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Lärmbekämpfung

Allgemeine Informationen

Lärm wird von jedem unterschiedlich empfunden und ist aus diesem Grund oftmals nicht eindeutig einzuordnen. Außerdem handelt es sich bei einem Großteil der gemeldeten Lärmbelästigungen um Angelegenheiten, die zivilrechtlich geklärt werden müssen. Da dies aber in den seltensten Fällen eindeutig ist, empfiehlt es sich mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Jork Rücksprache zu halten. In akuten Fällen gibt es natürlich auch die Möglichkeit die Polizei einzuschalten. Ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, dass es in der Gemeinde Jork keine Verordnung gibt, die die Mittagsruhe regelt. Trotzdem wäre es wünschenswert, wenn sich die Bewohner Jorks stillschweigend an eine Mittagsruhe halten würden.

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