmenden der Befragung ganz deutlich als notwendig angesehen. Und die Umfrage zeigt den Wunsch nach einer qualitativen Aufwertung mit einem „Vollsortimenter“ im zentralen Versorgungsbereich im Jorker Ortskern. Alles Weitere wird dann Gegenstand der öffentlichen Beratungen zum Einzelhandelskonzept.
Update vom 06.02.2024:
Einzelhandelskonzept der Gemeinde Jork – Fortschreibung 2024:
Der fertiggestellte Entwurf des neuen Einzelhandelskonzeptes ist online und wird in der öffentlichen Sitzung unseres Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten am 09.04.2024 vorgestellt.
Anlass für die Fortschreibung sind die Neuaufstellung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) in 2017, die Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzepts für den Landkreis Stade in 2020, sowie mehrere inzwischen eingetretene Veränderungen im Jorker Einzelhandel und verschiedene Anfragen zur Erweiterung bzw. Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. Zudem ist die Gemeinde bestrebt, die wohnortnahe Nahversorgung in dem bislang unterversorgten Ortsteil Estebrügge zu verbessern. Ziel des Konzeptes ist es, die Leitlinien und Strategien für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Jork aufzuzeigen. Neben der Verbraucherbefragung ist die nun fertiggestellte Fassung des Einzelhandelskonzeptes eine wesentliche Arbeitsgrundlage für die weiteren Planungs- und Entwicklungsschritte. Zudem werden die Entwicklungsplanungen für die Nahversorgung in Estebrügge zu gegebener Zeit öffentlich in einer Info-Veranstaltung gesondert vorgestellt.
Der Beratungsentwurf des Einzelhandelskonzeptes steht hier zum Download zur Verfügung (bitte klicken).
Unter Ziffer V. 3. beinhaltet das Einzelhandelskonzept das Standortkonzept mit Darstellung der Entwicklungspotentiale und Ziele für den zentralen Versorgungsbereich in der Ortsmitte, für den Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung Estebrügge sowie für das Gewerbegebiet Ostfeld. Unter Ziffer II. 3 sind im Einzelhandelskonzept die wesentlichen Inhalte der Online-Verbraucherbefragung dargestellt.
Um eine Verbindlichkeit der Einzelhandelsausrichtung herzustellen, sollte das Konzept in der weiteren Beratungsfolge durch den Gemeinderat als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beschlossen werden. Damit ist das Einzelhandelskonzept bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
3. Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Wohnflächenentwicklung
Zur Zielvereinbarung:
Umsetzungsstand: 04.08.2023:
Die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklungsplanung“ arbeitet aktiv an der Vorbereitung dieser Grundsatzentscheidung. Wesentliche Abwägungskriterien für die Frage, wie weit eine Wohnflächenentwicklung in unserer Gemeinde ermöglicht werden soll, sind die aktuell greifbaren demografischen Faktoren, die Kapazität der kommunalen Infrastruktur mit den öffentlichen Einrichtungen und die Wahrung der städtebaulichen Identität. Angestrebt wird daher eine sehr behutsame Entwicklung. Die wesentlichen Grundlagen sind in der Arbeitsgruppe bereits vorbereitet, so dass wie geplant im Herbst mit konkreten Empfehlungen in die formellen Fachausschussberatungen gegangen werden kann.
4. Die kommunale Oberflächenentwässerung zukunftsfähig gestalten
Zur Zielvereinbarung:
4. Die kommunale Oberflächenentwässerung zukunftsfähig gestalten
Umsetzungsstand: 04.08.2023:
Die Umsetzung dieses Zieles beinhaltet zum einen aktuell anstehende Investitionsmaßnahmen, zum anderen aber auch die Prüfung organisatorischer Alternativen ggf. auch mit einer zukunftssicheren Aufgabenübertragung an einen Dritten. Im Rahmen der punktuellen Handlungsnotwendigkeiten stehen aus dem Haushaltsplan 2023 Maßnahmen an – größere Investitionen sind das Pumpwerk am Morellenweg (die Ausschreibung für die Ingenieursleistung läuft zurzeit) und die Herrichtung eines neuen Pumpwerkes in den Bereichen Lindenstraße / Weidenstraße / Pappelweg (hier steht die Ausschreibung zur Ingenieurleistung im August noch an). Für eine etwaige Kooperation mit möglichen externen Partnern steht die Gemeindeverwaltung im Austausch mit Kommunen, die diesen Schritt der Auslagerung bereits gegangen sind. Ggf. kann in diesem Zuge die Entwicklung eines Pilotprojektes auch für die Gemeinde Jork Sinn machen. Der zuständige kommunale Fachausschuss hat in einer Sitzung bereits einen Austausch mit einem potentiellen Dienstleister geführt und sich einen Erfahrungsbericht vorstellen lassen.
5. Ein gemeindliches Rad- und Wanderwegekonzept
Zur Zielvereinbarung:
5. Ein gemeindliches Rad- und Wanderwegekonzept
Umsetzungsstand: 04.08.2023:
über das Förderprogramm "Perspektive Innenstadt" und dem dortigen Baustein eines Zukunftskonzeptes für den Ortskern sind Überlegungen zum Radverkehr mit entwickelt worden. Eine weitere, für das Radwegekonzept zentrale Maßnahme, ist die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm (siehe Ziel 1) – für diesen Prozess ist eine breit angelegte Bürgerbeteiligung obligatorisch. Aus diesem Verfahren sind wichtige Synergieeffekte bei Planungsschritten zu erwarten, wenn die Antragstellung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm erfolgreich verläuft. Zeitlich ist wegen der Antragsfristen daher das Thema Dorfentwicklungsprogramm vorgezogen. Parallel hierzu läuft bereits eine Informationsphase u.a. mit Teilnahmen an thematisch relevanten Kongressen und Workshops. Die nächsten Schritte zum Radverkehrskonzept (auch unter Entwicklung eines Runden Tisches) stehen im 4. Quartal 2023 an, in dem die Konzeptentwicklung einen Schwerpunkt bilden wird. Zum Zwischenstand wird inhaltlich auch verwiesen auf die öffentliche Sitzungsvorlage 2022/03274 (siehe Sitzung des Rates am 19.05.2022, TOP 15.1).
