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Vorlage - 2018/02554-1  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 63 "REWE Ortsmitte"
Hier: Abwägung, erneute Trägerbeteiligung und öffentliche Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Sandra KösterBezüglich:
2018/02554
Federführend:Team 2.3 Bearbeiter/-in: Koester, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten Vorberatung
16.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
190426 BP 63 Abwägung Beteiligung TÖB ÖA  
190426 BP 63 Planzeichnung  
190426 BP 63 Begründung  
190426 BP 63_Anlage 2_ Einzelhandel_Jork_Rewe_STN_KOF_190318  
190426 BP 63_Anlage 3_Lärm_19-015 B-Plan 63 REWE, Jork  
190426 BP 63_Anlage 1_UVP Vorprüfung_190416  

Beschlussvorschlag:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und eine erneute Auslegung und Trägerbeteiligung wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 63REWE Ortsmitte“ hat in der Zeit vom 17.12.2018 bis einschließlich 25.01.2019 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 18.01.2019 aufgefordert.

Als Anlage sind die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Abwägungsvorschläge tabellarisch aufgeführt. Private Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nicht eingegangen.

Auswirkungen auf den Einzelhandel

Nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2017 macht Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 63 „REWE-Ortsmitte“ unterliegt keiner besonderen zeichnerischen Darstellung.
Die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, welche das Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Jork erstellt hat, hat eine Stellungnahme erstellt um das Vorhaben „REWE – Ortsmitte“ mit einer Mikrostandortanalyse zu bewertet. Darüber hinaus wurde die Kompatibilität des Einzelhandels-konzeptes der Gemeinde Jork mit dem LROP 2017 untersucht und belegt. Die Stellungnahme der GMA kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben den genannten Kriterien aus dem LROP nicht widerspricht. Die einzelnen Ziffern aus dem Abschnitt 2.3. des LROP werden erfüllt und eingehalten. Die Aussagen zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels werden in der „Stellungnahme zur Erweiterung eines REWE Supermarktes“ (Anlage 2) genauer erläutert.

Weiterhin gilt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2013 des Landkreises Stade. Das Zent-rum von Jork ist als zentrales Siedlungsgebiet mit Versorgungskern und besonderer Entwicklungsaufgabe Tourismus dargestellt. Das Plangebiet ist als Fläche vorhandener Bebauung dargestellt.

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplans entsprechen somit den Aussagen des RROP.

Immissionsschutz
Eine Lärmtechnische Untersuchung wurde vom Ingenieurebüro M+O Immissionsschutz aus Oststein-bek durchgeführt. Es werden Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen vorgeschlagen, die dem Schutz der im Obergeschoss ausnahmsweise zulässigen Wohnungen dienen. Die Festsetzungen mit den dazugehörigen Lärmpegelbereichen wurden in die Planzeichnung aufgenommen, das Gutachten liegt als Anlage 3 den Unterlagen bei.

Das Wohnen im 1. Obergeschoss ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn Anforderungen an die Luft-schalldämmung von Außenbauteile oder spezielle Raumaufteilungen die den Schlaf schützen erbracht werden. Weiterhin kann auch ein Einzelnachweis erbracht werden, der geringere Anforderungen an den baulichen Schallschutz bestätigt. In den textlichen Festsetzungen 1.9 – 1.12 „Festsetzungen von baulichen bzw. passiven Lärmschutzmaßnahmen“ werden die zugehörigen Festsetzungen aus der Lärmtechnischen Untersuchung aufgelistet.

Auf Grund des vergleichsweise geringen Vorhabens und der Konzentration der Bauarbeiten, zur von der Wohnbebauung abgewandten Seite, werden die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit als sehr gering eingeschätzt. Weiterhin wird die geringe Erweiterung der Verkaufsfläche voraussicht-lich keine oder nur zu einer sehr geringen Zunahme des Verkehrs führen.

Emissionen der technischen Gebäudeausrüstung können nicht im Bauleitplanverfahren, sondern müs-sen im folgenden Baugenehmigungsverfahren erneut beurteilt werden.

Durch die Anpassungen gem. der Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen wird eine erneute Auslegung und Trägerbeteiligung erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

Abwägung der Stellungnahmen mit Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung

Stellungnahme zum Einzelhandelskonzept

Lärmtechnische Untersuchung

UVP-Vorprüfung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 190426 BP 63 Abwägung Beteiligung TÖB ÖA (973 KB)      
Anlage 2 2 190426 BP 63 Planzeichnung (1619 KB)      
Anlage 3 3 190426 BP 63 Begründung (2532 KB)      
Anlage 4 4 190426 BP 63_Anlage 2_ Einzelhandel_Jork_Rewe_STN_KOF_190318 (3494 KB)      
Anlage 5 5 190426 BP 63_Anlage 3_Lärm_19-015 B-Plan 63 REWE, Jork (2673 KB)      
Anlage 6 6 190426 BP 63_Anlage 1_UVP Vorprüfung_190416 (617 KB)      
Stammbaum:
2018/02554   Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 63 "REWE Ortsmitte" Vorstellung der Erweiterungsplanung Vorstellung des Außenanlagenplanes   Team 2.3   Beschlussvorlage öffentlich
2018/02554-1   Bebauungsplan Nr. 63 "REWE Ortsmitte" Hier: Abwägung, erneute Trägerbeteiligung und öffentliche Auslegung   Team 2.3   Beschlussvorlage öffentlich
2018/02554-2   Bebauungsplan Nr. 63 "REWE Ortsmitte" Hier: Abwägung und Satzungsbeschluss   Team 2.3   Beschlussvorlage öffentlich