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Unterhaltsvorschuss

Allgemeine Informationen

Anspruchsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, geschieden oder verwitwet ist oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine ausreichenden Waisenbezüge erhält.

Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres  bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben  ab dem 01.07.2017 Anspruch, wenn

  • das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
  • der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2024 in Niedersachsen

  • für Kinder unter sechs Jahren 230,00 € monatlich und
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 € monatlich und
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 395,00 €.

Unterhaltsvorschuss wird nur auf Antrag gezahlt.

Die Unterhaltsvorschussstelle vom Amt Jugend und Familie des Landkreises Stade hat aufgrund des hohen Antragsaufkommens neue Servicezeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr nur telefonisch erreichbar.

Sie können uns Ihr Anliegen auch unter unterhaltsvorschuss@landkreis-stade.de zusenden. Alle E-Mails werden bearbeitet. Die Unterhaltsvorschussstelle ist bemüht, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu beantworten. Der Landkreis Stade bittet um Verständnis und Geduld.

An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltsvorschusskassen im Landkreis Stade sind bei der Hansestadt Buxtehude für das eigene Stadtgebiet und ansonsten beim Landkreis Stade zu finden. 

Übersicht der Unterhaltsvorschuss-Stellen in Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel der antragstellenden Person
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Nachweis über die Vaterschaftsfeststellung (sofern das Kind nicht ehelich geboren ist)
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Beschluss oder Urkunde über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
  • ggf. Nachweis über bisherige Bemühungen um Unterhaltszahlungen (z. B. Schriftwechsel der Rechtsanwälte)
  • sofern derzeit laufend Unterhaltsvorschussleistungen von anderer Stelle bezogen werden, Nachweis hierüber (z. B. Bewilligungsbescheid)
  • ggf. Freizügigkeitsberechtigung der antragstellenden Person
  • sofern vom anderen Elternteil Unterhalt gezahlt wird, Nachweise hierüber (z. B. Kontoauszug)
  • wenn der andere Elternteil verstorben ist
    • Sterbeurkunde
    • Nachweis über den Bezug einer Halbwaisenrente
  • bei Kindern ab 12 Jahren:
    • Ergänzungsblatt (siehe Formulare)
    • aktueller Einkommensnachweis (Bescheid des Jobcenters, Verdienstbescheinigung o. ä.)
  • bei Kindern ab 15 Jahren zusätzlich:
    • ggf. Schulbescheinigung
    • sofern das Kind über Einkommen verfügt, Nachweis hierüber

Alle Unterlagen können in Kopie eingereicht werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt.

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