6. Weitere Ansiedlungsmöglichkeiten für Gewerbe entwickeln
Zur Zielvereinbarung:
6. Weitere Ansiedlungsmöglichkeiten für Gewerbe entwickeln
Umsetzungsstand: 04.08.2023:
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat das Ziel bekräftigt, planerische Grundlagen für gewerbliche Entwicklungsperspektiven zu schaffen. Im ersten Schritt wurden qualitative Anforderungen entworfen, die später eine Grundlage für Entwicklungs- und Ansiedlungsentscheidungen darstellen können. Eingebunden in alle Verfahrensschritte ist die Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH, um von dort die Erfahrungen mitnutzen und Impulse erhalten zu können. Im nächsten Schritt steht die städtebauliche Betrachtung an, um potentielle Standortperspektiven zu entwickeln. Vorbereitet werden soll auf diesem Wege ein Einstieg in die notwendige Bauleitplanung.
7. Unser Borsteler Hafen als Traditionskern und touristisches Juwel
Zur Zielvereinbarung:
7. Unser Borsteler Hafen als Traditionskern und touristisches Juwel
Umsetzungsstand: 04.08.2023:
Gemeinsam mit dem Verein Borsteler Hafen e.V. hat die Gemeinde Jork im März 2023 die wesentlichen Akteure einer zukünftigen Entwicklungsplanung zu einem Vor-Ort-Termin sowie zu einem „Runden Tisch“ eingeladen. Beteiligt und teilgenommen haben dabei vom Landkreis Stade die Denkmalschutzbehörde, die Naturschutzbehörde und die Wasserwirtschaft sowie als weitere Einrichtungen die Maritime Landschaft Unterelbe, der Unterhaltungsverband Altes Land, der Wasser und Bodenverband Jork-Borstel-Ladekop, der Deichverband 2. Meile Alten Landes, die Stiftung Annemarie und der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur der Gemeinde Jork. Dieser runde Tisch war der Auftakt im Prozess hin zur Inwertsetzung des Borsteler Hafens zu einem einladenden Ort für Einheimische und Besucher, an dem Natur und Mensch sowie Kultur und maritimes Erbe angemessen Raum bekommen sollen. In Form eines Workshops wurden Chancen, Hemmnisse, kommende Aufgaben oder auch Lösungen für den Ausbau dieses Areal ausgelotet und zudem erörtert, inwiefern wir Fördermittel einwerben können. Die Motivation aller Akteure für eine Entwicklungsplanung war äußerst positiv und die Workshop-Ergebnisse waren sehr lösungsorientiert. Im Folgenden wurden die Gespräche mit der Naturschutzbehörde vertieft, da sich das Gelände im FFH-Schutzgebiet befindet. Ein Ergebnis daraus ist die unbedingte Notwendigkeit der Vorlage von Planungsunterlagen zu sämtlichen Vorhaben vor Ort zur Prüfung seitens der Naturschutzbehörde vor Beginn jeglicher Maßnahmen. Für die Planung unseres Projektes „Inwertsetzung des Borsteler Hafens“ ist es unerlässlich, bei den weiteren Schritten zunächst Synergien mit den Planungsfortschritten anderer strategischer Zielvereinbarungen der Gemeinde Jork – insbesondere zur angestrebten Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes (siehe Ziel 1) oder auch in der Betrachtung des Radwegekonzeptes (siehe Ziel 5) zu berücksichtigen. Es wird mit der Erarbeitung eines Planungskonzeptes (möglichst unter Einbindung in das Dorfentwicklungsprogramm) unter Beteiligung des Runden Tisches und mit öffentlicher Partizipation weitergehen. Die Konzeptschritte werden zeitlich voraussichtlich für 2024 einen Schwerpunkt ausmachen. Ein späteres Planungskonzept soll Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln bei LEADER und dem Förderfonds der Metropolregion Hamburg sein. Parallel arbeitet der Verein Borsteler Hafen e.V. daran, welche Unterstützungen oder ggf. sogar einzelnen Projekte von dort ehrenamtlich geleistet werden können.
8. Mit einem Tourismuskonzept in die touristische Zukunft
Zur Zielvereinbarung:
8. Mit einem Tourismuskonzept in die touristische Zukunft
Umsetzungsstand: 04.08.2023:
Das Jahr 2023 ist das erste Jahr, in dem die touristische operative Arbeit mit einem komplett neuen Team einschließlich einer neuen Büroleitung der Tourist-Info gestaltet wird. Die Kooperation zwischen der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Lühe hat sich weiterentwickelt. Die gemeinsame Tourist-Info Altes Land teilt sich auf zwei Standorte in Jork und in Lühe in der Außenwirkung gleichberechtigt auf. Die neuen Impulse des Teams der Tourist-Info aus der Tourismusarbeit in der Saison 2023 gilt es zunächst auszuwerten – entsprechendes ist mit den kommunalpolitischen Gremien der Gemeinde Jork abgestimmt. Und erst auf dieser Grundlage wird dann neu bewertet, zu welchem Anknüpfungspunkt ein Tourismuskonzept zu Organisationsfragen und zu strategischen Aspekten der Gemeinde Jork eine konkrete Hilfestellung geben kann. Etwaige weitere Schritte stehen damit erst ab 2024 an. Die Gemeinde Jork ist über die Mitgliedschaft im Tourismusverband des Landkreises Stade und über die dortige Vorstandstätigkeit auch in die strategische Tourismusarbeit auf Kreisebene eingebunden – im Rahmen der Ausrichtung des Tourismusverbandes (das aktuelle kreisweite Tourismuskonzept stammt aus 2016) ist mit herauszuarbeiten, welche Synergieeffekte zusätzlich noch zur touristischen Struktur der Gemeinde Jork erreicht werden können. Diese Fragestellung wird aus der Tourist-Info und der Verwaltungsleitung aktuell bearbeitet.
