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Vorlage - 2010/00722  

Betreff: Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan der Gemeinde Jork für das Haushaltsjahr 2011 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Uwe Rosendahl / Matthias Riel
Federführend:Fachbereich 1 Bearbeiter/-in: Riel, Matthias
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
03.11.2010 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses; Vorstellung des Haushalts 2011 (offen)   
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Vorberatung
16.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kultur geändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung Vorberatung
18.11.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und öffentliche Ordnung ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten Vorberatung
01.12.2010 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (offen)   
Schulausschuss Vorberatung
23.11.2010 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
12.01.2011 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport Vorberatung
07.12.2010 
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Sport (offen)   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
11.01.2011 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zurückgestellt   
09.02.2011 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zurückgestellt   
09.03.2011 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Jork Entscheidung
23.03.2011 
Sitzung des Rates der Gemeinde Jork ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2010-10-23 Produktbuch 2011- Verwaltungsentwurf  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

- wird nach Abschluss und Auswertung der Fachausschussberatungen formuliert -

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Erläuterung zum Verwaltungsentwurf

für das Produktbuch 2011

einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung

2012 bis 2014

 

1.       Allgemeines

 

Beigefügt ist der Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011. Neben der Darstellung der Ansätze für das laufende Haushaltsjahr 2011 stellt die mittelfristige Finanzplanung für den Planungszeitraum 2012 bis 2014 ein Kernelement dieser Haushaltsplanung dar. Aufgrund der Vielzahl der angedachten Großinvestitionen, die sich im Wesentlichen aus den zurzeit laufenden politischen Beratungen unter Einbeziehung der Arbeitsgruppen des Runden Tisches ergeben, werden die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 ganz im Zeichen einer zukunftsorientierten Gemeindeentwicklungsplanung stehen. Auch wenn es hier formal um den Haushaltsplan 2011 geht, erfolgt die Planung aus Sicht der Verwaltung im Grunde genommen nach als mehrjährige Haushaltsplanung bis zum Jahr 2014. Insofern wäre es aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, wenn die politischen Haushaltsplanberatungen auch vor diesem Hintergrund geführt werden können und die Planungselemente der mittelfristigen Finanzplanung einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt umfassen.

 

Wichtig ist dabei, dass sich diverse Planungsschritte in Richtung der Infrastrukturmaßnahmen 2011 bis 2014 erst im Rahmen der aktuell laufenden Haushaltsplanberatungen konkretisieren lassen. Insofern ist davon auszugehen, dass die politischen Beratungen wie auch die verwaltungsseits noch umzusetzenden Arbeitsschritte durchaus noch zu Änderungen oder zu einer Weiterentwicklung der bestehenden Konzeptplanungen führen können. Anstehende Prüfungsschritte – vor allem im Hinblick auf die Darstellung von Finanzierungsalternativen – werden schrittweise mit in die Haushaltsplanberatungen eingebracht.

 

Formal wurde daher bewusst in diesem jetzigen Verwaltungsentwurf zum Produktbuch 2011 zunächst auf den gesetzlich vorgesehenen Vorbericht verzichtet. Die wesentlichen finanziellen Rahmenbedingungen und die Eckdaten dieser - mehrjährigen - Haushaltsplanung werden im Folgenden dargestellt. Nach Abschluss der Fachausschussberatungen ist davon auszugehen, dass die Haushaltsansätze weitestgehend konkretisiert sind, so dass dann für die Vorbereitung der im Anschluss an die Fachausschusssitzungen anstehenden Beratungen im Finanz- und Personalausschuss, im Verwaltungsausschuss und im Gemeinderat der formelle Vorbericht auf der Grundlage der Zwischenberatungsergebnisse nachgereicht wird.

 

Ebenso werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Stellenplan und auch ein Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes als gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Haushaltsplanes nachgereicht.

 

Aktuell lassen sich die wesentlichen Eckdaten und die finanziellen Rahmenbedingungen für diesen Verwaltungsentwurf wie folgt zusammenfassen:

 

 

2.       Eckdaten Ergebnishaushalt:

 

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes stellt sich wie folgt dar:

 

Erträge und Aufwendungen

Ergebnis 2009

Ansatz 2010

Ansatz 2011

Ansatz 2012

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Ordentliche Erträge

 

 

 

 

 

 

01. Steuern und ähnliche Abgaben

-12.025.404,37

-9.818.000

-9.775.000

-9.815.000

-9.940.000

-10.015.000

02. Zuwendungen und allgemeine Umlagen

-2.090.952,02

-1.388.395

-1.416.170

-1.949.235

-1.657.279

-1.478.329

03. Auflösungserträge aus Sonderposten

 

-216.935

-246.491

-294.588

-284.041

-274.756

04. sonstige Transfererträge

-8.801,58

-6.500

-11.000

-11.000

-11.000

-11.000

05. öffentlich-rechtliche Entgelte

-113.026,68

-107.800

-105.300

-104.900

-104.900

-104.900

06. privatrechtliche Entgelte

-358.334,44

-302.450

-308.785

-300.585

-300.785

-300.785

07. Kostenerstattungen und Kostenumlagen

-37.144,76

-139.517

-146.413

-141.413

-156.413

-141.413

08. Zinsen und ähnliche Finanzerträge

-314.263,65

-66.600

-64.587

-64.575

-64.561

-64.547

09. aktivierte Eigenleistung

 

