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Frauenhaus

Allgemeine Informationen

Frauenhaus in der Trägerschaft des Landkreises Stade


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Telefon-Sprechstunden:        
Mo. - Do.: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr        

Telefon: 04141 44123

(24 Stunden Rufbereitschaft)    

E-Mail:     

Die Adresse des Frauenhauses ist zum Schutz der Frauen nicht öffentlich.
Die Mitarbeiterinnen sind montags bis donnerstags zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags von 9:00 Ohr bis 14:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeit und nachts können Notaufnahmen durchgeführt werden. Die erforderlichen Informationen werden über einen Anrufbeantworter gegeben.


ZIELGRUPPE:

Das Frauenhaus ist eine Zufluchtsstätte für Frauen über achtzehn Jahre und ihre Kinder, die von seelischer oder körperlicher Gewalt betroffen oder bedroht sind und fliehen müssen.

Die Hilfesuchenden finden Schutz vor Gewalt und Bedrohung und können den weiteren Lebensweg planen. Die Mitarbeiterinnen geben den Frauen auf Wunsch und bei Bedarf unterstützende Hilfe, Beratung und Betreuung. Im Bedarfsfall erhalten die Frauen Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die Frauen versorgen und verpflegen sich und ihre Kinder selbst.


VORBEREITUNG:

Eine (heimliche) geplante Trennung ist immer besser als ein spontanes Flüchten. Lassen Sie sich vorher von einer Mitarbeiterin des Frauenhauses telefonisch beraten. Bringen Sie, wenn möglich, wichtige Dokumente und persönliche Dinge - auch für Ihre Kinder - mit. Diskretion wird in jedem Fall gewahrt.

An wen muss ich mich wenden?

Für eine Beratung können Sie das Frauenhaus während der telefonischen Sprechzeiten anrufen.

Wenn Sie eine Aufnahme wünschen, ist eine Mitarbeiterin des Frauenhauses jederzeit erreichbar. Die Notfallnummer wird außerhalb der telefonischen Sprechzeiten auf dem Anrufbeantworter genannt

In dringenden Notfällen wenden Sie sich direkt an die Polizei unter der 110. Die Polizei stellt dann einen Kontakt zum Frauenhaus her.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind: 

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunde,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb des Frauenhauses beraten zu lassen.

Im Landkreis Stade wenden Sie sich dafür an die:

Frauenberatung
Telefon: 01590 4141848
frauenberatung@landkreis-stade.de

BISS
Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt
Telefon: 04141 534415

Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen (kostenlos)
Telefon: 116 016

Bemerkungen

Weitere interessante Informationen zum Thema "Häusliche Gewalt" können über die Internetseite AVA "Häusliche Gewalt - Infos für Betroffene -" bezogen werden. Die Informationen stehen dort auch in verschiedenen Sprachen und barrierearm zur Verfügung.

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