Wahlen 2021
Demokratie live erleben – Mittendrin statt nur dabei
Kommunalwahl am 12.09.2021
Amtliche Bekanntmachung v. 08.12.2020 - Gemeindewahlleiter
Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) zuletzt geändert durch Verordnung vom 07.08.2017 (Nds. GVBl. S. 255) gebe ich die Gemeindewahlleitung bekannt:
Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Matthias Riel
Stellvertretender Gemeindewahlleiter: Gemeinderat Arne Krüger
Wahlbüro:
Gemeinde Jork
Osterjork 5, Zimmer 10
21635 Jork
Telefon: 04162/914733
Telefax: 04162/914747
E-Mail: piper@jork.de
(Matthias Riel)
Amtliche Bekanntmachung v. 29.03.2021 - Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 8 Abs. 4 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S 255) gebe ich hiermit folgendes bekannt:
Der Wahlausschuss setzt sich gemäß § 10 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetztes vom 10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 477) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 und 3 NKWO wie folgt zusammen:
Vorsitzender:
Bürgermeister Matthias Riel
Rathaus, Am Gräfengericht 2, 21635 Jork
Stellvertretender Vorsitzender:
Gemeinderat Arne Krüger
Rathaus, Am Gräfengericht 2, 21635 Jork
Beisitzer:
Dr. Dirk Köpcke, 21635 Jork
Elke Krog, 21635 Jork
Gerd Hubert, 21635 Jork
Ingrid Nilson, 21635 Jork
Armin Rahn, 21635 Jork
Anna Rolker, 21635 Jork
stellvertretende Beisitzer:
Carsten Köpcke, 21635 Jork
Marieluise Eble, 21635 Jork
Wolfgang Ganzert, 21635 Jork
Ernst Tilsner, 21635 Jork
Dr. Hubert Grabitz, 21635 Jork
Hinrich Olters, 21635 Jork
In Vertretung
Arne Krüger
Amtliche Bekanntmachung v. 22.04.2021 - Wahlbekanntmachung
für die Gemeindewahl in der Gemeinde Jork am 12. September 2021
Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit geltenden Fassung und § 32 des Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zurzeit geltenden Fassung mache ich für die Gemeindewahl am 12. September 2021 bekannt:
Wahlbereich
Die Gemeinde Jork bildet einen Wahlbereich.
Wahlvorschläge
Für die Wahlperiode 2021 – 2026 sind in den Rat der Gemeinde Jork 30 Ratsfrauen oder Ratsherren zu wählen.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf höchstens 35 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. (§ 21 Abs. 4 NKWG).
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten. (§ 21 Abs. 5 NKWG).
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 NKWG).
Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern unter Beachtung des § 32 NKWO zu erbringen. Die Formblätter können bei mir angefordert werden. Bei der Anforderung sind der Name der einreichenden Partei oder das Kennwort der Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, oder der Name der einreichenden Einzelbewerberin oder des einreichenden Einzelbewerbers anzugeben. Parteien und Wählergruppen haben bei der Anforderung zu bestätigen, dass die Bewerberinnen oder die Bewerber nach § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 NKWG bereits aufgestellt worden sind.
Gemäß § 21 Abs. 10 NKWG tritt bei folgenden Parteien und Wählergruppen an die Stelle der Unterstützungsunterschriften die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder 3 Wahlberechtigten der Wählergruppen:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- BÜRGERVEREIN JORK
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE)
- Alternative für Deutschland (AfD)
Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 14.06.2021 der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen (§ 22 Abs. 1 NKWG).
Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge verweise ich auf die Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und 30 ff. NKWO. Die Anlagen zur NKWO können bei mir kostenfrei angefordert werden.
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum
26. Juli 2021, 18.00 Uhr,
bei der Gemeinde Jork, Osterjork 5, 21635 Jork einzureichen.