 

 

 

 

 

10. Bestandsveränderungen

 

 

 

 

 

 

11. sonstige ordentliche Erträge

-389.123,32

-445.600

-420.700

-419.300

-419.300

-419.300

12.= Summe ordentliche Erträge

-15.337.050,82

-12.491.797

-12.494.445

-13.100.596

-12.938.278

-12.810.029

Ordentliche Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

13. Aufwendungen für aktives Personal

2.958.043,61

3.111.273

3.125.425

3.146.651

3.177.247

3.207.189

14. Aufwendungen für Versorgung

 

26.000

28.565

28.852

29.139

29.429

15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2.486.265,51

2.406.480

2.974.200

2.910.750

2.156.900

1.993.600

16. Abschreibungen

6.584,67

906.029

980.914

1.155.536

1.200.617

1.215.790

17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

231.878,95

201.867

306.000

394.500

480.500

470.100

18. Transferaufwendungen

6.821.974,18

6.344.800

6.845.700

6.428.900

6.428.900

6.428.900

19. sonstige ordentliche Aufwendungen

501.596,08

645.892

638.600

645.050

631.350

507.850

20. Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO

 

0

0

 

 

 

21.= Summe ordentliche Aufwendungen

13.006.343,00

13.642.341

14.899.404

14.710.239

14.104.653

13.852.858

abzüglich Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO

 

0

0

 

 

 

22. ordentliches Ergebnis

-2.330.707,82

1.150.544

2.404.959

1.609.643

1.166.374

1.042.828

23. außerordentliche Erträge

-15.606,32

-90.100

-150.000

-350.000

-150.000

-150.000

24. außerordentliche Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

25. Überschuss gem. § 15 Abs. 6 GemHKVO

 

 

 

 

 

 

26. Summe aus Zeile 24 und 25

 

 

 

 

 

 

abzüglich Überschuss gem. § 15 Abs. 6 GemHKVO

 

 

 

 

 

 

27. außerordentliches Ergebnis

-15.606,32

-90.100

-150.000

-350.000

-150.000

-150.000

28. Jahresergebnis

-2.346.314,14

1.060.444

2.254.959

1.259.643

1.016.374

892.828

 

 

Der Ergebnishaushalt schließt in diesem Entwurf mit einem Fehlbedarf von 2.254.959 €. Aus Sicht der Verwaltung ist diese extrem defizitäre Situation im Haushaltsjahr 2011 nicht zu vermeiden.

 

Der Ergebnishaushalt lässt sich zusammengefasst wie folgt darstellen – dabei werden auch die wesentlichen Ursachen für diese außerordentliche Negativentwicklung dargestellt:

 

 

2.1.              Finanzausgleich 2011

 

Nach dem III. Quartal 2010 konnten nun die Finanzausgleichsdaten für 2011 ermittelt werden. Die Steuerkraftzahlen der Gemeinde Jork stehen fest. Dabei haben die extrem hohen Einnahmen aus der Gewerbesteuer insbesondere im IV. Quartal 2009, aber auch in den ersten drei Quartalen 2010 (Gesamtsumme in diesem Zeitraum rund 5,1 Mio. € im Ist) zu einem massiven Anstieg der gemeindlichen Steuerkraft geführt, die sich nachteilig auf den Finanzausgleich 2011 auswirkt. Unter der Voraussetzung, dass der Einwohnergrundbetrag für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen in 2011 konstant bleibt, ist nun davon auszugehen, dass die Gemeinde Jork in 2011 keine Schlüsselzuweisungen erhalten wird. In 2010 wurden noch Schlüsselzuweisungen von rund 316.000 € festgesetzt. Hinzukommt, dass die Gemeine Jork erstmals in 2011 absehbar eine Finanzausgleichsumlage an das Land erstatten muss, da durch die massiv gestiegene Steuerkraft die gemeindliche Steuerkraftmesszahl die Bedarfsmesszahlen nach dem Finanzausgleichsgesetz um rund 427.000 € übersteigt. Nach den Vorschriften des NFAG sind in solchen Fällen 20 % dieses übersteigenden Betrages an das Land Niedersachsen als Finanzausgleichsumlage zu erstatten. Insofern wird sich ein Aufwand von rund 85.500  zusätzlich ergeben. Die Kreisumlage 2011 wird auf diesen Grundlagen voraussichtlich 4,77 Mio. € betragen. Das ist bereits gerechnet mit einem Umlagefaktor von 55 v.H. Die Erhöhung der Kreisumlage von 0,5 v.H. verursacht damit für die Gemeinde Jork in 2011 einen zusätzlichen Aufwand von rund 43.400 € im Jahr. Im Jahr 2010 wurde die Kreisumlage mit rund 4,46 Mio. € festgesetzt. Insgesamt steigt die Kreisumlage von 2010 nach 2011 damit um 318.300 €. Zusammengefasst werden sich damit im FAG-Bereich in 2011 gegenüber 2010 Verschlechterungen von insgesamt 720.300 € ergeben. Festzuhalten ist, dass diese Berechnung von einem unveränderten Einwohnergrundbetrag bei der Bildung der Schlüsselzuweisungen ausgeht. Das Land Niedersachsen hat bereits angekündigt, dass es zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungsmasse kommen wird. Die Auswirkungen auf den Grundbetrag stehen jedoch noch nicht fest. Es wird eine rund 5 %ige Erhöhung des Einwohnergrundbetrages von derzeit 675,28 € notwendig sein, um die gemeindliche Steuerkraftmesszahl deckungsgleich mit der Bedarfsmesszahl zu erhalten. Dann würde jedenfalls die Finanzausgleichsumlage von derzeit 85.500 € entfallen können. Alle weiteren Rahmenbedingungen würden dann aber identisch bleiben. Insofern stellt diese Planung, die als Grundlage für den Haushaltsplan 2011 zunächst herangezogen wird, eine worst-case-Planung dar. Soweit der Einwohnergrundbetrag für das Jahr 2011 voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte bekanntgegeben wird, wird entsprechend nachkalkuliert.

