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Hinweisgeberschutzgesetz
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen und Missständen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens vorzubeugen und abzustellen. Die Gemeinde Jork hat daher für hinweisgebende Personen innerhalb der Verwaltung oder für Personen, die mit der Verwaltung in einem beruflichen Zusammenhang stehen, eine interne Meldestelle eingerichtet.
Grundlage ist das am 2. Juli 2023 in Kraft tretende Hinweisgeberschutzgesetz.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Dokumente
Hinweisgeberschutzgesetz (22 kB) |