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Vorlage - 2010/00782  

Betreff: Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Jork: Grundsatzentscheidung zur Umwandlung des Schulzentrums Altes Land in Jork in eine Oberschule mit gymnasialem Angebot zum 01.08.2011 (§ 10 a des Entwurfes zum neuen NSchG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Matthias Riel
Federführend:Fachbereich 1 Bearbeiter/-in: Riel, Matthias
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
12.01.2011 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Gemeinde Jork Entscheidung
14.02.2011 
Sitzung des Rates der Gemeinde Jork ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Jork fasst folgenden Beschluss:

 

 

 

1.      Auf der Grundlage des Entwurfes des Gesetzes zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen (Landtagsdrucksache 16/3155) wird das Schulzentrum Altes Land in Jork als organisatorisch verbundene Haupt- und Realschule zum 01.08.2011 in eine Oberschule mit gymnasialem Angebot (§ 10a NSchG – Entwurf) umgewandelt.

 

2.      Der Antrag auf Genehmigung ist bei der Landesschulbehörde zu stellen. Gemäß § 106 Abs. 3 NSchG – Entwurf – ist das bereits eingeleitete Verfahren zur Erteilung des Einvernehmens zur Erweiterung der Oberschule um einen gymnasialen Schulzweig beim Schulträger des ansonsten von den Schülerinnen und Schülern zu besuchenden Gymnasiums (Stadt Buxtehude) fortzuführen.

 

3.      Sobald für den Betrieb der Oberschule mit gymnasialem Angebot eine verlässliche Entwicklung der Schülerzahlen absehbar ist, wird ein Raumkonzept unter Darstellung der voraussichtlichen Erweiterungs-, Ausbau- und Umbaunotwendigkeiten erstellt und gesondert in die Beratungen eingebracht. Parallel sind von der Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis Stade zur Co-Finanzierung aufzunehmen.

 

4.      Im Haushaltsplan 2011 werden zum Raumkonzept Planungskosten bereitgestellt. Für das Jahr 2012 ist im Haushaltsplan 2011 zusätzlich eine Verpflichtungsermächtigung bereitzustellen, um ggf. erste Auftragsvergaben im erforderlichen Umfang vornehmen zu können.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, zum Schulangebot ab dem 01.08.2011 die zeitnahe Elterninformation und die Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit dem Schulzentrum und den Grundschulen zu unterstützen.

 

6.      Die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung des Runden Tisches ist bedarfsorientiert weiter zu beteiligen.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

1.      Allgemeines

 

Auf die bisherigen Beratungs- und Informationsvorlagen in dieser Angelegenheit wird verwiesen, ebenso auf die ausführliche Information in der letzten Sitzung des Schulausschusses am 23.11.2010.

 

Zwischenzeitlich wurde in die Landtagsberatungen der Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen eingebracht. Auf dieser Grundlage hat das Nds. Kultusministeriums eine neue Zusammenfassung der Eckpunkte zum geplanten Oberschulmodell veröffentlicht (siehe Ziffer 2 dieser Vorlage).

 

Die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung hat sich am 09.12.2010 mit der Zielsetzung weiter befasst, den Schulstandort Jork am Schulzentrum langfristig zu sichern und um ein gymnasiales Angebot auszubauen. Einvernehmlich hat die Arbeitsgruppe hierzu empfohlen, die Möglichkeiten des neuen Schulgesetzes für Jork zu nutzen und das Schulzentrum bereits zum 01.08.2011 in eine Oberschule mit gymnasialem Angebot umzuwandeln bzw. auszubauen.

 

Parallel laufen in den schulinternen Arbeitsgruppen die weiteren Planungen zum zukünftigen pädagogischen Konzept unter Einbeziehung des Gymnasialbereiches, zur schulinternen Organisation, zu den anstehenden Prüfungen zum Raumkonzept sowie zu den Inhalten und dem Ablauf der kurzfristig notwendigen Elterninformation der jetzigen und künftigen Schülerinnen und Schüler.

 

Die jeweiligen aktuellen Informationen sind in dieser Vorlage zu den Ziffern 3 bis 5 zusammengefasst dargestellt.