9. Weiter auf dem Weg zum Welterbe Hollerkolonie Altes Land
Zur Zielvereinbarung:
9. Weiter auf dem Weg zum Welterbe Hollerkolonie Altes Land
Umsetzungsstand: 08.08.2023:
Im 4. Quartal 2022 haben die Verwaltungen des Landkreises Stade, der Samtgemeinde Lühe und der Gemeinde Jork in einem „Eckpunktepapier“ Grundzüge der gemeinsamen Zusammenarbeit sowie zukünftige Verfahrensschritte auf dem Weg zum Welterbe Altes Land entwickelt – diese Vorgehensweise ist mit den jeweils zuständigen Gremien der drei Kommunen abgestimmt. Grundsätzlich sollten die Organisation der interkommunalen Zusammenarbeit im 1. Quartal 2023 stehen und erste inhaltliche Arbeitsschritte begonnen werden. Dieser Zeitplan kann allerdings nicht eingehalten werden. Das „Eckpunktepapier“ enthält zwar die Fragestellung, welche Auswirkungen die Entwicklung erneuerbarer Energien in der Fläche und den daraus resultierenden raumbedeutsamen Planungen auf ein etwaiges späteres Welterbeverfahren haben könnten. Hierzu ist insbesondere die Ausweisung des Altes Landes als „Vorranggebiet kulturelles Sachgut“ im Landesraumordnungsprogramm (LROP) relevant, wodurch grundsätzlich raumbedeutsame Überplanungen in unserer Region ausgeschlossen sind. Hinzu kommt, dass zwischenzeitlich über die neu geschaffenen bundesrechtlichen Regelungen im Baugesetzbuch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert sind, d.h. über ein Baurecht auch ohne Bebauungsplan und Flächennutzungsplan verfügen können. Dieser „Zielekonflikt“ kann tatsächlich nicht durch eine eigene Bewertung der Verwaltungen verbindlich beantwortet werden. Hierzu bedarf es eines formellen Planungsschrittes, den der Landkreis in Abstimmung mit der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Lühe eingeleitet hat: Als formeller Verfahrensschritt zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Stade ist ein Fachbeitrag beauftragt, der unter Einbeziehung aller Planungsebenen gutachterlich die Möglichkeiten untersucht, in einer potentiellen Welterberegion unter Betrachtung der LROP-Ausweisung zum Schutzgut Kultur erneuerbare Energien im Außenbereich zu ermöglichen. Diese Ergebnisse sind wesentlich für die weiteren Entscheidungen im Umgang mit dem Welterbeverfahren - genauso aber auch für die Ausweisung von Potentialflächen für erneuerbare Energien im RROP. Auch in der Gemeinde Jork ist ein Miteinander vom Welterbe-Potential mit regionaler Energiegewinnung angestrebt (siehe Ziel 15), d.h. es soll in unserer kommunalen Zielsetzung kein „entweder – oder“ zwischen Welterbe und regenerativen Energien geben. Um diesen „Zielekonflikt“ aufzulösen, ist das Ergebnis des Fachbeitrages zum RROP unerlässlich. Dieses wird für Herbst 2023 erwartet und in Abhängigkeit dieser Ergebnisse ist dann in den kommunalen Gremien der Gemeinde Jork über den zukünftigen Umgang mit diesem Ziel 9 im Verhältnis zum Ziel 15 zu entscheiden.
10. Neubau Grundschule Jork mit Sportflächen
Zur Zielvereinbarung:
Umsetzungsstand: 08.08.2023:
Für die Vielzahl der Planungsschritte auf dem Weg zu diesem Großprojekt hat der Gemeinderat eine Lenkungsgruppe eingesetzt – dieser gehören Vertretungen aller fünf Fraktionen des Rates, die Schulleitungen der Grundschule Am Westerminnerweg und der Oberschule Jork, der Tintenklecks e.V. als Hortträger sowie die betroffenen Teams der Gemeindeverwaltung an. Moderiert wird die Lenkungsgruppe vom Kollegen Arne Krüger unter enger Einbindung des im Schulbau erfahrenen Planungsbüros „VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH“ aus Berlin. In intensiver Vorarbeit dieser Lenkungsgruppe wurde das Raumkonzept für unseren pädagogisch zukunftsfähigen Schulneubau gemeinschaftlich entwickelt. Einen großen Meilenstein gab es in der Ratssitzung am 27.04.2023: Für den Neubau der Grundschule Jork mit der Ganztagsinfrastruktur und einer Schulsporthalle wurde das Raumkonzept beschlossen. Beschlossen wurde in diesem Zusammenhang auch, dass der ebenfalls unerlässliche Neubau des Altländer Archivs mit auf dem Grundstück berücksichtigt wird, genauso wie Zukunftsperspektiven für zusätzliche Außensportflächen auf dem Gelände. Das nötige Baugrundstück hinter dem Jorker Schulzentrum hatte die Gemeinde bereits erworben, auch die nötige Bauleitplanung mit der Erstellung eines Bebauungsplanes ist bereits in Arbeit.
Der Ratsbeschluss vom 27.04.2023 zu diesem größten Investitionsprojekt in der Geschichte der Gemeinde Jork ist zwar eine wesentliche Grundlage, bedeutet aber noch keine Baufreigabe, denn es stehen weitere Abstimmungswege an: Nun folgen in einer engen Zeitplanung neue Vorbereitungsschritte in der Planungsgruppe auf dem Weg bis hin zur Freigabe einer Ausschreibung mit einem Gestaltungswettbewerb - soweit die Planung, denn dafür sind wieder gesonderte Entscheidungen in den Gremien nötig, bei denen dann auch konkret über die Finanzierungssicherstellung zu beraten ist. Die Sicherstellung der Finanzierung ist ein weiteres Kernthema in der kommunalpolitischen Beratungsfolge. Die bestehende Unsicherheit über Fördermittel des Bundes und des Landes hat sich bis dato noch nicht gelöst – im Gegenteil, denn aktuell müssen wir leider im „worst-case-Szenario“ davon ausgehen, dass Fördergelder auf überregionaler Ebene nur in einem ganz minimalem Umfang eingeplant werden können – das ist nicht nur in Jork so, sondern in allen Kommunen, in denen intensive Schulbauinvestitionen zur Sicherstellung des Ganztagsangebotes anstehen (allein im Landkreis Stade rechnen wir mit einem Bauvolumen von 200 Mio. Euro quer durch alle betroffenen Kommunen). Umso schwieriger wird nun die Finanzierungsplanung, den letztlich müssen haushaltrechtlich die Zins- und Tilgungsleistungen aus der laufenden Haushaltswirtschaft der Gemeinde finanziert werden. Diese Fragestellung wird nun in den nächsten Monaten einen Schwerpunkt der Beratungen unseres gemeindlichen Finanzausschusses ausmachen. Auf allen Ebenen arbeiten wir intensiv daran, dieses Schulbauprojekt in die Umsetzung zu bringen und im gemeindlichen Haushalt abzubilden.
