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Vorlage - 2019/02621-1  

Betreff: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Beiderseits der Königreicher Straße"
Hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Sandra Köster
Federführend:Team 2.3 Bearbeiter/-in: Koester, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten Vorberatung
13.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
190523_Satzung Königreicher Str_Planzeichnung  
190523_Satzung Königreicher Str_Begründung  

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bautiefe westlich der Königreicher Straße wird mit 80 m (3-reihige Bebaubarkeit möglich) beschlossen.
  2. Die bebaubaren Flächen (Rot) und die nicht bebaubaren Flächen (Grün) werden gem. Planzeichnung beschlossen.
  3. Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Beiderseits der Königreicher Straße" wird gem. Punkt 1. und 2. beschlossen, und ist entsprechend bekannt zu machen.

 


Sachverhalt:

Wie im Verwaltungsausschuss am 13.03.2019 beschlossen, wurde das Planungsbüro Elbberg mit der weiteren Entwicklung von Innenbereichssatzungen beauftragt. Oberste Priorität sollte dabei die Königreicher Straße haben. Die Innenbereichssatzungen (Hier: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) sollen eine einheitliche Grundlage und eine bauleitplanerische Absicherung für die Gemeinde, sowie eine Gleichbehandlung für die Einwohner schaffen.

Herr Kruse, Büro Elbberg wird im BPUK am 13.06.2019 den anliegenden Entwurf für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Beiderseits der Königreicher Straße" vorstellen.

Es wurden die Flächen westlich und östlich der Königreicher Straße in den Geltungsbereich aufgenommen.

Bautiefe

Die Bautiefe westlich der Königreicher Straße ist in der vorliegenden Planung mit 80 m festgelegt, was eine 3-reihige Bebaubarkeit ermöglicht.

Es ist zu diskutieren, ob eine geringere Bautiefe von 60 m ggf. als ausreichend erachtet wird, was eine 2-reihige Bebauung ermöglicht.

Östlich der Königreicher Straße erstreckt sich die Bautiefe größtenteils bis an die Este. Ausgenommen vom Geltungsbereich ist der Bebauungsplan Nr. 2 „An der Straße nach Cranz“, Königreich.

Bebaubare Flächen

„Rot“ kennzeichnet die einbezogenen Außenbereichsflächen, die mit dieser Satzung zu bebaubaren Innenbereichsflächen werden.

Nicht zu bebauende Flächen

„Grün“ kennzeichnet die einbezogenen Außenbereichsflächen, die als private Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind, also weiterhin nicht bebaut werden dürfen.

 

Deichschutz

Anlagen jeder Art dürfen gem. § 16 NDG in einer Entfernung bis zu 50 m von der landseitigen Grenze des Deiches nicht errichtet oder wesentlich geändert werden.

Die Deichbehörde kann zur Befreiung von diesem Verbot Ausnahmen genehmigen, wenn das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahme mit den Belangen der Deichsicherheit vereinbar ist.

 

Denkmalschutz

Denkmäler (Einzeldenkmäler und Denkmalensemble) sind in der Planzeichnung dargestellt. Durch großflächig festgesetzte Grünflächen ist der Umgebungsschutz für den Harmshof sichergestellt.

 

Weitere Informationen sind der Planzeichnung und der Begründung zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten rd. 17.000 €. Im Haushalt 2019 enthalten.

 


Anlage/n:

Planzeichnung

Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 190523_Satzung Königreicher Str_Planzeichnung (1985 KB)      
Anlage 2 2 190523_Satzung Königreicher Str_Begründung (1546 KB)