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Vorlage - 2018/02555-3
Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplans Nr. 64 "Gehrden 15", bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, Hinweisen zur Gestaltungssatzung, zur Abrundungssatzung vom 09.06.1994, zum Artenschutz und zu Beleuchtungsanlagen, einschließlich der Begründung, wird als Satzung beschlossen und ist entsprechend bekannt zu machen
Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 64 "Gehrden 15", hat in der Zeit vom 05.08.2019 bis einschließlich 06.09.2019 erneut öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange erneut zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 06.09.2019 aufgefordert.
Aus der Öffentlichkeit sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen des Landkreises Stade (Bauaufsicht, Umweltamt Abt. Wasserwirtschaft), der EWE und der IHK eingegangen.
In der anliegenden Abwägung sind die eingegangenen Stellungnahmen, sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge tabellarisch aufgeführt.
Die Abwägung wird durch Herrn Kruse, Büro Elbberg vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: Abwägung der Stellungnahmen mit Abwägungsvorschläge Planzeichnung Begründung Städtebauliches Konzept Systemzeichnungen (Ansichten/Schnitte)
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