Die Gemeinde Jork liegt weiter im sehr engen Zeitplan, um die gesetzlichen Vorgaben zur Schaffung einer erweiterten Ganztagsinfrastruktur für Kinder im Grundschulalter zu erreichen. Es bleibt aber dabei: Landesregierung und Landespolitik werden dringend gebraucht, um die kommunalen Schulplanungen zu unterstützen.
Update vom 16.04.2024:
Neubau der Grundschule in Jork – der nächste Meilenstein ist vorbereitet
Richtungsweisend war heute die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten vor etlichen Gästen in der Festhalle: Der Start des Ausschreibungsverfahrens für den Schulneubau mit Sporthalle, Gemeindearchiv und Außensportflächen ist befürwortet, und zwar einstimmig – die abschließende Entscheidung für das Verfahren trifft der Gemeinderat in der Sitzung am 25.04.2024.
Das größte Investitionsprojekt in der Geschichte der Gemeinde Jork ist nun auf dem komplexen Weg einen wichtigen Schritt weiter: Nach Erwerb des Grundstückes hinter dem Jorker Schulzentrum hat der Gemeinderat zunächst das Raumprogramm beschlossen, weiter ging es mit den Detailplanungen und der Genehmigung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024 mit dem Investitionsprogramm bis 2027. Im Hintergrund ging die intensive Arbeit weiter: Die Lenkungsgruppe „Schulneubau“ erarbeitete mit der VBD Beratungsgesellschaft als Fachbüro die umfangreichen Vergabeunterlagen. Auch dabei setzte sich unser partizipativer Prozess fort, denn als maßgebliche Akteure für die zukünftige Ganztagsinfrastruktur der neuen Schule sind die Grundschulleitung und die Hortleitung fest mit in die Planung eingebunden. Notwendig wird vergaberechtlich nun eine europaweite Ausschreibung, die mit dem Teilnahmewettbewerb startet und sich in Bietergesprächen mit Abwägung eingereichter Planungsentwürfe fortsetzt. Das Ziel ist die Vergabe des Großprojektes an einen Generalunternehmer, mit dem wir in die Bauantragsunterlagen und vor allem in die Bauphase starten können.
Bis dahin wird es noch etliche Beratungen und Entscheidungen geben. Die Lenkungsgruppe „Schulneubau“ wird auch die kommenden Schritte gestalten. Wir sind froh, dass wir nun mit dem Start in den vergaberechtlichen Wettbewerb in eine erste zentrale Vorbereitung der Bauumsetzung kommen. Ich bedanke mich bei allen Mitwirkenden: aus der Grundschule, aus dem Tintenklecks-Hort, aus dem Planungsbüro, aus unserem Gemeinderat und beim beteiligten Team der Gemeindeverwaltung unter Federführung des Kollegen Arne Krüger.
11. Schritt für Schritt zur Barrierefreiheit der Gemeinde Jork
Zur Zielvereinbarung:
11. Schritt für Schritt zur Barrierefreiheit der Gemeinde Jork
Umsetzungsstand: 08.08.2023:
Wesentlicher Inhalt der Zielvereinbarung ist der Auftrag, bei allen zukünftigen Infrastrukturmaßnahmen der Gemeinde Jork die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Aktuell sind davon folgende Maßnahmen betroffen: Bei der Umgestaltung von Pavillon und Grünfläche am Altländer Markt im Rahmen des Förderprogramms „Perspektive Innenstadt“ wurden ein barrierefreies öffentliches WC hergestellt sowie die Grünfläche mit einem barrierefreien Trampolin ausgestattet. Aktuell laufen die finalen Vorbereitungen für die Erweiterung des Schulgebäudes des Jorker Schulzentrums um einen Aufzug – der Bauauftrag für dieses Projekt ist bereits vergeben. Und es werden derzeit in Kooperation mit dem ASC als Sportverein die Umkleiden und Duschen der Sporthalle an der Grundschule An der Este nicht nur saniert, sondern auch barrierefrei gestaltet. Bei weiteren Bauprojekten der Gemeinde Jork wird die Planung zur Sicherstellung der Barrierefreiheit ebenfalls betrachtet und in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Eine zusätzliche Beratungsfolge wird sich demnächst über einen neuen kommunalpolitischen Antrag im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport ergeben: Aus dem vorhandenen Etat zum Haushaltstitel „barrierefreies Jork“ besteht die Überlegung, Fördergrundsätze für die Unterstützung von Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich zu entwickeln. Dieser allgemeine Haushaltsposten betrug bislang regelmäßig 10.000 Euro p.a. und wurde meistens nicht in Anspruch genommen, da die Maßnahmen der Gemeinde im Interesse der Barrierefreiheit stets den konkreten Investitionen zugeordnet sind und bei diesen mitveranschlagt werden. Insofern geht es um die Frage, aus dem Ansatz von 10.000 Euro Fördermittel bereitzustellen und dafür Grundätze zu entwickeln. Die weitere Beratung bleibt abzuwarten.
Im Bewerbungsprozess zur Aufnahme von Teilen der Gemeinde Jork in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen (siehe Ziel 1) wird die Unterstützung der Barrierefreiheit ebenfalls als konkretes Handlungsfeld der Dorfentwicklung aufgezeigt.
