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Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

Allgemeine Informationen

Die Jugendgerichtshilfe wird bei Strafverfahren gegen Jugendliche (14 -17 Jahre) und Heranwachsende ( 18-20 Jahre ) im gerichtlichen Verfahren beteiligt. Wir begleiten die Betroffenen durch das Strafverfahren und informieren Gericht und Staatsanwaltschaft über Entwicklung und soziale Umfeld der Täterinnen und Täter.

Dabei sind wir weder deren Verteidiger noch Ankläger. Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, in das Jugendstrafverfahren die erzieherischen Aspekte einzubringen, um dem Gericht zu helfen, individuell und damit besonders wirksam zu reagieren, damit eine Wiederholungstat verhindert wird.
In geeigneten Fällen führen wir auch einen Täter-Opfer-Ausgleich durch. Häufiger ist aber die Umsetzung und Betreuung gerichtlicher Weisungen, z.B. Arbeitsauflagen, nach der Hauptverhandlung unsere Aufgabe.

Natürlich können Sie sich aber auch außerhalb eines Strafverfahrens an die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe wenden, wenn Sie Fragen zu Jugendkriminalität und Jugendstrafverfahren haben.

Verfahrensablauf

Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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