 

Die FAG-Berechnung 2011 erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt folgendermaßen:

 

 

Vorläufige Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach Steuerkraft und Einwohnerzahl

 

 

                                            für das Haushaltsjahr

2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Einwohner am 30.06. bzw. des 31.12. des Vorjahres

 

11.833

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Gemeindegrößenansatz (§ 9 NFAG)

 

 

101,8

v.H.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Bevölkerungsansatz (Nr. 1 x Nr. 2 / 100)

 

 

12.046

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Grundbetrag

 

 

 

 

675,28

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Bedarfsmesszahl (Nr. 3 x Nr. 4)

 

 

 

8.134.419

 

 

 

(davon 80 v.H.

 

6.507.535

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerkraftzahlen

 

 

 

 

6.

Grundsteuer A

 

 

 

 

157.868

7.

Grundsteuer B

 

 

 

 

1.064.506

8.

Gewerbesteuer

01.10.-31.12.09

 

 

 

952.632

9.

Gewerbesteuer

01.01.-30.09.10

 

 

 

2.224.830

10.

Gemeindeanteil Einkommensteuer

 

 

 

3.853.461

11.

Zuweisungen gem. § 15 NFAG

 

 

 

0

12.

Beteiligung an der Umsatzsteuer

 

 

 

308.933

 

 

 

 

 

 

 

 

12.

Steuerkraftmesszahl für Zuweisungen

 

 

8.562.230

 

(Summe Nr. 6 bis 12)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13.

Schlüsselzahl (Nr. 5 - Nr. 12)

 

 

 

-427.811

 

 

 

 

 

 

 

 

14.

Schlüsselzuweisungen nach § 4 (4) 1 NFAG (Nr. 13 x 75%)

 

-320.858

 

 

 

 

 

 

 

 

15.

Sockelgarantie nach § 4 (4) 2 NFAG

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schlüsselzuweisungen

2011

 

 

0

 

ohne Investitionsbindung

100

v.H.

 

0

 

mit Investitionsbindung

0

v.H.

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schlüsselzuweisung

 

-320.858,38

 

 

 

 

+ Steuerkraftmeßzahl

 

8.562.230,00

 

 

 

 

 

 

 

8.241.371,62

 

 

 

 

abzüglich 80 v.H. der Ausgangsmeßzahl

6.507.535,06

 

 

 

 

 

 

 

-1.733.836,56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorläufige Berechnung der Kreisumlage

2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

90 v.H. der Schlüsselzuweisungen

 

 

 

0

 

x 55 v.H.

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerkraftmesszahl

 

 

 

8.685.552

 

x 55 v.H.

 

 

 

 

4.777.054

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreisumlage 2010 insgesamt

 

 

 

4.777.054

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzausgleichsumlage

 

 

 

-85.562

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand:

01.11.2010

 

 

 

 

2.2.              Zinserträge:

 

Die Zinserträge werden absehbar entfallen, da keine Festgeldanlagen durch die Gemeindekasse mehr möglich sind. Die liquiden Mittel der Gemeindekasse müssen fast das gesamte Jahr über in Form von Liquiditätskrediten bereitgestellt werden.

 

 

2.3.              Steuerentwicklung:

 

Die Steuerentwicklung der Gemeinde Jork ist in den letzten Jahren außerordentlich positiv verlaufen. Eine Negativentwicklung durch die überregionale Wirtschafts- und Finanzkrise ist, zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt, vollständig ausgeblieben. Gerade im Gewerbesteuerbereich konnten in den letzten Jahren Höchsteinnahmen erreicht werden. Grundsätzlich wurde in den letzten Jahren der Gewerbesteuerertrag im Haushaltsplan zwischen einem Betrag von 3,2 bis 3,3 Mio. € festgesetzt. Das sehr konstant hohe Niveau der letzten Jahre hat dazu geführt, dass verwaltungsseits ein Ertragsansatz bei der Gewerbesteuer von 3,6 Mio. € in 2011 vorgeschlagen wird. Grundsätzlich gilt aber weiter, dass die Gewerbesteuer nicht planbar ist. Es wurde sich bei diesem Ansatz ausschließlich an den Jahresergebnissen 2009 und 2010 orientiert. Darüber hinaus haben die Orientierungsdaten des Landes auch überregional einen weiteren Zuwachs der Gewerbesteuererträge angekündigt. Aus Sicht der Verwaltung ist der Ansatz von 3,6 Mio. € schon auf maximalem Niveau geplant.