12. Zukunftskonzept Estefeuerwehren
Zur Zielvereinbarung:
12. Zukunftskonzept Estefeuerwehren
Umsetzungsstand: 07.08.2023:
Die Planungen zur Fusion der Ortsfeuerwehren Königreich und Estebrügge laufen auf Hochtouren. Aus den Feuerwehren ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe aktiv, ebenso ist auf kommunaler Ebene eine Lenkungsgruppe mit Vertretungen aus den fünf Fraktionen, der Gemeindefeuerwehrführung, den beiden beteiligten Este-Wehren und der Verwaltung eingesetzt. Der Grundstücksankauf für den Feuerwehrhaus-Neubau durch die Gemeinde Jork ist vorbereitet und wird in Kürze notariell beurkundet – der Gemeinderat hat seine Zustimmung geben. In enger Abstimmung läuft zurzeit die Entwicklung des Raumprogramms mit der Erarbeitung von Bau- und Grundrisszeichnungen. Die Ingenieursleistungen und die Bauleitung werden aus dem Team Bauen der Gemeindeverwaltung geleistet. Aktuell laufen die finalen Vorbereitungen und Abwägungen mit dem Ziel, Ende September das Raumkonzept zur Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung einzubringen. Auf dieser Grundlage wird die Haushaltsplanung 2024/2025 vorbereitet. Die nötige Entwicklung eines Bebauungsplanes ist ebenfalls in Kooperation mit einem Fachbüro für Stadtplanung eingeleitet. Wenn alle Planungsschritte erfolgreich durch sind und die Haushaltsmittel nach Haushaltsgenehmigung vorliegen, kann mit der Ausschreibung begonnen werden. Der nächste Meilenstein für dieses Projekt werden die kommunalpolitischen Gremienberatungen zum Raumkonzept sein. Die nächste Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans wird ebenfalls die Fusion beider Wehren mit dem neuen Standort berücksichtigen und auf dieser Grundlage das Fahrzeugkonzept gestalten.
Update vom 06.02.2024:
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Estebrügge und Königreich
Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung das Raumprogramm für das neue Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehren beschlossen und die nötigen Haushaltsmittel über den Haushaltsplan 2024 bereitgestellt. An den derzeitigen Standorten beider Wehren bestehen keine Ausbau-/Erweiterungsmöglichkeiten, um den stetig steigenden Anforderungen bei der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu gewährleisten. Die beiden Ortsfeuerwehren wollen sich daher für die Zukunft an einem neuen Standort in der Königreicher Straße zusammenschließen. Gemeinsam werden dort zukünftig rd. 85 Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehren aus Königreich und Estebrügge und rd. 30 Jugendliche der Jugendfeuerwehr Este aktiv sein. Auch die Kleiderkammer der Gemeindefeuerwehr wird im Neubau ihren Sitz finden. Ein passendes Grundstück für die Realisierung dieses Projektes konnte an der Königreicher Straße bereits erworben werden.
Auszug aus den Grundriss-Zeichnungen: © Sandra Köster, Gemeinde Jork
13. Kooperationsformen zur Aufgabensicherstellung
Zur Zielvereinbarung:
13. Kooperationsformen zur Aufgabensicherstellung
Umsetzungsstand: 08.08.2023:
Unter dem Arbeitstitel „Kommune hat Zukunft – Welchen Nutzen bringt uns dabei die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)?“ ist das Thema in der Verwaltung und im Finanz- und Personalausschuss der Gemeinde Jork, der sich auch in die Grundzüge der Organisationsentwicklung einbringt, platziert. Schwerpunkte sind die Sicherstellung der Leistungserbringung für die Bevölkerung, die Entwicklung von zukunftsfähigen Konzepten, der interkommunale Austausch und die Weiterentwicklung der Verwaltungsdienstleistungen in digitaler Form über das Service-Portal im Kreiskonzept.
Entwicklungen, die Kommunen zur Zusammenarbeit drängen sind v.a. der demografische Wandel und der Arbeitskräfte-/Fachkräftemangel: Vor diesem Hintergrund ist eine verstärke Zusammenarbeit der Kommunen notwendig, um kommunale Leistungen weiterhin wirtschaftlich und bürgerorientiert gewährleisten zu können. Die Leistungsabnehmer kommunaler Dienstleistungen haben immer höhere Anforderungen an ein bürger- und kundenorientiertes Handeln der Kommunen. Leistungen der Kommunen müssen zunehmend höheren Qualitätsstandards entsprechen. Die „kritische Betriebsgröße“, die für wettbewerbsfähige Kostenstrukturen notwendig ist, wird insbesondere von kleineren Kommunen häufig im Alleingang nicht erreicht. In einer interkommunalen Zusammenarbeit kann hier eine Lösung liegen. Unterstützt wird die interkommunale Zusammenarbeit durch die voranschreitende Digitalisierung – hier befindet sich die Gemeinde Jork mit dem Kommunalportal www.jork.de und dem Serviceportal bereits auf einen zukunftsfähigen Weg.
Die Sicherstellung der eigenen Handlungsfähigkeit ist gerade vor diesem Hintergrund eine Daueraufgabe für uns, um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten. Für uns selbst klären wir aktuell in der Organisationsentwicklung, welche Strategie für uns und unser gemeindliches Image passt und beschäftigen uns mit den Fragen, welche Leistungserbringung durch eigene Kräfte oder mit privaten Partnern zukunftsfähig ist und für welche Leistungen eine dauerhafte Kooperation mit kommunalen Partnern die Lösung sein kann.
Erarbeitet wurden bereits Varianten zu denkbaren Kooperationsformen sowie Abwägungskriterien, welche Kooperationsformen im Variantenvergleich tatsächlich passen. Aktuelle bewährte interkommunale Kooperationen laufen bereits z.B. in der Tourismusförderung, in der Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung, der Informationstechnik, im Klimaschutzmanagement und in der LEADER-Region sowie in gemeinsamen Fortbildungsprogrammen. Grundsätzlich kann sich eine Kooperationsform für (fast) alle kommunalen Aufgabenbereiche anbieten.
Fakt ist, dass sich Herausforderungen nur in Netzwerken bewerkstelligen lassen und dazu befindet sich die Gemeinde Jork auf dem Weg. Eine IKZ rüstet uns für die Zukunft und vor diesem Hintergrund wird dieses Ziel gemeinsam zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik als Daueraufgabe angegangen.