 

Die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass sich durch diese neue Schulstruktur eine enorme Chance für die Weiterentwicklung des hiesigen Schulangebotes ergeben wird. Vor allem wurde in der Arbeitsgruppe die Ausgangslage, in der sich das Schulzentrum und die Gemeinde zurzeit befinden, als außerordentlich gut befunden. Nachdem erst am 26.10.2010 die ersten Überlegungen des Kultusministers zur neuen Oberschule veröffentlicht wurden, sind die aktuellen Planungen vor allem auf Ebene des Schulzentrums bereits zum jetzigen Zeitpunkt sehr weit fortgeschritten – insbesondere gilt das für das schulinterne pädagogische Konzept zur zukünftigen Arbeit im Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialbereich. Das dortige Kollegium arbeitet mit großer Bereitschaft und viel Engagement an den weiteren Überlegungen. Hinzu kommt, dass das Schulzentrum auch in der jetzigen Schulform sehr stark und leistungsfähig aufgestellt ist, was vor allem die erfolgreichen Abschlüsse der Schüler beim Übergang auf weiterführende Schulen sowie im Rahmen von Vergleichsarbeiten regelmäßig bestätigen. Auf dieser Struktur lässt sich auch ein zukünftiger Gymnasialbereich aufbauen. Die jeweils einstimmigen Beschlüsse in der Dienstversammlung und im Schulvorstand des Schulzentrums machen deutlich, dass sich die Schule dieser Weiterentwicklungsplanung engagiert und motiviert stellt und alles daran setzen wird, das erfolgreiche Niveau zu halten und für das neue Gymnasialangebot ein attraktives Angebot mit den Perspektiven auf ein abzulegendes Abitur an anderem Ort aufzubauen.

 

Nach Beschlussfassung des Gemeinderates im Sinne der oben vorgeschlagenen Grundsatzentscheidung sind die weiteren Planungs- und Prüfungsaufträge zeitnah fortzusetzen.

 

Es ist damit zu rechnen, dass ein formeller Genehmigungsantrag bei der Landesschulbehörde voraussichtlich erst im März/April 2011 eingereicht werden kann.

 

 

 

 

 

2.      Eckpunkte zum neuen Oberschulmodell auf der Grundlage der aktuellen Informationen des Nds. Kultusministeriums

 

 

Die Oberschule im Detail

 

  • Auf Antrag des Schulträgers kann die Oberschule (mit gymnasialem Angebot) ab Schuljahresbeginn 2011/2012 beantragt werden.

 

  • Die Oberschule kann in zwei Organisationsformen eingerichtet werden:

-          als Oberschule ohne gymnasiales Angebot

-          als Oberschule mit gymnasialem Angebot

 

·         Oberschule ohne gymnasiales Angebot mindestens zweizügig

-          mindestens 52 Schülerinnen und Schüler je Schuljahrgang

 

·         Oberschule mit gymnasialem Angebot mindestens dreizügig

-          mindestens 79  Schülerinnen und Schüler je Schuljahrgang, davon 27 im gymnasialen Schulzweig

-          gymnasiale Oberstufe: mindestens dreizügig (54 Schüler)

 

  • Die Mindestschülerzahlen müssen über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren vom Schulträger nachgewiesen werden.

 

  • Die Oberschule kann als teilweise gebundene Ganztagsschule (an zwei Tagen verpflichtender Unterricht) oder auch als offene Ganztagsschule geführt werden. Der Ganztagsunterricht wird beginnend mit dem 5. Schuljahrgang vom Errichtungszeitpunkt an aufsteigend eingeführt.

 

  • Die Oberschule kann künftig anstelle von Hauptschulen, Realschulen, Haupt- und Realschulen und bestehenden Kooperativen Gesamtschulen geführt werden (Einrichtung nur auf Antrag des Schulträgers).

 

  • Die Oberschule kann neben dem Gymnasium als alleinige Schulform geführt werden. Für jeden Schüler bleibt ein Gymnasium unter zumutbaren Bedingungen erreichbar.

 

  • Das gymnasiale Angebot an einer Oberschule kann nur mit Zustimmung des für das Gymnasium zuständigen Schulträgers eingerichtet werden.