Gemeinde Jork, 23. April 2021
Der Gemeindewahlleiter
( Matthias Riel)
Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge
Für die Ratswahl in der Gemeinde Jork am 12.09.2021 hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 28.07.2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
A. Wahlvorschläge zur Neuwahl des Rates der Gemeinde Jork
Wahlbereich Gemeinde Jork
(1) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
1 | Eble, Michael | Rechtsanwalt | *1959 | Königreich |
2 | Köpcke, Silja | Diplom-Agraringenieurin | *1970 | Borstel |
3 | Quast, Tewes | Obstbauer | *1993 | Borstel |
4 | Heinsohn, Sven | Selbst. Fruchtkaufmann | *1973 | Borstel |
5 | Rüffer, Alyssa | Studentin | *2000 | Borstel |
6 | Pölk, Stefan | Selbst. Maschinenbauingenieur | *1973 | Borstel |
7 | Scharnhorst, Wiebke | Gärtnermeisterin Obstbau | *1970 | Borstel |
8 | Rohbohm, Hinrich | Journalist | *1971 | Ladekop |
9 | Haase, Maximiliam | Auszubildender | *2001 | Borstel |
10 | Tajger, Marina | Bilanzbuchhalterin | *1989 | Jork |
11 | Thalmann, Florian | Projektingenieur | *1978 | Jork |
12 | Mahler, Klaus | Fleischermeister | *1971 | Estebrügge |
13 | Schlüsselburg, Kathleen | Kaufmännische Angestellte | *1980 | Jork |
(2) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
1 | Au, Christian | Rechtsanwalt | *1974 | Estebrügge |
2 | Herzig, Andrea | Diplom-Pflegewirtin | *1964 | Jork |
3 | Holländer, Jürgen | Rentner | *1953 | Estebrügge |
4 | Lütjen, Elena | Wirtschaftsprüferin | *1978 | Königreich |
5 | Nitschmann, Marcel | Elektriker | *1967 | Borstel |
6 | Hedicke, Ulrich | Diplom-Mineraloge | *1964 | Estebrügge |
7 | Jalloh, Amadu | Lagerist | *1968 | Königreich |
(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1 | Dr. Tiedemann, Anja | Kunsthistorikerin | *1962 | Königreich |
2 | Müller, Gunther | Diplom-Kaufmann | *1958 | Jork |
3 | Ehret, Yvonne | Diplom-Sozialpädagogin | *1964 | Moorende |
4 | Reimers, Christoph | Ingenieur | *1986 | Moorende |
5 | Sanders, Britta | Krankenschwester | *1973 | Ladekop |
6 | Voß, Bernhard | Gärtner | *1960 | Moorende |
7 | Müller, Klaus | Doktorand | *1964 | Jork |
8 | Heinssen, Angela | Rechtsanwältin | *1967 | Borstel |
9 | Freyer, Albert | Rentner | *1947 | Moorende |
(4) BÜRGERVEREIN JORK (BVJ)
1 | Banerjea, Partho | Diplom-Verwaltungswirt | *1967 | Borstel |
2 | Behnke, Alfred | Bankkaufmann | *1952 | Königreich |
3 | Dethloff, Heike | kaufmännische Angestellte | *1962 | Jork |
4 | Hubert, Klaus | Diplom-Ingenieur | *1952 | Jork |
5 | Banerjea, Ryan | Tischlermeister | *1997 | Borstel |
6 | Funk, André | Versicherungskaufmann | *1981 | Jork |
7 | Ganzert, Heidi | Rentnerin | *1946 | Jork |
8 | Hubert, Timm | Leiter Marketing | *1989 | Jork |
9 | Meyer, Heiko | Selbstständig | *1968 | Jork |
10 | Dr. Bockstedte, Andreas | Sachverständiger | *1973 | Jork |
11 | Dambrowski, Ellen | Rechtsanwaltsfachangestellte | *1974 | Jork |
12 | Heyn, Claudia | Bankkaufmann | *1978 | Ladekop |
13 | Hubert, Sven | Kaufmann Großhandel | *1993 | Jork |
14 | Buckow, Lothar | Elbfischer | *1957 | Borstel |
(6) Freie Demokratische Partei (FDP)
1 | Rolker, Peter | Obstbauer | *1954 | Ladekop |
2 | Hotopp-Prigge, Silvia | Graphikdesignerin | *1964 | Estebrügge |
3 | Siegmund, Timo | Bauingenieur | *1982 | Ladekop |
4 | Schliecker, Petra | Steuerfachgehilfin | *1971 | Borstel |
5 | Lühders, Björn | Wirtschaftsingenieur | *1988 | Ladekop |
6 | Quast, Angela | Lehrerin | *1960 | Königreich |
(8) Piratenpartei Niedersachsen (PIRATEN)
1 | Latzke, Jörg | Kaufmännischer Angestellter | *1959 | Borstel |
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 in der Gemeinde Jork
1. Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke in der Gemeinde Jork kann in der Zeit vom
23.08.2021 bis 27.08.2021
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr, Montag und Dienstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Nebengebäude des Rathauses der Gemeinde Jork, Osterjork 5, Zimmer 10, 21635 Jork, von der wahlberechtigten Person eingesehen werden. Das Büro ist für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Personen zugänglich.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.08.2021 eine Wahlbenachrichtigung.
2. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, oder wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses, spätestens bis zum 27.08.2021, 11.00 Uhr, beantragen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
3. Eine wahlberechtigte Person, die ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
4. Eine wahlberechtigte Person, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
5. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Jork,
Osterjork 5, Zimmer 10, 21635 Jork beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax oder E-Mail genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind nicht zulässig.
Die beantragende Person muss ihren Familiennamen, Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Schriftliche Anträge sind außerdem eigenhändig zu unterschreiben.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerber/innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde Jork vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Wahlscheine können bis zum 10.09.2021, bis spätestens 13.00 Uhr, beantragt werden.
In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 4) kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag (12.09.2021) bis spätestens 15.00 Uhr beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Der Wahlschein wird von der Kommune erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
6. Verlorene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (11.09.2021), bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
7. Wahlberechtigte mit Wahlschein können nur durch Briefwahl wählen.
Die wählende Person hat Gemeinde Jork im verschlossenen gelben Wahlbriefumschlag
1. den unterschriebenen Wahlschein sowie
2. den/die Stimmzettel im grünen Stimmzettelumschlag
so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben oder in den Rathausbriefkasten (am Haupteingang) eingeworfen werden.
Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, können dem Merkblatt, das mit dem Wahlschein zusammen ausgegeben wird, entnommen werden.
8. Die Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgen, sobald alle hierfür notwendigen Unterlagen (insbesondere die Stimmzettel) der Gemeinde Jork vorliegen. Die Antragstellung ist selbstverständlich bereits vorher möglich.
Jork, den 13.08.2021
Gemeinde Jork
Der Bürgermeister
Matthias Riel
Amtliche Bekanntmachung über die 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Gemäß § 36 des Niedersächsisches Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 66 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am
Mittwoch, 15. September 2021, 18.00 Uhr,
in der „Alten Wache“ Jork, Schützenhofstr. 16 A, 21635 Jork
die 2. Sitzung des
Gemeindewahlausschusses
statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 12. September 2021
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.
In Vertretung
Arne Krüger
Amtliche Bekanntmachung vom 16.09.2021 - Wahlergebnis der Gemeinderatswahl vom 12. September 2021
Das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Rates der Gemeinde Jork hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 15. September 2021 wie folgt festgestellt:
Das Dokument finden Sie hier:
Wahlergebnisse für die Kommunalwahl am 12.09.2021
Die Wahlergebnisse vom 12. September 2021 finden Sie unter dem folgenden Link:
https://votemanager.kdo.de/20210912/03359028/praesentation/index.html
Bundestagswahl am 26. September 2021
Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 26. September 2021
In Deutschland findet die Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, den
26. September 2021 statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Grundsätzlich ist zum Deutschen Bundestag in Deutschland wahlberechtigt, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 26. Juni 2021 - seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Maßgeblich ist grundsätzlich die meldebehördliche Anmeldung. Daher ist bei einem Umzug Folgendes zu beachten: Klicken Sie hier
Wahlbekanntmachung Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
Bitte klicken Sie hier.
Wahlergebnisse für die Bundestagswahl am 26.09.2021
Die Wahlergebnisse vom 26. September 2021 finden Sie unter dem folgenden Link:
https://votemanager.kdo.de/20210926/03359028/praesentation/index.html