14. Klimaschutzkonzept Altes Land & Horneburg fortschreiben
Zur Zielvereinbarung:
14. Klimaschutzkonzept der Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg fortschreiben
Umsetzungsstand: 07.08.2023:
Das Klimaschutzmanagement in der interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinde Jork mit den Samtgemeinden Lühe und Horneburg war in der ersten Jahreshälfte wegen einer beruflichen Veränderung der damaligen Kollegin vakant, so dass sich die nötigen Arbeiten am Klimaschutzkonzept leider zeitlich verzögern. Seit Jahresmitte ist unsere neue Kollegin Jacqueline Gerken als Klimaschutzmanagerin für unsere Region aktiv. Sie führt derzeit in Abstimmung mit den drei Verwaltungen die Evaluierung der Umsetzung des alten Klimaschutzkonzeptes aus 2015 durch und sammelt erste inhaltliche Impulse für die Neuaufstellung des Konzeptes. Als Projektbüro für die Konzeptentwicklung wurde KoRiS - Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung – aus Hannover beauftragt. Der interne Projektstart zwischen den Akteurinnen und Akteuren der drei Rathäuser mit KoRiS ist für den 22.08.2023 geplant und recht zeitnah danach werden die politischen Gremien über eine gemeinsame Sitzung der drei Fachausschüsse aus Horneburg, Lühe und Jork in die Projektgestaltung eingebunden. Auf dem Weg zum neuen Klimaschutzkonzept werden wieder öffentliche Beteiligungsveranstaltungen stattfinden – wenn der konkrete Projektplan steht, werden diese zukünftigen Schritte öffentlich angekündigt und wir freuen uns über eine große Resonanz.
Update vom 29.11.2023:
Am 28.11.2023 fand nach öffentlicher Einladung in der Oberschule Steinkirchen die Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Klimaschutzregion Altes Land & Horneburg statt. Im Mittelpunkt des von unserer Klimaschutzmanagerin Jacqueline Gerken und Jochen Rienau (beauftragtes Projektbüro KoRIS) moderierten Abends standen die interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im gemeinsamen Workshop ihre eigenen Ideen und Anregungen zu unseren zukünftigen kommunalen Klimaschutzaktivitäten äußerten und zur Diskussion stellten. Genauso ging es aber auch um die Frage, wie der Klimaschutz unsere Region voranbringen kann und welchen Betrag jeder von uns selbst leisten kann. Berichtet wurde zudem über die aktuellen kommunalen Maßnahmen und die Treibhausgasbilanz unserer Region. In unserer interkommunalen Koordinierungsrunde geht es in der Auswertung des heutigen Abends nun weiter mit der schrittweisen Arbeit am zukünftigen Klimaschutzkonzept. Es werden auch weitere öffentliche Veranstaltungen folgen, zunächst in der Klimawerkstatt am 25.01.2024 - und es bleibt dabei: Jede Idee ist willkommen. Vielen Dank allen Mitwirkenden in der Auftaktveranstaltung.
Zusätzlich haben sich haben alle drei Kommunen unserer Klimaschutzregion – die Samtgemeinden Horneburg und Lühe sowie die Gemeinde Jork – nach Beschlüssen ihrer Gremien für den Start in eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung entschieden. Eine interkommunale Kooperationsvereinbarung wurde unterzeichnet und es wird fristgemäß der Fördermittelantrag gestellt, mit dem eine Förderung von 90% für die Erarbeitung der Wärmeplanung in Aussicht steht. Sobald im nächsten Jahr eine Entscheidung über den Förderantrag vorliegt, werden die weiteren Planungsschritte abgestimmt.
Update vom 06.02.2024:
Klimawerkstatt Altes Land und Horneburg
Am 25.01.2024 fand in der Jorker Festhalle die erste Klimawerkstatt zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes Altes Land und Horneburg statt. Die Ideensammlungen aus dem öffentlichen Auftaktworkshop im November wurden an Themenstationen zusammengefasst und darauf aufbauend wurden in kleinen Arbeitsgruppen erste Projektansätze konkretisiert und mit Blick auf eine spätere Umsetzung verfeinert.
Uns ist es wichtig, dass die Projekte unseres Klimaschutzkonzeptes praxisorientiert und auch zielführend für unsere kommunale Klimaschutzarbeit sind. Erfolgreiche Klimaschutzinitiativen können vor allem vor Ort gelingen und dafür wird eine breite Unterstützung benötigt. Und damit sind wir heute Dank der Mitwirkung vieler Interessierter in unserer Klimawerkstatt ein Stück weiter vorangekommen. Vielen Dank allen Teilnehmenden, genauso aber auch unserer Klimaschutzmanagerin Jacqueline Gerken und dem Team vom Projektbüro KoRiS, die den Abend gestaltet und moderiert haben.
Mit den heutigen (Zwischen-)Ergebnissen geht die Arbeit weiter auf dem Weg zum Klimaschutzkonzept Altes Land & Horneburg - zunächst in unserer Koordinierungsrunde und anschließend dann in der nächsten öffentlichen Klimawerkstatt am 14.03.2024 - darin geht es schon um die Priorisierung von Projektideen. Wie immer sind alle Interessierten herzlich eingeladen, teilzunehmen und mitzuwirken.
Update vom 14.03.2024:
Heute Abend fand in der Oberschule Horneburg die zweite Klimawerkstatt zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes Altes Land und Horneburg statt.
Zunächst gab es Impulse zu den Chancen von Bürgerenergiegenossenschaften sowie zu bestehenden Beratungsangeboten für die Bevölkerung über energetische Maßnahmen und erneuerbare Energien.
In gemeinsamer Runde mit gut 40 interessierten Mitwirkenden wurde anschließend die Sammlung von Projektideen aus der ersten Klimawerkstatt Ende Januar weiterentwickelt, mit Blick auf eine spätere Umsetzung verfeinert und konkretisiert sowie nach Schwerpunkten priorisiert. Mit dieser Gemeinschaftsarbeit konnte ein gutes Stimmungsbild erreicht werden.
Uns ist es wichtig, dass die Projekte unseres Klimaschutzkonzeptes praxisorientiert und auch zielführend für unsere kommunale Klimaschutzarbeit sind. Erfolgreiche Klimaschutzinitiativen können vor allem vor Ort gelingen und dafür wird eine breite Unterstützung benötigt. Und damit sind wir heute Dank der Mitwirkung vieler Interessierter in unserer Klimawerkstatt ein Stück weiter vorangekommen.
