Gestaltungssatzung
Die Gemeinde Jork heißt Sie als neue:r Eigentümer:in herzlich willkommen.
Die Geschichte und Struktur des Alten Landes liegt uns sehr am Herzen. Zum Schutz und zur künftigen Gestaltung des Ortsbildes, das von geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist, hat die Gemeinde Jork im Jahr 2000 eine örtliche Bauvorschrift, die Gestaltungssatzung beschlossen. Nun wurde diese Satzung mit der 1. Änderung und Neufassung in Zusammenarbeit mit vielen aktiven Bürgern, Architekten, Baufachleuten, den politischen Gremien, dem Planungsbüro und dem Landkreis Stade Bauaufsicht/Bauverwaltung überarbeitet.
In der Gestaltungssatzung ist bei Neu-, Um- sowie Anbauten von Wohnhäusern auf einige Dinge zu achten. Beispielsweise gibt die Gestaltungssatzung vor, wie ein Anbau an das Hauptgebäude gestalterisch angepasst werden kann, wo ein Balkon angebaut werden darf oder Farbe und Material der Verblendsteine und Dacheindeckungen.
Hierzu wurde eine Broschüre erarbeitet, die mit verschiedenen Beispielen und Fotos die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Baugestaltung in Jork verdeutlicht.
Gerne berät Sie das Team Bau – Frau Hilpert (hilpert@jork.de) oder Frau Bölke (boelke@jork.de) bei Fragen zu der Gestaltungssatzung oder bei Bemusterung von Verblendern und Dachpfannen.