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Entscheidung zur Elbvertiefung – Stader Landrat erinnert an Zusagen des Bundes zum Schutz der Anrainer

Entscheidung zur Elbvertiefung – Stader Landrat erinnert an Zusagen des Bundes zum Schutz der Anrainer

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die eine weitere Vertiefung der Unterelbe-Fahrrinne für die Containerschifffahrt grundsätzlich zulässt, sofern die Schifffahrtsverwaltungen die Planungen nachbessern, hat der Stader Landrat Michael Roesberg daran erinnert, dass es neben der naturschutzrechtlichen Nachbesserungspflicht auch vertragliche Zusagen des Bundes zum Schutz der Elbanrainer vor möglichen Folgeschäden gibt.

Freiburger Hafen bei Niedrigwasser. Problem Verschlickung: Freiburger Hafen bei Niedrigwasser. © Landkreis Stade / Christian Schmidt   Anzeige in Originalgröße 339 KB - 749 x 588 Problem Verschlickung: Freiburger Hafen bei Niedrigwasser.© Landkreis Stade / Christian Schmidt„Die Deiche müssen sicher, die Nebengewässer und Häfen an der Unterelbe vor Verschlickung geschützt und gut befahrbar bleiben“, so Roesberg. Außerdem habe der Bund den Obstbauern im Alten Land und der Landwirtschaft vertraglich zugesichert, den Schutz der Kulturen vor dem steigenden Salzgehalt des Elbwassers mit entsprechenden Finanzmitteln zu gewährleisten. Roesberg: „Auch wenn unsere Interessen gewahrt sind, wird dennoch bei den Menschen hinter den Deichen ein ungutes Gefühl bleiben. Wir als Anrainer wurden nicht gefragt, ob wir die Elbvertiefung wollen, sondern konnten nur existentielle Ansprüche sichern.“

Der Wirtschaftsstandort Hamburg werde sich möglicherweise mit der Einsicht abfinden müssen, dass die Entwicklung des Hafens auf Dauer begrenzt ist. Roesberg: „Es wäre zu hoffen, dass die häufig beschworene Hafenkooperation aller norddeutschen Häfen Fahrt aufnimmt und auf Dauer funktioniert.“

Die vertraglichen Zusagen der Schifffahrtsverwaltungen:

  • Deichsicherheit: Durch den Abschluss von Verträgen zur Ufer- und Deckwerksunterhaltung im Jahre 2009 sind die ursprünglich bestehenden parallelen Zuständigkeiten von Bund, Land und Deichverbänden unabhängig von der Elbvertiefung eindeutig geregelt. Die Pflichten sind auf den Bund über gegangen. Damit ist der entscheidende Schritt zur Deichsicherheit bereits getan.
  • Die Nachrüstung und Unterhaltung von Sieltoren gegen den sich durch größere Schiffe verstärkenden Wellenschlag ist im Jahre 2011 den Unterhaltungsverbänden von der Bundeswasserstraßenverwaltung vertraglich zugesagt worden.
  • Gegen eine durch die Fahrrinnenvertiefung verursachte Verschlickung der Elbe-Nebengewässer und Häfen stehen insgesamt über zehn Millionen Euro der Freien und Hansestadt Hamburg aus einem entsprechenden Stiftungsfonds bereit. Roesberg: „Hier werden wir gegebenenfalls Nachbesserungen einfordern, soweit das Geld nicht ausreicht, um der Verschlickung Herr zu werden.“
  • Der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg haben in schriftlichen Verträgen zugesagt, für Nachteile durch den sich verstärkenden Salzwassereinfluss (Verschiebung der so genannten Brackwasserzone elbaufwärts) knapp 20 Millionen Euro als Soforthilfe bereit zu stellen, um Be- und Entwässerungssysteme anzupassen. Betroffen sind vor allem Obstbauern im Alten Land, die ihre Kulturen mittelbar mit Elbwasser bewässern und beregnen sowie Landwirte, die Elbwasser zum Tränken von Vieh nutzen. Zur Umsetzung wurde
 
 
Meldung vom 10.02.2017Letzte Aktualisierung: 17.03.2017
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