Vielen Dank allen Teilnehmenden, genauso aber auch unserer Klimaschutzmanagerin Jacqueline Gerken und dem Team vom Projektbüro KoRiS, die den Abend gestaltet und moderiert haben.
Mit den heutigen (Zwischen-)Ergebnissen geht die Arbeit nun über unsere Koordinierungsgruppe weiter auf dem Weg zum Klimaschutzkonzept Altes Land & Horneburg - die fertige Fassung wird am 03.09.2024 in einer gemeinsamen Gremiensitzung vorgestellt.
Update vom 17.04.2024:
Wie ist der Stand? Ein Blick auf unsere bisherigen Arbeitsschritte und die Einbindung der Öffentlichkeit.
Seit einigen Monaten läuft in unserer Klimaschutzregion (Kooperation zwischen den Samtgemeinden Horneburg und Lühe sowie der Gemeinde Jork) unter Federführung unserer Klimaschutzmanagerin Jacqueline Gerken die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes aus 2015. Mit an Bord sind als Fachbüros „KoRis – Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung“ sowie „energie konzepte klimaschutz Siepe“. Und vor allem sind unsere lokalen Experten dabei – nämlich die interessierte Öffentlichkeit, die sich in drei Workshops mit dem eigenen Blick auf den Klimaschutz vor Ort einbringen konnte. Und das Interesse war und ist enorm – vielen Dank für die aktive Beteiligung und die vielen wertvollen Ideen.
Wie ist aktuell der Stand der Fortschreibung? Auf der Website unseres Klimaschutzmanagements www.klimaschutz-altesland-horneburg.de sind die Protokolle mit ausführlichen Infos über die Workshop-Ideen und Workshop-Ergebnisse veröffentlicht. Ein Blick in die Ausführungen lohnt sich! Die erarbeiteten Inhalte werden über die Koordinierungsgruppe weiter auf den Weg zum Klimaschutzkonzept Altes Land und Horneburg gebracht. Die Endfassung wird am 03. September 2024 in einer gemeinsamen Gremiensitzung vorgestellt. Der Sitzungsort wird noch bekannt gegeben. Und zögern Sie nicht: Bei Fragen oder Anregungen zur Arbeit am Klimaschutzkonzept können Sie sich an info@klimaschutz-altesland-horneburg.de wenden.
Hier der direkte Link zu den Infos auf der Website:
15. Regionale Energiegewinnung steigern
Zur Zielvereinbarung:
15. Regionale Energiegewinnung steigern
Umsetzungsstand: 08.08.2023:
Folgende Entwicklungsschritte laufen zurzeit:
In der Klimaschutzregion Altes Land & Horneburg wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Erstellung einer Potentialflächen-Analyse an ein externes Fachbüro für Stadtentwicklung beauftragt, um Impulse zu erhalten, unter welchen Voraussetzungen Freiflächen für die Entwicklung erneuerbarer Energien städtebaulich in unserem Gemeindegebiet entwickelt werden können. Untrennbar damit verbunden ist der vom Landkreis beauftragte Fachbeitrag im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms zur Klärung der Vereinbarkeit erneuerbarer Energien in der Fläche mit der Ausweisung des Alten Landes als „Vorranggebiet kulturelles Sachgut“ im Landesraumordnungsprogramm – das auch vor dem Hintergrund der Welterbebestrebungen (siehe Ziel 9). Beide Ergebnisse werden im Herbst 2023 erwartet. Die Auswertung der Potentialflächenanalyse erfolgt dann in der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklungsplanung“ – auch im interkommunalen Austausch mit den Samtgemeinden Horneburg und Lühe in unserer Klimaschutzregion.
Die Gemeinde Jork ist mit einem Anteil Mitglied in der BürgerEnergie Buxtehude eG geworden – der Gemeinderat hat den Beitrittsbeschluss am 23.03.2023 gefasst. Kooperationen mit der BürgerEnergie Buxtehude eG sind bei eigenen Projekten angestrebt.
Der Verwaltungsausschuss hat am 28.06.2023 die Grundzüge für langfristige Pachtverträge zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen (Gestattungsverträge) beschlossen. Gleichzeitig wurden die Grundzüge für Stromlieferverträge zur Lieferung von aus diesen Anlagen erzeugtem Strom entwickelt.
Die Gemeinde bereitet die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf den Dachflächen des Schulzentrums Jork vor.
In der kommunalpolitischen Beratungsfolge befindet sich zurzeit der Entwurf einer 2. Änderung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Jork, u.a. mit dem Ziel, den Bau von PV-/Solaranlagen auf Dächern im historischen Ortskern zu erleichtern. Am 24.08.2023 steht im Ausschuss für Bau-, Planungs- Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten die nächste Beratung zur inhaltlichen Überarbeitung der Gestaltungssatzung an.
16. Energetisches Quartierskonzept
Zur Zielvereinbarung:
16. Energetisches Quartierskonzept
Umsetzungsstand: 07.08.2023:
Für den Start in die Entwicklung eines weiteren energetischen Quartierskonzeptes gibt es mögliche Synergieeffekte mit den beteiligten Kommunen unserer Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg. Parallel läuft die Quartiersentwicklung mit der Betreuung von Gebieten bereits in der Samtgemeinde Horneburg – ein Quartier in Jork-Mitte ist ebenfalls in der Umsetzung. Auch in der Gemeinde Steinkirchen in der Samtgemeinde Lühe laufen bereits öffentliche Beratungen. Insofern bietet es sich an, ergänzend zur personellen Kooperation im Klimaschutzmanagement auch für energetische Quartierskonzepte eine interkommunale Zusammenarbeit zu starten und personell mit einer Fachkraft, die die fachlichen Anforderungen für eine Förderung durch die Kfw erfüllt, zu besetzen. Dieser Schritt wird zurzeit vorbereitet. In der Kooperation eines Quartiersmanagements mit dem Klimaschutzmanagement Altes Land und Horneburg würden wir eine zielführende Ausweitung sowie Aufwertung der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit erreichen. Der Start in die angestrebte inhaltliche Entwicklung eines zweiten Quartiers in der Gemeinde Jork wird erfolgen, wenn die angestrebte Organisationsstruktur steht und eine eigene Fachkraft aktiv ist.
