Klimaquartier Jork-Mitte
DAS KLIMAQUARTIER JORK-Mitte
Im Mai 2020 wurde das Integrierte Energetische Quartierskonzept für das 66 Hektar große Klimaquartier Jork-Mitte fertiggestellt und kurz darauf, im September 2020, wurde dieses Quartier zusätzlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Was es mit diesem Quartierskonzept und dem Sanierungsgebiet auf sich hat und wie Sie als Eigentümer:in einer Immobilie im Quartier von steuerlichen Vorteilen profitieren können, erfahren Sie hier.
ENERGETISCHE SANIERUNG
Möchten Sie Ihr Haus im Klimaquartier energetisch sanieren – z. B. durch eine neue Dämmung, einen Fenstertausch oder den Einbau einer nachhaltigen Heizung – können Sie diese Kosten steuerlich erhöht absetzen. Hierfür müssen Sie lediglich vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde treffen. Ermöglicht wird dies durch die Festlegung von Jork-Mitte als offizielles Sanierungsgebiet.
DIE QUARTIERSMASSNAHMEN
Bei der Festlegung von Jork-Mitte als Sanierungsgebiet handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept für das Klimaquartier. Dieses Konzept umfasst jedoch noch weitere Maßnahmen, die das Quartier klimafreundlicher, klimaresilienter, barriereärmer und zukunftsfähiger machen sollen.
Das Quartierskonzept
Von 2019 bis 2020 hat die Gemeinde Jork ein Integriertes Energetisches Quartierskonzept für das Quartier Jork-Mitte aufstellen lassen. Mit diesem Quartierskonzept wurde ein theoretischer Leitfaden entwickelt, um Klimaschutz und Energieeffizienz im Quartier Jork-Mitte aktiv voranzutreiben. Konkret entstand ein Maßnahmenkatalog, der insgesamt 18 Maßnahmen aus den Bereichen Städtebau, Mobilität & Verkehr sowie Energie umfasst und Querschnittsthemen wie Klimaschutz, Klimaanpassung, Barrierefreiheit und den demografischen Wandel einbezieht. Beispiele sind etwa die Umgestaltung von Plätzen und Grünflächen, der Ausbau von Radwegen oder die Unterstützung der Elektromobilität.
Um die Treibhausgasemissionen des Quartiers zu senken und den Gebäudebestand auf die Zukunft auszurichten, wurde in dem Konzept zudem empfohlen, Jork-Mitte als Sanierungsgebiet festzulegen. Dieser Schritt ermöglicht erhöhte steuerliche Absetzungen von Sanierungsmaßnahmen für Eigentümer:innen von Gebäuden innerhalb des Quartiers.
Wenn Sie zum unteren Ende der Website scrollen, finden Sie unter Dokumente & Links das gesamte Integrierte Energetische Quartierskonzept zum Herunterladen.
Steuerliche Vorteile für Bewohner:innen
Am 16. September 2020 wurde die Ausweisung des Sanierungsgebietes Jork-Mitte vom Rat der Gemeinde Jork beschlossen. Hierdurch ergeben sich erhebliche Vorteile für Sie als Gebäudeeigentümer:in, wenn Sie sich für eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie entscheiden. Sie tragen so nicht nur zu einer positiven und besonders nachhaltigen Entwicklung in Jork bei und reduzieren den Energieverbrauch Ihres Gebäudes, sondern können die Maßnahmen zudem erhöht steuerlich absetzen (Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommensteuergesetz (EStG)). Hierzu können zum Beispiel Dämmmaßnahmen, ein Fenstertausch oder der Austausch der Heizungsanlage gegen nachhaltigere Technik zählen. Maßgeblich für die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Absetzung ist die Schließung einer Vereinbarung mit der Gemeinde Jork – mit den dazugehörigen Baumaßnahmen darf vor Unterzeichnung der Vereinbarung nicht begonnen werden.
So erhalten Sie Ihre Steuervorteile
Einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden von der Einholung eines Angebots bis zum Erhalt der Steuerbescheinigung sowie eine Beispielrechnung zur erhöhten steuerlichen Absetzung finden Sie am Ende der Seite unter Dokumente & Links. Zudem finden Sie dort auch die Karte des Quartiers, um Ihr Gebäude zu lokalisieren. Bei Fragen oder für einen unverbindlichen Beratungstermin wenden Sie sich gerne an das Quartiersmanagement.