 

Wesentliche Änderungen gegenüber den Vorjahren im Bereich der Grundsteuer A und der Grundsteuer B wurden nicht vorgesehen. Durch Neubauten der Vergangenheit setzt sich ein minimal positiver Trend bei der Grundsteuer B fort. Die Ansätze bei der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer wurden auf das tatsächlich erreichte Niveau angepasst.

 

Mehrerträge können aus Sicht der Verwaltung hier nicht veranschlagt werden.

 

Abzuwarten bleibt die Entwicklung bei der Einkommenssteuerbeteiligung. Die Orientierungsdaten des Landes sehen eine weiter leicht rückläufige Entwicklung der Einkommenssteuerbeteiligung vor. Veranschlagt wurden im Haushaltsjahr 2011 daraus Erträge von 4,2 Mio. €, die aus Sicht der Verwaltung die Obergrenze annehmen.

 

 

2.4.              Weitere laufende Erträge

 

Die weiteren Ertragspositionen (u.a. Konzessionsabgaben, Kostenerstattungen, Verwaltungsgebühren, Mieten und Pachten) wurden an die Ergebnisse der Vorjahre angepasst. Mit wesentlichen Erhöhungen kann hier nicht geplant werden.

 

 

 

2.5.              Personalaufwendungen:

 

Die Brutto-Personalkosten steigen von 2010 nach 2011 um gerade mal rd. 14.000 EUR. Grundsätzlich ist im Jahr 2011 eine Personalkostensteigerung bedingt durch die tarifliche Entwicklung und die Weiterbeschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Freizeitphase der Altersteilzeit zu kalkulieren. Diese Erhöhungen können allerdings durch die angekündigten und umgesetzten Stelleneinsparungen im Fachbereich 1 weitestgehend aufgefangen werden.

 

 

 

2.6.              Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

Dargestellt werden in dieser Position die Bewirtschaftungsaufwendungen für die gemeindlichen Liegenschaften und insbesondere die Bauunterhaltungsaufwendungen.

 

Die Bewirtschaftungskosten wurden kostant auf der Grundlage des Vorjahresbedarfs kalkuliert.

 

Die massive Erhöhung bei dieser Position um fast 570.000 EUR gegenüber dem Vorjahresansatz ergibt sich aus den anstehenden Baumaßnahmen um das Brandschutzkonzept für das Schulzentrum und die Sporthalle am Schulzentrum. Diese Entwicklung setzt sich in 2012 fort.

 

Hierzu wird auf die zurückliegende gemeinsame Sitzung des Schulausschusses mit dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 07.10.2011 verwiesen. Vorbehaltlich der hierzu noch konkret zu führenden Detailberatungen wurde die Umsetzung des Gesamtkonzeptes insgesamt mit einem Volumen von ca. 2,37 Mio. EUR beziffert – im Zeitraum 2011 bis 2013. Die zahlreichen Einzelmaßnahmen wurden bedarfsgerecht in einen konsumtiven Anteil (ca. 1,8 Mio. EUR) und in einen investiven Anteil (ca. 0,57 Mio. EUR) aufgeteilt. Nach dem derzeitigen Entwurfsstand der gesamten Planung ergibt sich im Detail folgende ungefähre Kostenplanung:

 

 

2011
Konsumtiv

2011
investiv

2012
konsumtiv

2012
investiv

2013 konsumtiv

2013 investiv

Sporthalle

150.000

50.000

318.500

119.500

0

0

Schulzentrum

430.000

120.000

661.250

203.750

256.250

68.750

Gesamt

580.000

170.000

979.750

323.250

256.250

68.750

 

Diese Veranschlagungen entsprechen dem derzeitigen Entwurfstand der Brandschutzkonzepte. Die Detailberatungen hierzu werden in den nächsten Wochen im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss konkretisiert. Insofern wird die Haushaltsplanung sukzessive fortgeschrieben.

 

Parallel ist hierzu verbindlich die Kostenbeteiligung des Landkreises Stade zu klären. Für die investiven Maßnahmenbestandteile ist eine Förderung aus der Kreisschulbaukasse in Form eines zinslosen Darlehens absehbar und im Finanzhaushalt 2011 sowie der Folgejahre entsprechend berücksichtigt.