Parallel werden sich die drei Kommunen unserer Klimaschutzregion mit der Fragestellung befassen, bereits zeitnah gemeinsam in eine kommunale Wärmeplanung einzusteigen - dabei wären sinnvolle Synergieeffekte mit energetischen Quartierskonzepten zu erwarten. Demnächst steht dazu eine Beteiligung der kommunalen Gremien an.
Update vom 29.11.2023
Zwischenzeitlich haben sich alle drei Kommunen unserer Klimaschutzregion – die Samtgemeinden Horneburg und Lühe sowie die Gemeinde Jork – nach Beschlüssen ihrer Gremien für den Start in eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung entschieden. Eine interkommunale Kooperationsvereinbarung wurde unterzeichnet und es wird fristgemäß der Fördermittelantrag gestellt, mit dem eine Förderung von 90% für die Erarbeitung der Wärmeplanung in Aussicht steht. Sobald im nächsten Jahr eine Entscheidung über den Förderantrag vorliegt, werden die weiteren Planungsschritte abgestimmt.
Und seit kurzem läuft mit der Samtgemeinde Horneburg eine Personalkooperation: Für beide Kommunen konnten wir mit Jana Stüven unsere neue Quartiersmanagerin begrüßen. Die Kollegin steht ab sofort auch für die Beratung der Grundstückseigentümer im Quartier „Jork-Mitte“ zur Verfügung.
17. Außenwirkung in Hochwasser- und Küstenschutzbelangen stärken
Zur Zielvereinbarung:
17. Überregionale Außenwirkung in Hochwasser- und Küstenschutzbelangen weiter stärken
Umsetzungsstand: 06.08.2023:
Dass Küstenschutz und Deichsicherheit lebens- und überlebenswichtige Aufgaben darstellen, ist mit den daraus resultierenden Handlungsnotwendigkeiten im Wortlaut der Zielvereinbarung umschrieben. Es ist auch beschrieben, dass die Gemeinde Jork zu diesen Zukunftsanforderungen nicht über eine eigene rechtliche Zuständigkeit verfügt – deshalb sind wir als Gemeinde mit unserer Bevölkerung vor Ort auf sachgerechte und irreführende Entscheidungen sowie Umsetzungsschritte auf überregionaler Ebene bis hin zum Bund angewiesen. Mit unserer eigenen Zielvereinbarung möchten wir sicherstellen, dass wir uns als Gemeinde immer wieder und immer vieler auf möglichst vielen Ebenen Gehör verschaffen und jeden in Betracht kommenden Anlass nutzen, um für den Küsten- und den Hochwasserschutz zu „bohren“. Das tun wir intensiv und deshalb ist diese Zielvereinbarung eigentlich auch keine Aufgabe, die wir mit einem „Umsetzungsstand“ versehen können. Unsere Außenwirkung ist eine Daueraufgabe. Deshalb haben wir an dieser Stelle einmal in einem gesonderten Dokument unsere öffentlichen Berichterstattungen ab 2022 zusammengefasst – ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu haben. Jedenfalls ist aus dieser Darstellung ersichtlich, wie intensiv unsere Dauerbemühungen kommuniziert werden. Daran arbeiten wir weiter und deshalb wird dieses Dokument auch in Zukunft weiter fortgeschrieben:
Hochwasser- und Küstenschutz – Dokumentationen
zur Außenwirkung der Gemeinde Jork, Stand 06.08.2023
Update vom 06.02.2024:
Zukunftswerkstatt Küstenschutz des Landkreises Stade
Auf Einladung von Landrat Kai Seefried fand am 15.01.2024 im Kreishaus die nächste Küstenschutzkonferenz des Landkreises Stade im Format der Zukunftswerkstatt statt. Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Christian Meyer stand mit seinen Ausführungen über die Perspektiven für den Küstenschutz an der Elbe im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Der Minister blickte u.a. auf die zukünftigen Planungen des Landes hinsichtlich Personal- und Finanzausstattung für Hochwasser- und Küstenschutzaufgaben. Weitere Diskussionspunkte waren z.B. das rechtliche Verhältnis zwischen Naturschutz- und Küstenschutzbelangen, die ständig steigende Komplexität der Genehmigungsverfahren und deren immer länger werdende Bearbeitungsdauer, die Starkregenvorsorge zur Unterstützung der Binnenlandentwässerung und Präventionsmaßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.
Der NLWKN als zuständiger Landesbetrieb stellte die aktuellen Bauplanungen an der Deichlinie unseres Landkreises vor.
In der Diskussionsrunde mit dem Minister, unserem Landrat, Wilhelm Ulferts (Oberdeichrichter Deichverband II. Meile Alten Landes) und Albert Boehlke (Oberdeichgraf Deichverband Kehdingen-Oste) hatte Bürgermeister Matthias Riel die Gelegenheit, unsere gemeindliche Betroffenheit für diese unerlässliche Zukunftsaufgabe der kollektiven Gefahrenabwehr darzustellen. Ein Appell war ein bundeslandübergreifender Umgang mit den Negativfolgen der Elbvertiefung, die allein im Hamburger Interesse umgesetzt wurde. Die massive Verschlickung als eine der Folgen ist überall sichtbar und raubt nötigen Stauraum für das Wasser. Daher hat e um Perspektiven gebeten, Ausbaggerungsmaßnahmen zu initiieren und den Schlick zur Gewinnung von Deichbaumaterial einzusetzen. Im Rahmen der nötigen Präventionsmaßnahmen sollte aus unserer gemeindlichen Sicht hier ein Fokus des Landes gesetzt werden.
Wir bedanken uns bei Minister Christan Meyer für seinen Blick nach vorne und die umfangreiche Aussprache. Vielen Dank an den Landkreis für die Ausrichtung dieser Zukunftswerkstatt und den Blick auf die dringend nötigen Küstenschutzmaßnahmen.
Gruppenfotos von Daniel Beneke, Landkreis Stade