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Energiebericht für das Jahr 2022

Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) verabschiedet. In Paragraf 17 dieses Gesetzes werden die niedersächsischen Kommunen verpflichtet, regelmäßigen einen Energieberichtes zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses geschieht erstmals für das Jahr 2022 (siehe Anlage). Der nächste vorgeschriebene Berichtszeitraum beträgt 3 Jahre und wird zum 31.12.2026 veröffentlicht werden.

Meldung vom 28.12.2023
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