 

  • Der Übergang von der Grundschule in die Oberschule erfolgt wie bei den anderen weiterführenden Schulen auf der Grundlage der Schullaufbahnempfehlung, des Zeugnisses im 4. Schuljahrgang sowie einer eingehenden Beratung der Erziehungsberichtigten durch die Grundschule nach Entscheidung der Erziehungsberechtigten („freier Elternwille“).

 

·         Jede Oberschule erhält eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen sowie der Wahrnehmung des Erziehungsauftrags. (>> Sicherung des Status der Beschäftigten im Schulzentrum !)

 

·         Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird einheitlich auf ca. 25,5 Wochenstunden festgelegt.

 

·         Die Schülerhöchstzahl wird in Anknüpfung auf die Höchstzahl in zusammengefassten Haupt- und Realschulen auf 28 festgelegt.

 

·         In der Oberschule kann der Unterricht je nach Organisationsform und Schuljahrgang

-          überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50 % des Unterrichts),

-          kursdifferenziert in Form einer äußeren Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern Deutsch, erste Fremdsprache, Mathematik und nach Entscheidung der Schule in den Naturwissenschaften auf zwei, in der Oberschule mit gymnasialem Angebot in der Regel auf drei Niveaustufen, oder

-          jahrgangsbezogen (gemeinsamer Unterricht) erteilt werden.

 

·         Über die Möglichkeiten der Organisation des Unterrichts in den Schuljahrgängen entscheidet die Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger.

 

 

Die Oberschule ohne gymnasiales Angebot

 

·         In den Schuljahrgängen 5/6 und 7/8 wird überwiegend schulzweigbezogen, kursdifferenziert oder jahrgangsbezogen unterrichtet.

·         Schuljahrgänge 9 und 10: Der Unterricht wird überwiegend schulzweigbezogen oder kursdifferenziert erteilt.

·         Die zweite Fremdsprache wird als Wahlpflichtfremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang unterrichtet.

·         Zweizügige Oberschule: Der Unterricht kann in allen Fächern jahrgangsbezogen erteilt werden, die Schwerpunkte des jeweiligen Schulzweigs in den Schuljahrgängen 9 und 10 sind zu beachten.

 

 

 

Die Oberschule mit gymnasialem Angebot

 

·         In den ersten beiden Schuljahrgängen (5/6) wird überwiegend schulzweigbezogen, kursdifferenziert oder jahrgangsbezogen  unterrichtet. In den Schuljahrgängen 7 und 8 wird im gymnasialen Zweig überwiegend schulzweigbezogen oder kursdifferenziert unterrichtet. In den Schuljahrgängen 9 und 10 wird  im gymnasialen Zweig der Unterricht überwiegend schulzweigbezogen erteilt.

·         Die Teilnahme am Unterricht in der zweiten Fremdsprache ist ab dem 6. Schuljahrgang für Gymnasialschüler verpflichtend.

·         Sofern die Oberschule eine  gymnasiale Oberstufe führt: Der Unterricht in den Schuljahrgängen 11 und 12 richtet sich nach den Oberstufenregelungen und die Abiturprüfung nach den Abiturprüfungsvorgaben (Zentralabitur) des Gymnasiums.

 

 

 

Schwerpunktbildung im 9. und 10 Schuljahrgang der Oberschule

 

·         Eher berufspraktische Elemente kommen zum Einsatz, es gibt eine enge Zusammenarbeit mit Berufsbildenden Schulen zur Vorbereitung auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung sowie den Übergang in das Berufsbildende Schulwesen.

·         Einrichtung der Profile „Technik“, „Wirtschaft“ und „Gesundheit und Soziales“ zur Vorbereitung auf den Besuch einer weiterführenden Schule im Berufsbildenden Schulwesen (Fachoberschule, Berufliches Gymnasium) oder den Eintritt in eine berufliche Ausbildung; der Besuch einer gymnasialen Oberstufe bleibt aber weiterhin möglich.

·         Einrichtung des Profils „Zweite Fremdsprache“ sowie Gestaltung des 10. Schuljahrgangs des Gymnasialzweigs zur Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder den Eintritt in eine berufliche Ausbildung oder in eine weiterführende berufsbildende Schule.

 

 

 

Abschlüsse

 

·         Es können alle Abschlüsse erworben werden:

-          Hauptschulabschluss,

-          Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, 

-          Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, 

-          Erweiterter Sekundarabschluss I.

