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Vorlage - 2020/02809  

Betreff: Vortrag zum Thema Gestaltungsbeirat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Sandra Köster
Federführend:Team 2.3 Bearbeiter/-in: Koester, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten Vorberatung
13.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Entfällt, da es zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ausschließlich -anhand des Vortrages- um einen ersten Einblick in das Thema geht.

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Überarbeitung der Gestaltungssatzung ist in einer „Architektenrunde“ die Idee zu einem Jorker Gestaltungsbeirat geboren, der die Politik bei Gestaltungsfragen in Architektur und Freiraum neutral und fachkundig beraten könnte.

 

Anlass zu dieser Überlegung hat eine Diskussion über Abweichungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung gegeben. Tenor war, dass eine sich in das Ortsbild einfügende Architektur durch die Gestaltungssatzung nicht verhindert werden soll. Im Einzelfall sollten daher solche Abweichungen möglich sein. Dieses sind dann Entscheidungen, die in den politischen Gremien zu beschließen sind. Hier könnte dann ein Gestaltungsbeirat die Verwaltung unterstützen und zusätzlich die politischen Gremien neutral und fachkundig beraten. Insgesamt soll ein Gestaltungsbeirat zu mehr Qualität in unserer Baukultur führen.

 

Demzufolge ist im aktuellen Stand der Überarbeitung der Gestaltungssatzung folgender neuer Paragraph vorgesehen:

§ 3 Abweichungen

(1) Wiedererrichtungen, Reparaturen und Erweiterungen von ordnungsgemäß errichteten Gebäuden können - auch abweichend von den Bestimmungen dieser Satzung - in gestalterischer Anpassung an den Bestand vorgenommen werden.

(2) Abweichungen von den Bestimmungen dieser Satzung können auf Antrag genehmigt werden, wenn die allgemeinen Ziele dieser Satzung auch durch eine andere Gestaltung erreicht werden können. Die Gemeinde kann zur Beurteilung von Abweichungsanträgen einen Beirat oder eine fachkundige Person hinzuziehen.

 

Am 13.02.2020 wird Herr Lothar Tabery vom Verein BauKulturLand im öffentlichen Teil der Fachausschusssitzung über den mobilen Gestaltungsbeirat des Vereins, sowie über eigenständige Gestaltungsbeiräte von Kommunen/Städte informieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

keine