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Vorlage - 2020/02783  

Betreff: Verstetigung des Klimaschutzmanagements in der Region Altes Land und Horneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Matthias Riel
Federführend:Geschäftsleitung Bearbeiter/-in: Riel, Matthias
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten Vorberatung
13.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Jork Entscheidung
27.02.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Jork ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Jork trifft die Grundsatzentscheidung, das Klimaschutzmanagement in der Region Altes Land und Horneburg ab Mitte 2021 in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Horneburg und der Samtgemeinde Lühe als dauerhafte Aufgabe einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unbefristete Zweckvereinbarung mit Darstellung der gegenseitigen Mitwirkungsrechte sowie Mitwirkungspflichten zu entwerfen.

 


Sachverhalt:

 

Das regionale Klimaschutzmanagement Altes Land und Horneburg befindet sich zurzeit im vierten Verlaufsjahr. Die Samtgemeinden Horneburg und Lühe sowie die Gemeinde Jork beschäftigen seitdem ein gemeinschaftlich eingesetztes Klimaschutzmanagement auf einer Vollzeitstelle und stellen Projetkosten bereit. In den ersten drei Jahren wurde die gemeinschaftliche Stelle als Erstvorhaben zur Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes und zum Aufbau eines Klimaschutzmanagements mit 65% gefördert. Die jetzige Laufzeit von Mitte 2019 ist auf zwei Jahre bis Mitte 2021 befristet und wird in dieser Phase als Anschlussvorhaben mit 40% gefördert. Ein weiteres Anschlussvorhaben mit einer erneuten Anschlussförderung bei Fortsetzung des Klimaschutzmanagements steht förderrechtlich nicht in Aussicht. Die maximale Vorhabenlaufzeit nach der Kommunalrichtlinie der nationalen Klimaschutzinitiative ist Mitte 2021 erreicht.

 

Nach dem derzeitigen Entscheidungsstand würde damit das Klimaschutzmanagement im Alten Land und Horneburg Mitte 2021 enden.

 

Die drei Verwaltungen empfehlen ihren Räten, den kommunalen Klimaschutz im Anschluss an diese Förderlaufzeit als Daueraufgabe anzusiedeln und ein Klimaschutzmanagement unbefristet einzusetzen.

 

Der Klimawandel greift bis vor Ort durch; ein erfolgreiches Gegensteuern mit Klimaschutzmaßnahmen kann nur mit Initiativen vor Ort nachhaltig gelingen. Die Eindämmung des Klimawandels sollte auch in Zukunft bei politischen Entscheidungen eine hohe Priorität genießen. Aus Sicht der Verwaltungen sollte mit der dauerhaften Etablierung des Aufgabenbereiches ein Zeichen dafür gesetzt werden, die bisherige erfolgreiche Klimapolitik vor Ort fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Hinzu kommt, dass neue Förderkulissen in der Regionalentwicklung stets eine Schwerpunktausweisung auf Klimaschutzmaßnahmen beinhalten werden - entsprechendes ist auf Landesebene u. a. für ZILE- und Städtebauförderungskonzepte angekündigt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Horneburg hat den Grundsatzbeschluss zur Verstetigung des Klimaschutzmanagements bereit im Herbst 2019 gefasst.

 

Die Personalkosten in der Entgeltgruppe 11 TVöD auf einer Vollzeitstelle werden rd. 70.000 EUR p. a. betragen – das entspricht jährlich einem Anteil von rd. 23.300 EUR je Kommune zzgl. anteiliger Kosten des Arbeitsplatzes sowie Projektkosten. Derzeit beträgt bis Mitte 2021 der Personalkostenanteil bis 14.000 EUR je Kommune, so dass mit der – nicht mehr förderfähigen – Verstetigung der Aufgabe die jährlichen Kosten um rd. 9.300 EUR p.a. und je Kommune steigen werden.

 

Vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser gemeinschaftlichen Klimaschutzinitiative und der gebotenen Nachhaltigkeit sind diese finanziellen Eigenanteile aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt.

 

Grundsätzlich sollte in der langfristigen Betrachtung die Aufgabe des kommunalen Klimaschutzes auch hinsichtlich der eingeworbenen Fördergelder bewertet werden. In der Region Altes Land und Horneburg konnten bislang rd. 760.000 EUR an Fördergeldern durch Bewilligungsbescheide für einzelne Klimaschutzmaßnahmen gesichert werden – das entspricht bislang durchschnittlich 190.000 EUR p.a. Zusätzlich zu dieser finanziellen Bewertung der Aufgabe sind durch Kooperationen, Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsleistungen weitere positive Aspekte auf die Minimierung des CO2-Ausstoßes und des Energieverbrauches erreicht. Diese Effekte sind bei der Versteigung der Aufgabe dauerhaft anzustreben. Insgesamt ist daher aus Sicht der Verwaltung der erforderliche Mitteleinsatz für den Klimaschutz als Daueraufgabe als wirtschaftlich zu bewerten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt.

 


Anlage/n:

 

Keine.