·         Oberschule mit Oberstufe: allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder schulischer Teil der Fachhochschulreife

 

 

 

Übergang und Durchlässigkeit

 

·         In der Oberschule ist der Wechsel zwischen den Schulzweigen oder den fachleistungsdifferenzierten Kursen (horizontale Durchlässigkeit) und der Übertritt am Ende der Oberschule in eine berufsbildende Schule oder in die gymnasiale Oberstufe (vertikale Durchlässigkeit) gewährleistet.

·         Damit kann der schulische Teil der allgemeinen Fachhochschulreife nach zwölf und die allgemeine Hochschulreife nach zwölf oder dreizehn Jahren erworben werden.

 

 

 

 

 

3.      Aktueller Planungsstand des Schulzentrums zum zukünftigen pädagogischen Konzept und zur schulinternen Organisation

 

 

Das pädagogische Konzept der Schule wird die integrativen und kooperativen Elemente des Schulmodells auf der Grundlage der oben dargestellten Eckpunkte berücksichtigen.

 

In Klasse 5 ist ein vollständig jahrgangsbezogener Unterricht geplant. In enger Abstimmung mit den Grundschulen werden die 5. Klassen gleichmäßig und möglichst einheitlich mit Schülerinnen und Schülern bestückt. Berücksichtigt werden bei der Verteilung auf die Klassen neben den Leistungen nach Möglichkeit auch Elternwünsche und der Wohnort.

 

In den weiteren Schuljährgängen soll überwiegend kursdifferenziert unterrichtet werden. In Klasse 9 und 10 erfolgt dabei eine Schwerpunktbildung in Richtung Berufsorientierung.

 

Für den gymnasialen Bereich wird in Klasse 9 und 10 ein schulzweigspezifischer Unterricht erfolgen, mit dem Ziel, die Vorbereitung auf Klasse 11 des Allgemeinbildenden Gymnasiums vorzunehmen. Das Schulzentrum verfolgt hierzu das Ziel, ein Unterrichtsangebot zu etablieren, das auch einen nahtlosen Übergang in Klasse 11 des Allgemeinbildenden Gymnasiums oder in Klasse 11 eines Beruflichen Gymnasiums ermöglicht.

 

 

 

 

4.      Elterninformation und Öffentlichkeitsarbeit

 

Um den Starttermin zum 01.08.2011 optimal vorbereiten zu können, ist eine zeitnahe Elterninformation grundlegende Voraussetzung. Diese wird federführend vom Schulzentrum vorbereitet und durchgeführt. Zunächst wird hierzu die Beschlussempfehlung des Schulausschusses am 12.01.2011 abgewartet. Im Anschluss daran sind bereits Elternversammlungen in beiden Grundschulen in Kooperation mit dem Schulzentrum geplant.

 

Ergänzend dazu wird das Schulzentrum eigene Informationsveranstaltungen anbieten.

 

Weitere Einzelgespräche werden nach Bedarf im Zusammenhang mit den Schullaufbahnempfehlungen geführt.

 

In der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung haben die beteiligten Elternvertreter eine Mitarbeit und Unterstützung der Elternvertretungen in diesem Prozess zugesagt.

 

Verwaltungsseits werden aktuelle Informationen zur Schulentwicklungsplanung auf www.jork.de zur Verfügung gestellt.

 

Im Übrigen sind Frau Metzinger sowie die Verwaltung gern bereit, an weiteren Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

 

 

 

 

 

 

5.      Ausblick auf die anstehenden Planungen zum Raumkonzept – Prüfungsnotwendigkeiten

 

 

Schulintern ist u.a. eine Arbeitsgruppe Raumkonzept aktiv. Eine konkrete Raumplanung ist abhängig von einer verlässlichen Schülerzahl, die zumindest für den zusätzlichen Gymnasialbereich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Insofern kann eine konkrete Raumplanung erst nach dem 01.07.2011 (Anmeldung der neuen Schüler für den 5. Schuljahrgang) eingeleitet werden.

 

Sichergestellt werden kann, dass das Schuljahr 2011/2012 ohne zusätzliche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen gestartet werden kann. Evtl. wird es auch möglich sein (je nach Nachfrage durch die Eltern), den Schuljahresbeginn am 18.08.2012 noch um ein weiteres Jahr überbrücken zu können.

