Hinweise zu Sturmfluten und Katastrophenschutz
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(gl) Diese Informationen sollen auf mögliche Gefahren rechtzeitig hinweisen, Ihnen Ratschläge für das Verhalten bei Sturmfluten geben und Ihnen dabei behilflich sein, wie Sie selbst Vorsorge treffen können.
Wer ist gefährdet?
Im Extremfall kann das gesamte Gemeindegebiet betroffen sein. Die Gefährdung der in diesem Gebiet lebenden und arbeitenden Menschen ist jedoch nicht gleich groß. Je nach Nähe zum Deich und dem Wasserstand nach Deichbrüchen ergeben sich deutliche Unterschiede.
Welche Vorsorge gibt es?
Die staatliche Vorsorge umfasst im Wesentlichen vier Bereiche:
a) vorbeugende Informationen über die Gefahrensituation,
b) rechtzeitige Warnung und Information der Bevölkerung bei Sturmfluten,
c) rechtzeitige und intensive Verteidigung der Deiche,
d) rechtzeitige Evakuierung besonders gefährdeter Wohnbereiche
Um dies sicherzustellen, hat der Landkreis Stade als zuständige Behörde entsprechende Planungen erstellt. Darüber hinaus fällt die Zuständigkeit der Deichverteidigung an den Deichverband II. Meile Altes Land mit Sitz in Jork. Für die Deichverteidigung wurde hierfür eine entsprechende Deichverteidigungsordnung erarbeitet. Die Gemeinde Jork tritt als Behörde der Gefahrenabwehr auf.
Wie wird gewarnt?
Rechtzeitig vor Antritt einer Sturmflut wird durch Rundfunkdurchsagen und, wenn notwendig, auch durch Sirenensignale und durch Lautsprecherdurchsagen, gewarnt.
Sturmflutwarnungen werden in Höhe über Normal (NN) oder über dem Mittleren Hochwasser (MHW) angegeben. Man erhält die Höhe in NN, wenn zu der Angabe MHW etwas zwei Meter hinzugerechnet werden.
Die Deichverteidigungsordnung sieht zwei verschiedene Stufen für einen Einsatz der entsprechenden Hilfskräfte vor:
Stufe 1:
Wasserstand über 3 Meter über MHW =
Auslösen der Deichüberwachung.
Stufe 2:
Wasserstand über 4,50 Meter über MHW =
Auslösen des Deichverteidigungsfalles.
Die Deichhöhe im Bereich der Gemeinde Jork beträgt zurzeit 8 Meter. Im Verteidigungsfall sind alle Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes verpflichtet, auf Anordnung bei der Deichverteidigung persönlich Hilfe zu leisten und benötigte Arbeitsgeräte und Beförderungsmittel zur Verfügung zustellen.
Wie wird evakuiert?
Bei der Gefahr von Deichüberströmungen und Deichbrüchen kann es sein, dass Evakuierungen durchgeführt werden müssen. Die Entscheidung, ob eine Evakuierung erforderlich ist, wird über Rundfunk sowie über örtliche Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Wenn Sie ein eigenes Fahrzeug oder eine Mitfahrgelegenheit haben, verlassen Sie das Gebiet. Denken Sie bitte daran, dass notfalls der Verkehr zwangsweise durchgeführt wird und vergessen Sie nicht Ihre Nachbarn sowie Kranke und Gebrechliche. Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Wenn Sie dringend Hilfe benötigen rufen Sie den Notruf der Feuerwehr 112 oder den der Polizei 110 an. Aber nur, wenn es wirklich dringend ist. Sollten Sie z.B. krank, behindert oder gebrechlich sein und nicht mit Hilfe von Familie, Angehörigen oder Nachbarn das gefährdete Gebiet verlassen können, rufen Sie frühzeitig den Landkreis Stade oder die Gemeinde Jork an. Von dort wird rechtzeitig eine Beförderung aus dem gefährdeten Gebiet veranlasst. Außerdem treffen Sie bitte Vorsorge: Sichern Sie Öltanks und wassergefährdende Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger.
Weitere Informationen können Sie jederzeit beim Deichverband II. Meile Altes Land,
Telefon: 04162 / 480;
beim Landkreis Stade,
Telefon: 04141 / 12-0;
und bei der Gemeinde Jork,
Telefon: 04162 / 9147-0
erhalten.
Dokumente
Merkblatt Sturmflut (170 kB) | |
Katastrophenschutz-Broschüre (9 MB) |