 

Für die konsumtiven Maßnahmenbestandteile wird aus Sicht der Verwaltung eine Kostenbeteiligung des Landkreises im Rahmen der Vereinbarung nach § 118 des Nds. Schulgesetzes angestrebt. Eine verbindliche Aussage hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden – eine Konkretisierung ist ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den nächsten Wochen unumgänglich. Pauschale Kostenerstattungen des Landkreises sind bereits in den Verwaltungsentwurf 2011 und in den Finanzplanungszeitraum bis 2013 eingeplant.

 

Die extrem defizitäre Situation des Ergebnishaushaltes 2011 zeigt deutlich, dass die Umsetzung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen nur mit einer entsprechenden Kostenbeteiligung des Landkreises möglich ist. Ansonsten würde das Defizit 2011 weiter ansteigen.

 

Bei der Darstellung der Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ist auch zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an den Investitionsbegriff gegenüber dem früheren kameralen System deutlich gestiegen sind. Grundsätzlich dürfen auch Sanierungsmaßnahmen nicht mehr im investiven Bereich dargestellt werden und müssen den konsumtiven Bauunterhaltungsmaßnahmen zugeordnet werden. Das führt zwar zu einer Entlastung der Investitionen, gleichzeitig aber auch zu einem deutlich höheren Aufwand im Ergebnishaushalt des betroffenen Jahres.

 

 

2.7.              Abschreibungen

 

Bedingt durch das hohe Investitionsvolumen der Vorjahre steigt das Abschreibungsvolumen weiter kontinuierlich an:

 

 

 

 

 

 

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

 

 

 

 

 

 

Aufwand für Abschreibungen

906.029 

980.914 

1.155.536 

1.200.617 

1.215.790 

Erträge aus Sonderposten

-216.935 

-246.491 

-294.586 

-284.041 

-274.756 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto-Aufwand

689.094 

734.423 

860.950 

916.576 

941.034 

 

 

 

 

 

 

 

In der doppischen Haushaltsplanung ist der Netto-Aufwand jeweils als Belastung darzustellen. Dadurch wird deutlich, in welchem Umfang sich langfristige Investitionen auf die Haushaltswirtschaft der Folgejahre auswirken.

 

Dadurch wird die enge Situation im Ergebnishaushalt weiter verschärft.

 

 

2.8.              Zinsaufwendungen

 

Die jährlichen Zinsaufwendungen steigen von rd. 202.000 EUR im Jahr 2010 bis auf rd. 470.000 EUR im Jahr 2014 an. Einkalkuliert werden müssen die dauerhaften Zinsbelastungen für Liquiditätskredite. Hinzu kommt die Zinsbelastung aus den ordentlichen Krediten unter Einbeziehung der für das Investitionsprogramm 2011 bis 2014 eingeplanten Netto-Neuverschulung (siehe unten).

 

 

2.9.              Transferaufwendungen:

 

Wie unter 2.1. dargestellt, steigt die Kreisumlage von 2010 nach 2011 um 318.300 EUR. Ein Anteil von 43.400 EUR ergibt sich dabei aus der Erhöhung der Kreisumlage um 0,5 %-Punkte. Insgesamt beträgt die Kreisumlage im Planungsjahr rd. 4.777.000 EUR – das entspricht einem Anteil von 39% der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit!

 

Eingeplant werden mussten ebenfalls die Zahlung der Finanzausgleichsumlage an das Land und erhöhte Gewerbesteuerumlagen, die sich aus der Gewerbesteuerentwicklung im Zeitraum vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010 ergibt.

 

 

2.10.              Bewertung des Ergebnishaushaltes

 

Die außerordentlich erfreuliche Entwicklung der gemeindlichen Steuerkraft in den letzten Jahren und die daraus resultierenden Erträge haben deutlich gemacht, dass die Gemeinde Jork bis Ende 2010 trotz der erheblichen Investitionen der Vorjahre eine sehr stabile finanzielle Gesamtsituation vorweist.

 

Eine deutliche Negativentwicklung – vor allem aufgrund der wegbrechenden Finanzausgleichsleistungen – kommt allerdings ab 2011 auf die Gemeinde Jork zu. Diese Situation wird sich in den Folgejahren fortsetzen und kann immer nur in kleinen Schritten nach und nach wieder leicht kompensiert werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist diese enorm defizitäre Situation in 2011 aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen, die einer „Ausnahmesituation“ gleichen, nicht zu vermeiden. Sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen wurden im Rahmen der internen Haushaltsplanvorbereitungen mit Nachdruck auf den Prüfstand gestellt. Mehrerträge und Minderaufwendungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht weiter für 2011 zu realisieren. Trotz der engen Situation wurde dem allgemeinen Veranschlagungsgrundsatz, Erträge nicht zu überschätzen und Aufwendungen nicht zu unterschätzen, weiterhin nachgekommen.

 

Im Prinzip ist das Defizit 2011 von rd. 2,2 Mio. EUR begründet durch die Negativentwicklung aus den FAG-Leistungen ( 720.000 EUR), die Mehraufwendungen im Bauunterhaltungsbereich für Schulzentrum und Sporthalle (570.000 EUR) und die Belastung aus den Abschreibungen (rd. 700.000 EUR netto).