 

Abzuwarten sind deshalb vor weiteren Planungsschritten zunächst die verbindlichen Anmeldungen zum 01.08.2011.

 

Vorgeschlagen wird, im Investitionshaushalt 2011 einen Ansatz für Planungskosten bereitzustellen und zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 eine Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen, um bei Bedarf noch vor Rechtskraft des Haushaltes 2012 Aufträge auslösen zu können.

 

Parallel ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Landkreis Stade zur Co-Finanzierung anstehender Baumaßnahmen einzuschalten.

 

Eine verbindliche Kosten- und Finanzierungsplanung kann erst im Rahmen der konkreten Bauplanung erarbeitet werden.

 

Folgende Prüfungen sind im Rahmen eines Raumkonzeptes insbesondere notwendig:

 

·         Erweiterung der Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume unter Berücksichtigung der Schülerzahlen für den Gymnasialbereich

·         Vorhaltung einer notwendigen Anzahl von Differenzierungs- bzw. Gruppenräumen im Bereich der Klassenräume für leistungsorientierte Förder- und Fordermaßnahmen. Dabei sind auch teilweise Umbaumaßnahmen im Bereich der vorhandenen Klassenräume notwendig.

·         Die Schule verfolgt das Ziel, die 5. und 6. Klassen möglichst zusammenhängend im 3. Bauabschnitt zu beschulen, um eine räumliche Trennung von den älteren Jahrgängen zu erreichen und den integrativen Ansatz der Arbeit zu unterstreichen.

·         Im Bereich der Fachräume sind Erweiterung und Inwertsetzung unerlässlich. Benötigt werden dauerhaft jeweils zwei Fachunterrichtsräume für Chemie, Biologie und Physik.

·         Jeweils zwei Musik- und Kunsträume werden ebenfalls dauerhaft benötigt. Dabei muss eine Alternative für die Schulbücherei / das zertifizierte Selbstlernzentrum gefunden werden, die / das zurzeit in einem der beiden Musikräume untergebracht ist.

·         Im Rahmen einer Erweiterungs-/Anbauplanung müsste konkret geprüft werden, in welchem Umfang dabei Fachunterrichtsräume neu mit errichtet werden.

·         Im Bereich der Küche/Cafeteria ist bereits die Kapazitätsgrenze mit rd. 150 Essen erreicht. Berücksichtigt werden muss neben der Schülerzahlenentwicklung dabei, dass in der Oberschule zukünftig zwei verpflichtende Nachmittage anzunehmen sind, so dass sich die Nachfrage im Küchen- und Cafeteriabereich intensivieren wird. Zur Unterstützung der personellen Situation im Bereich Küche/Cafeteria werden Kooperationsmöglichkeiten mit den BBS Hauswirtschaft in Buxtehude und Stade geprüft. Eine solche Kooperation böte der Gemeinde Jork evtl. personelle Einsparungsmöglichkeiten.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde Jork wird Eigenanteile zu absehbaren Investitionsmaßnahmen für die Erweiterung bzw. den Aus- und Umbau des Schulzentrums einplanen müssen. Insbesondere resultiert dieser Bedarf aus der Ausweitung des Schulangebotes um ein gymnasiales Angebot und damit vermutlich ansteigende Schülerzahlen. Eine Detailplanung kann erst ab dem Ende des Schuljahres 2010-2011 eingeleitet werden, wenn erste verlässliche Informationen zur Schülerzahlenentwicklung zu erkennen sind. In diesem Zusammenhang ist eine Co-Finanzierung mit dem Landkreis Stade zu verhandeln.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Keine.

 

Stammbaum:
2010/00782   Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Jork: Grundsatzentscheidung zur Umwandlung des Schulzentrums Altes Land in Jork in eine Oberschule mit gymnasialem Angebot zum 01.08.2011 (§ 10 a des Entwurfes zum neuen NSchG)   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich
2010/00782-1   Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Jork: Grundsatzentscheidung zur Umwandlung des Schulzentrums Altes Land in Jork in eine Oberschule mit gymnasialem Angebot zum 01.08.2011 (§ 10 a des Entwurfes zum neuen NSchG); hier: unveränderte Fortführung derSchulträgerschaft   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich