Bereits seit dem 01.07.2011 müssen Hunde in Niedersachsen gechipt und haftpflichtversichert sein.
Ab dem 01.07.2013 müssen Hundehalter/-innen darüber hinaus über einen Sachkundenachweis verfügen. Auch hat jede/-r Hundehalter/-in gem. § 6 des Niedersächsischen Hundegesetzes, vor Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes, Halterdaten und Angaben zum Hund an das Zentrale Register (für dessen Führung die Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH - KSN- beauftragt wurde, weitere Informationen im Download) zu melden.
Das vollständige Gesetz kann auf der Internetseite des landwirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.
Für weiterführende Fragen hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Frage-Antwort Katalog herausgegeben, der die wesentlichen Änderungen des Niedersächsischen Hundegesetzes beantwortet. In der Anlage finden Sie die Downloadversion.
Sollten weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne an die unten genannten Ansprechpartner.