 

Wie dargestellt sind noch in einigen Positionen die weiteren Konkretisierungen in den nächsten Wochen während der Haushaltsplanberatungen abzuwarten. Die Ansätze werden dann sukzessive fortgeschrieben. Zum jetzigen Zeitpunkt weist der Haushaltsplan eine „worst-case-Planung“ auf, so dass es allenfalls noch zu einer leichten Besserstellung kommen kann.

 

Abzuwarten sind für die Bewertung der aktuellen finanziellen Gesamtsituation auch noch die konkreten Auswertungen aus der gemeindlichen Eröffnungsbilanz. Die Rechnungsprüfung hierzu ist im ersten Schritt abgeschlossen. Parallel zu den Haushaltsplanberatungen laufen noch Nacharbeitungen an der Eröffnungsbilanz, so dass eine geprüfte Eröffnungsbilanz mit der entsprechenden Gesamtbewertung voraussichtlich zum Ende der Haushaltsplanberatungen vorgelegt werden kann. Grundsätzliche Änderungen sind allerdings nicht absehbar, voraussichtlich wird es aber zu einer geringfügig verbesserten Darstellung der Ergebnisrechnung kommen, da in der Bilanz mehr Sonderposten als bisher dargestellt werden können. Konkrete Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz sind für den Haushaltsplan 2011 allerdings nicht absehbar. Vielmehr kommt es dabei auf das verbindliche Rechnungsergebnis 2010 an.

 

 

3.       Eckdaten Finanzhaushalt / Investitionsprogramm 2011 bis 2014

 

 

Die Investitionsdarstellung 2011 bis 2014 ist mit den Einzelprojekten dem Investitionsprogramm im Haushaltsplanentwurf auf Seite 233 ff. zu entnehmen.

 

Die Investitionen wurden vollständig als neue Projekte veranschlagt, so dass eine Trennung der Investitionen bis zum 31.12.2010 von den geplanten Investitionen 2011 bis 2014 möglich ist.

 

Aus dem Investitionsprogramm 2010 wird lediglich die Straßenausbaumaßnahme Osterladekop in Einzahlungen und Auszahlungen vollständig als Haushaltsrest nach 2011 übertragen und nicht neu veranschlagt. Die weiteren investiven Projekte des Jahres 2010, die um den Jahreswechsel abgeschlossen werden, werden jeweils aus dem Haushaltsansatz 2010 bedient.

 

Ansonsten sind Investitionsprojekte jeweils ab 2011 neu veranschlagt.

 

Der Finanzhaushalt 2011 bis 2014 stellt das angedachte Investitionsverhalten wie folgt dar:

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

 

 

 

 

 

 

19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit

-224.651,22

-860.050

-521.000

-744.000

-54.000

-27.000

20. Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

-5.100,00

-475.000

0

-150.000

 

 

21. Veräußerung von Sachvermögen

-124.674,15

-203.500

-204.000

-450.000

-200.000

-200.000

22. Veräußerung von Finanzvermögensanlagen

 

 

 

 

 

 

23. sonstige Investitionstätigkeit

-399,69

-411

-425

-437

-450

-464

24. = Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

-354.825,06

-1.538.961

-725.425

-1.344.437

-254.450

-227.464

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

 

 

 

 

 

 

25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

209,47

50.000

50.000

205.000

5.000

5.000

26. Baumaßnahmen

2.574.249,18

2.882.500

2.159.500

3.671.000

1.899.000

624.000

27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen

879.399,79

460.750

378.550

100.000

197.000

400.300

28. Erwerb von Finanzvermögensanlagen

2.661,23

 

 

 

 

 

29. Aktivierbare Zuwendungen

387.864,73

137.000

118.500

145.000

95.000

95.000

30. Sonstige Investitionstätigkeit

 

 

 

 

 

 

31. = Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

3.844.384,40

3.530.250

2.706.550

4.121.000

2.196.000

1.124.300

32. Saldo aus Investitionstätigkeit

3.489.559,34

1.991.289

1.981.125

2.776.563

1.941.550

896.836

 

Das Investitionsvolumen ist demnach ab 2011 und in den Folgejahren außerordentlich hoch. Vor allem daran wird deutlich, dass es sich bei der Haushaltsplanung 2011 eigentlich um eine mehrjährige Haushaltsplanung handelt, in der wesentliche Infrastrukturmaßnahmen für die Zukunftsentwicklungsplanung der Gemeinde Jork auch für die Folgejahre vorbereitet werden. Gleiches gilt natürlich für die Sicherstellung der Finanzierung dieser Investitionen.

 

Auch die Investitionstätigkeit wurde aus Sicht der Verwaltung im Rahmen der internen Haushaltsplanvorbereitungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Gleichwohl sind die bereits geplanten Großinvestitionen, wie auch die Entwicklungsplanungen, die sich aller Voraussicht nach aus dem Runden Tisch ergeben, Bestandteil des Verwaltungsentwurfs zum Investitionsprogramm.

 

Mit dieser Darstellung wird eine Diskussionsgrundlage zu geschaffen, um nun die Ergebnisse des Runden Tisches auch vor dem Hintergrund der Haushaltsplanung und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde bewerten und diskutieren zu können.

