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Vorlage - 2016/02189  

Betreff: Erklärung zum Änderungsvorschlag der Fraktion der CDU im niedersächsischen Landtag vom 25.11.2015 zum Thema "Deichsicherheit und Bestandsschutz in Einklang bringen - Existenzrecht historischer Dörfer anerkennen”
hier: Unterstützung durch die Gemeinde Jork
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Angela Strey
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Strey, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten Vorberatung
24.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Gemeinde Jork Entscheidung
07.12.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Jork (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die politischen Gremien der Gemeinde Jork stimmen der Erklärung zum Änderungsvorschlag der Fraktion der CDU im niedersächsischen Landtag vom 25.11.2015 zum Thema "Deichsicherheit und Bestandsschutz in Einklang bringen - Existenzrecht historischer Dörfer anerkennen" zu.

 


Sachverhalt:

Herr Podbielski von der IG Este hat die Gemeinde Jork gebeten, die Erklärung zum Änderungsvorschlag der Fraktion der CDU im niedersächsischen Landtag vom 25.11.2015 zum Thema “Deichsicherheit und Bestandsschutz in Einklang bringen – Existenzrecht historischer Dörfer anerkennen” (Drucksache 17/4669) nachdrücklich zu unterstützen. Die weitere politische Beratung soll am 28.11.2016 im entsprechenden Fachausschuss des niedersächsischen Landtages erfolgen. Hier wäre es aus Sicht der IG Este sehr hilfreich, wenn von Seiten der Gemeinde noch einmal ein eindeutiges Signal kommt. Die letzte Möglichkeit einer öffentlichen Beratung vor dem 28.11.2016 ist der BPUK-Ausschuss. Dieser Beschluss würde dann von der Verwaltung, nach Absprache mit Herrn Podbielski, an die Ausschussmitglieder per Mail versendet.

Der Antrag greift die Gesichtspunkte der Regierungsfraktionen im Ausschuss nach einem ganzheitlichen Hochwasserschutzkonzept auf, welches von der IG Este begrüßt wird. Die vorgesehene rechtssichere Gewährung des Bestandsschutzes im Rahmen einer Rechtsverordnung ist für die IG Este absolut essentiell.

Die Formulierung von kleinteiligen Ausführungsbestimmungen für die unangetasteten Bauverbote im bestehenden NDG ist das Gegenteil von dem, was die IG Este im Alten Land erreichen will.
Sie fordert daher den Fachausschuss im niedersächsischen Landtag auf, eine dauerhafte und rechtsichere Lösung für die Orte entlang der Flüsse im Alten Land herbeizuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

keine