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Vorlage - 2020/02808  

Betreff: Stellplatzsatzung: Festlegung des Bereiches im Ortskern Jork, der von der Satzung ausgenommen ist.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Ute Hilpert
Federführend:Team 2.3 Bearbeiter/-in: Hilpert, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten Entscheidung
13.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2020-01-28 Geltungsbereich Ortskern  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet: Festlegung des Ortskernbereiches Jork, der von der Satzung ausgenommen ist nach Abwägung im BPUK. Danach kann der Aufstellungsbeschluss der Stellplatzsatzung im nächsten BPUK gefasst werden.

 


Sachverhalt:

Mit der Vorlage 2019/02685 wurde ein Entwurf eines Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses zur Stellplatzsatzung erstellt. Vorgelegt wurden damals der Entwurf einer Stellplatzsatzung, der Geltungsbereich/Lageplan und die NBauO-Ausführungsbestimmungen zu § 47 (Richtzahlen für den Einstellplatzbedarf).

In Stellplatzsatzungen wird geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück nachgewiesen werden müssen.

In seiner Sitzung am 22.10.2019 hat der Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten die Vorlage zurückgestellt und die Verwaltung gebeten, die Größe des Ortskernbereiches noch einmal zu überprüfen und erneut vorzustellen.

 

Dies vorangestellt, wird in der Anlage die Ursprungszeichnung und zwei verschiedene Varianten vorgestellt.

 

Zu erkennen ist:

 

a)      eine veränderte Größe des Ortskernes zur Ursprungszeichnung (Richtung Buxtehude kleiner/zur Elbe größer). Nach einer Fahrt durch den Ortskern ist Variante 1 mit einem kleinen Ortskern festgelegt worden. Hier sind die Bereiche von vorhandenen, dicht stehenden Häusern, und ebenfalls Bereiche, wo eine Bebauung möglich ist, aber jetzt schon absehbar ist, dass der Parkplatzbedarf das Bauvorhaben verkleinern könnte, obwohl die Nachbarbebauung nach § 34 diese zulassen würde, festgelegt worden.

 

b)      bei der Variante 2 ist ein großer Ortskern festgelegt worden. Wenn neue Einfamilienhäuser gebaut werden sind diese in der Regel immer mit 2 Stellplätzen erfolgt. Dort bedarf es keiner Regelung.

 

Der Nachteil dieses Variante wäre ein Abbruch eines Altgebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf diesem Grundstück. Durch die Vorschrift von 1,5 Stellplätze pro Wohnung nach NbauO wäre ein größeres Gebäude möglich als im Einzugsbereich der Stellplatzsatzung zulässig.

 

 

Diese vorstellbaren Varianten sollen durch den Ausschuss abgewogen werden. Die gewählte Variante wird die Grundlage für die erneute Vorstellung der Stellplatzsatzung im Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten sein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

2020-01-28 Geltungsbereich Ortskern

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-01-28 Geltungsbereich Ortskern (3904 KB)