 

Damit stellt der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramm zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Diskussionsgrundlage für die politischen Geratungen dar mit dem Ziel, alle sich in der jetzigen Diskussion befindlichen Maßnahmen in ein denkbares Mehrjahresprogramm einzufügen.

 

Auch hierzu wird es im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den nächsten Wochen sicherlich noch diverse Konkretisierungen geben.

 

Zusammengefasst kann das Investitionsprogramm 2011 bis 2014 weitestgehend auf folgende Großprojekte beschränkt werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

Projekt

2011

2012

2013

2014

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ofw Königreich neues LF 20/16

 

 

 

243.000

243.000

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ofw Moorende neues TSF-W

 

 

117.000

 

117.000

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindertagesstättenentwicklungsplanung mit

 

 

 

 

 

Neubau eines Kindergartens

750.000

362.000

 

 

1.112.000

mit voraussichtlichem Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschule Jork Brandschutzkonzept

 

100.000

 

 

100.000

zunächst noch vorsorglicher Ansatz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulzentrum Brandschutzkonzept

 

 

 

 

 

bezogen auf investive Maßnahmenteile

120.000

204.000

69.000

 

393.000

 

 

 

 

 

 

Sporthalle Schulzentrum Brandschutz

 

 

 

 

 

bezogen auf investive Maßnahmenteile

50.000

120.000

 

 

170.000

 

 

 

 

 

 

Sportstättenentwicklungskonzept

 

 

 

 

 

hier: Sporthallenneubau

 

1.000.000

1.200.000

 

2.200.000

 

 

 

 

 

 

Kreisschulbaukassezahlungen

70.000

70.000

70.000

70.000

280.000

 

 

 

 

 

 

Schulentwicklungsplanung Zukunft des

 

 

 

 

 

Schulzentrums, zunächst nur Planungs-

 

 

 

 

 

kosten - Konkretisierung für Mehrjahres-

 

 

 

 

 

planung ist noch erforderlich

30.000

 

 

 

30.000

 

 

 

 

 

 

Straßenausbau Hinterstraße Eigenanteil

 

200.000

 

 

200.000

 

 

 

 

 

 

L 140 Erneuerung Natursteinstreifen

 

100.000

100.000

100.000

300.000

 

 

 

 

 

 

Ortskernentlastungsstraße mit

 

 

 

 

 

Eigenanteil der Gemeinde

50.000

600.000

400.000

 

1.050.000

 

 

 

 

 

 

Erschließung Gewerbegebiet 2. Abschnitt

 

 

 

 

 

mit voraussichtlichem Eigenanteil

320.000

160.000

 

 

480.000

 

 

 

 

 

 

Sanierungskonzept Zigarrenmacherhaus

 

 

 

 

 

mit geschätztem Eigenanteil

10.000

75.000

 

 

85.000

 

 

 

 

 

 

Sportplatzentwicklungsplanung

10.000

 

 

450.000

460.000

 

 

 

 

 

 

Erlöse aus Grunderwerb

-200.000

-450.000

-200.000

-200.000

-1.050.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

1.210.000

2.541.000

1.756.000

663.000

6.170.000

 

 

 

 

 

 

 

Allein durch diese dargestellten Großinvestitionen kommt der Planungszeitraum 2011 bis 2014 zu einem Gesamtvolumen von fast 6,2 Mio. EUR durch neue investive Projekte.

 

Sollte es bei einer Planung in dieser oder ähnlichen Form zum Abschluss der Haushaltsplanberatungen 2011 bleiben, muss klar sein, dass darüber hinaus gehende investive Projekte auch in den späteren Folgejahren nicht mehr bzw. nur kaum realisierbar sein werden.

 

Die dargestellten Investitionsplanungen werden eine Laufzeit von regelmäßig 25Jahren im Straßenbaubereich und 90 Jahren im Bereich der neuen Gebäude nach sich ziehen. Damit könnte diese langfristige Planung dazu führen, dass auch für die zukünftigen Generationen Infrastrukturprojekte angeboten werden.

 

Die Auswirkungen auf die Ergebnishaushalte in Form von Abschreibungen sind unter 2.7. dargestellt.

 

Die Finanzierbarkeit dieser Investitionen kann nur durch deutliche Kreditaufnahmen, also Neuverschulungen, realisiert werden. Insofern geht dieser Stand des Verwaltungsentwurfes zum Haushaltsplan 2011 aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase von kreditfinanzierten Investitionen aus. Dadurch wird die Verschulung der Gemeinde Jork in diesem Planungszeitraum mehr als verdoppelt. Allerdings muss dagegen gerechnet werden, dass im dargestellten Volumen neues Anlagevermögen langfristig geschaffen wird – und zwar in einem höheren Umfang, als eine Neuverschuldung notwendig sein wird. Insofern wird eine Neuverschuldung natürlich eine außerordentlich hohe Belastung des Haushaltes nach sich ziehen; das ist aus Sicht der Verwaltung im Hinblick auf das generationsübergreifend nutzbare Anlagevermögen dennoch noch gerechtfertigt.

 

Ohne Kreditfinanzierungen sind die dargestellten Investitionen nicht finanzierbar. Insofern wird die Entscheidung für die Umsetzung dieser zukunftsbedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen zwangsläufig die Entscheidung zur Neuverschuldung bedeuten müssen. Ansonsten wäre eine Zukunftsentwicklungsplanung in dieser Form definitiv nicht umsetzbar.

 

Unabhängig davon werden parallel zu den Haushaltsplanberatungen verwaltungsseits alternative Finanzierungsmöglichkeiten z.B. in Form von PPP-Modellen geprüft und mit einer Kreditfinanzierung abgewogen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird aber aus Sicht der Verwaltung – vor allem aufgrund der aktuellen Zinskonditionen – das im Verwaltungsentwurf dargestellte kreditfinanzierte Modell als das wirtschaftlichste angesehen, zumal auch PPP-Finanzierungen als kreditähnliches Rechtsgeschäft der bilanziellen Verschulung zuzuordnen sind. Über den Fortgang der Prüfungen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen berichtet.

 

Natürlich wird zum Abschluss der Haushaltsplanberatungen eine Erörterung der angedachten Zukunftsentwicklungsplanung mit der Kommunalaufsicht erfolgen müssen. Aufgrund der Verschuldungsentwicklung werden die Haushalte 2011 und der Folgejahre genehmigungspflichtig sein. Die Anforderungen der Kommunalaufsicht an die Genehmigungsfähigkeit dieser Planungsideen werden durch die extrem defizitäre Situation des Ergebnishaushaltes 2011 noch deutlich höher als üblich sein.

 

 

4.       Entwicklung der Verschuldung

 

 

Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Entwicklungsplanungen sehen die Finanzhaushalte 2011 bis 2014 folgende Finanzierungstätigkeiten vor:

 

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

34. Einzahlungen; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit

 

-1.370.700

-1.635.000

-2.592.000

-1.584.500

 

35. Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit

107.789,28

113.400

301.900

370.500

434.700

445.000

36. Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Zeile 34 und 35)

107.789,28

-1.257.300

-1.333.100

-2.221.500

-1.149.800

445.000

 

 

Damit sieht diese Mehrjahresplanung im Zeitraum von 2011 bis 2014 eine Neuverschuldung von 5.811.500 EUR vor. Dahinter verbirgt sich ein Anteil von 5.500.000 EUR durch ordentliche Kredite vom Kreditmarkt und 311.500 EUR durch zinslose Darlehen aus der Kreisschulbaukasse.

 

Notwendige Zins- und Tilgungsleistungen sind im Haushalt 2011 und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend berücksichtigt. Im Planungszeitraum 2011 bis 2014 sind Tilgungsleistungen von insgesamt 1.552.100 EUR veranschlagt, so dass die Netto-Neuverschuldung einen Betrag von 4.259.400 EUR ausmachen würde.

 

Damit werden die unter Pkt. 3 dargestellten Großinvestitionen von 2011 bis 2014 in Höhe von 6.170.000 EUR mit einem Anteil von 5.811.500 EUR über Kreditaufnahmen finanziert (= 94,2 %).

 

Insgesamt sieht die Investitionsplanung 2011 bis 2014 Neuinvestitionen (unter Berücksichtigung der kleineren ständig anfallenden Investitionen) von rd. 7.600.000 EUR vor. Davon wäre dann insgesamt ein Anteil von 76,5 % kreditfinanziert.

 

Ein geringerer Kreditanteil wäre aus heutiger Sicht nicht umsetzbar, da ausreichend Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht verfügbar sind.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt belaufen sich die aktuellen Verbindlichkeiten der Gemeinde Jork für Kredite aus Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 4.576.002,31 EUR.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Sind in der Vorlage und in den Haushaltsplanunterlagen dargestellt.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Verwaltungsentwurf zum Produktbuch 2011

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2010-10-23 Produktbuch 2011- Verwaltungsentwurf (2235 KB)      
Stammbaum:
2010/00722   Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan der Gemeinde Jork für das Haushaltsjahr 2011 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2014   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich
2010/00722-1   Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan der Gemeinde Jork für das Haushaltsjahr 2011 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2014; hier: Ergänzende Unterlagen gem. Anregung in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 03.11.2010   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich
2010/00722-2   Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan der Gemeinde Jork für das Haushaltsjahr 2011 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2014; hier: Auswertung der bisherigen Fachausschusssitzungen zum Haushaltsplanentwurf und ggf. Abstimmung der weiteren Beratungsfolge   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich
2010/00722-3   Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Jork für das Haushaltsjahr 2011; Erarbeitung der abschließenden Beschlussempfehlung für den Gemeinderat   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich
2010/00722-4   Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Gemeinde Jork für das Haushaltsjahr 2011   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich
2010/00722-5   Formales Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2011   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich
2010/00722-6   Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Jork für das Haushaltsjahr 2011 - abschließende Beschlussvorlage nach Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses vom 09.03.2011   Fachbereich 1   Beschlussvorlage öffentlich