Bereits umgesetzte Maßnahmen ohne Vereinbarung lassen sich nicht erhöht steuerlich absetzen. Die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage oder einer Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeugs fallen ebenfalls nicht unter die Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen und können nicht erhöht abgesetzt werden.
Förderungen durch BAFA und KfW
Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ soll Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor stärken. Unabhängig von der Lage im oder außerhalb eines Sanierungsgebietes, können bei der energetischen Sanierung hier weitere Fördermittel eingeholt werden. Diese stehen etwa für die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, den Austausch von Fenstern, den Wechsel der Heizungsanlage oder die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage zur Verfügung. Die Fördermittel der BEG lassen sich mit der erhöhten Abschreibung kombinieren – die bezuschusste Summe wird einfach von den Gesamtkosten, die als Grundlage für die steuerliche Abschreibung gelten, abgezogen.
Mit der BEG-Richtlinien-Novelle zum 01. Januar 2024 wurden die Zuständigkeiten und damit die Ansprechpartner bei der Beantragung neu aufgeteilt – wo vorher nur das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig war, ist nun auch die KfW mit im Boot. Alle Maßnahmen rund um die Sanierung der Gebäudehülle verbleiben bei dem BAFA und werden dort beantragt – die Förderungen für einen Heizungstausch hingegen liegen jetzt bei der KfW. Die neuen Förderbedingungen der KfW ermöglichen dabei eine Förderung von 30-70 % bei dem frühzeitigen Umstieg auf eine nachhaltige Heizung. Die Beantragung im Portal der KfW ist seit dem 27.02.2024 für Privatpersonen, die Ihre Gebäude selbst bewohnen, nutzbar. Für Vorhaben, die bis zum 31.08.2024 bereits umgesetzt werden sollen, kann übergangsweise eine Beantragung der Förderung auch im Nachhinein erfolgen (bis zum 30.11.2024).
Achtung: Außerhalb der Übergangspflicht bei der KfW sowie bei dem BAFA allgemein, muss die Antragsstellung immer vor Vorhabenbeginn erfolgen.
Wie kann ich Fördermittel über die BEG beantragen?
Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten bei der Sanierung erhalten Sie über die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alle Informationen rund um Förderungen im Rahmen eines Heizungstauschs, inkl. eines Leitfadens zur Antragsstellung und den aktuell geltenden Übergangsregeln, finden Sie auf der Website der KfW.
Weitere Informationen finden Sie über die Energieeffizienz-Expert:innen-Liste der Deutschen Energie-Agentur oder das FAQ des BAFA. Das FAQ beantwortet Fragen rund um die Fördermittel von BAFA und KfW sowie zum Heizungstausch und dem neuen „Heizungsgesetz“ (GEG-Novelle) allgemein. Bei Fragen zu den Förderungen, wenden Sie sich gerne auch an das Quartiersmanagement.
Sicherheit, Barrierefreiheit und Wohngesundheit
Neben Aspekten der Energieeffizienz sind auch Sicherheit, Barrierefreiheit und Wohngesundheit relevante Querschnittsthemen des Integrierten Energetischen Quartierkonzepts.
Sicherheit / Einbruchschutz
Wenn Sie Ihre Immobilie sanieren, lohnt es sich Aspekte des Einbruchschutzes mitzudenken. Hierbei sollten mechanische Sicherungen im Mittelpunkt stehen, welche den Einbruchsversuch häufig vorzeitig enden lassen. Beispiele hierfür sind etwa Einbruchshemmende Türen, Fenster oder Garagentore. Die mechanischen Sicherungen werden in verschiedene Widerstandklassen (WK oder RC für engl. Resistance Class) von RC 1 bis RC 6 unterteilt. Je höher die Zahl, desto besser die Klasse.
Umfangreiche Informationen zu den Möglichkeiten für einzelne Gebäudeteilen, zu Förderungen für die Umrüstung oder zu Fachfirmen finden Sie über die "K-Einbruch-Kampagne" von Polizei und Wirtschaft. Hier finden Sie auch eine Suchmaske, um die nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe zum Thema Einbruchschutz ausfindig zu machen. Übrigens, auch die BEG-Förderung der BAFA berücksichtigt den Einbruchschutz in seinen Förderungen und die KfW bietet einen Förderkredit an (Website der KfW zum Förderprodukt 159).
Barrierefreiheit / Altersgerechtes Wohnen
Bei der Sanierung einer Immobilie lohnt es sich immer weit in die Zukunft zu denken. Für den altersgerechten Umbau (und den Einbruchschutz) eines Wohnhauses bietet die KfW einen Förderkredit von bis zu 50.000 €. Alle Informationen zu diesem Kredit finden Sie über die Website der KfW zum Förderkredit für Altersgerechtes Umbauen. Weitere Informationen rund um das Thema Altersgerechte Wohnen finden Sie zudem über die Verbraucherzentrale.
Wohngesundheit
Unter Wohngesund versteht man vor allem solche Aspekte des Raumklimas, die durch das Lüften und Heizen betroffen sind. Das richtige Heizen und Lüften ist nicht nur wichtig, um den Sauerstoffgehalt der Raumluft auf einem gesunden Niveau zu bewegen, sondern auch um der Bildung von Schimmel in Innenräumen vorzubeugen. Eine Raum-für-Raum-Anleitung zum Lüften und Heizen finden Sie auf der Website des Umweltbundesamts.
Veranstaltungen
Solar- und Gründachkataster für den Landkreis Stade
Termin: 31. Mai 2024 – 18:30 Uhr – Dorfgemeinschaftshaus Steinkirchen
Ein Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert in einem Vortrag rund ums Thema Photovoltaik und gibt dabei auch einen kurzen Einblick in die Themen Wärmepumpe, Balkonkraftwerk und E-Mobilität. Zusätzlich wird das neue Solar- und Gründachkataster des Landkreises Stade von Maraike Hummelt, Leitstelle Klima des Landkreises Stade, vorgestellt.
Kostenfrei, Dauer der Veranstaltung ca. 1,5 Stunden. Anmeldung über: https://klimawerkstatt-stade.de/photovoltaik-chancen-und-moeglichkeiten-fuer-hauseigentuemer-im-landkreis-stade
Solarstrom vom eigenen Dach – Online-Vortrag und Gruppenberatung
Termin: 10. Juni 2024 – 17:00 Uhr – Online
Bei der Online-Veranstaltung wird ein:e Energieberater:in der Verbraucherzentale Niedersachsen zunächst Basiswissen zur Solarstromerzeugung auf dem eigenen Dach vermitteln. Nach dem Vortrag können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere Beraterinnen und Berater richten.
Kostenfrei, Dauer der Veranstaltung ca. 2 Stunden. Anmeldung über: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/Solarstrom-vom-eigenen-Dach-Online-Vortrag-und-Gruppenberatung-3704
Quartiersmanagement – Ihre Ansprechpartnerin
Das Quartiersmanagement für Jork-Mitte sowie für das Quartier Horneburg-West übernimmt seit dem 15. Oktober 2023 Frau Jana Stüven. Sie steht Ihnen zu Fragen rund um die erhöhte steuerliche Absetzung und das Quartierskonzept zur Seite und beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die Förderungen von BAFA und KfW sowie zum neuen „Heizungsgesetz“. Sie ist erreichbar per E-Mail unter jana.stueven@horneburg.de oder telefonisch unter der 04163 8079-45 (zunächst Mo. und Mi. 9-11 Uhr, Do. 14-16 Uhr).
Links
Klimawerkstatt im Landkreis Stade
Der gemeinnützige Verein „Klimawerkstatt im Landkreis Stade“ versteht sich als Koordinator und Impulsgeber zu Klimaschutz-relevanten Themen. Für Eigentümer:innen von Wohngebäuden bietet er Vor-Ort-Beratungen rund um die Themen Energieeffizienz, Gebäudehülle und Heizung an. Diese sind für Sie als Bewohner:in der Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg kostenfrei.
Verbraucherzentrale für Energieberatung
Die Verbraucherzentrale für Energieberatung bietet kostenlose telefonische Beratungen rund um die Themen Energie sparen im Haushalt, Ursachen hoher Strom- und Heizkosten, Einsatz regenerativer Energien, Heizungs- und Regelungstechnik, Wärmedämmung und Fördermittel an. Zusätzlich können auch Heizungs- oder Gebäudechecks vor Ort vereinbart werden.
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet neben verschiedenen Beratungsangeboten auch umfangreiche Infomaterialien zu Themen der energetischen Sanierung und zu Förderprogrammen.
Zukunft Zuhause – Nachhaltig sanieren
Die Initiative „Zukunft Zuhause – Nachhaltig sanieren“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bietet einen Fördermittel-Check für Eigentümer:innen sowie umfangreiche Informationen rund um Themen der energetischen Sanierung.
Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)