Ratsinformationssystem
Vorlage - 2011/00873-3
Beschlussvorschlag: Eine Entscheidung über den Antrag des TuS Jork erfolgt erst nach Abschluss der Überplanung des Schulgeländes zur Einrichtung einer Oberschule mit gymnasialem Zweig.
Sachverhalt: Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als „Flächen für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen, d. h. hier können Einrichtungen und Anlagen wie Schule, Sportanlagen/hallen, Kindergarten usw. gebaut werden.
Folgende Einschränkungen sind allerdings zu berücksichtigen, Variante 1: Im Jahre 1998 wurde auf Grund von Einsprüchen zur seinerzeit gebauten Beachvolleyballanlage mit anschließendem Rasenspielfeld mit den östlich benachbarten Eigentümern des Wohngebietes „Im Winkel“ eine Abwicklungsvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet, dass in der Flucht der bestehenden Sporthalle entlang der neuen Sportstätten ein Sicht- u. Schallschutzwall, einschl. Bepflanzung hergestellt wurde. Weiterhin, dass zwischen dem Wall und der östlichen Grundstücksgrenze ein Biotop anzulegen war (siehe anliegende Skizze Bestand). Das Biotop wurde im Übrigen auch in der Baugenehmigung gefordert, die Fläche steht daher nicht zur Verfügung.
Daher sind nur 2 Lösungen denkbar: 1. Standort des neuen Gebäudes links neben dem Wall. Vorteil, die Vereinbarung mit den Anliegern wäre nicht zu ändern (voraussichtlich langwieriger Prozess). Nachteil, es entfallen 2 Beachvolleyball- felder (siehe Skizze Lösung 1). 2. Standort des Gebäudes beginnend in der Wallfläche. Nachteile, es ist eine neue Vereinbarung mit den Anliegern zu schließen. Änderung: statt Wall jetzt Gebäude als Sicht- u. Schallschutz. Es würde nur 1 Beachvolleyballfeld entfallen (siehe Skizze Lösung 2).
Generell bestehen seitens des Bauamtes folgende Bedenken, welche speziell diesen Standort Schulzentrum zweifelhaft erscheinen lassen: - Die verkehrliche Erschließung, Parkplätze, Zuwegung über das Schulgelände usw., ist problematisch. Eine Zuwegung über das Kindergartengelände scheidet aus. Der Kindergarten ist rechtlich auf die Außenflächen angewiesen. Es würden ca. 100 – 150 m² entfallen. Außerdem würde ein Großteil der Zuwegung dann immer noch über das Schulgelände verlaufen. - Eine Erschließung mit Ver- u. Entsorgungsleitungen gestaltet sich schwierig (lange Wege, hohe Kosten, langwierige Baustellen auf dem Schulgelände). Ein Anschluss an die Versorgungsleitungen der Schule ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. - Für die Zukunft würde man sich alle Erweiterungsmöglichkeiten der Sporthalle und auch sonstige Vorhaben in diesem Bereich verbauen. - Der gesamte Baustellenverkehr (ca. ½ bis 1 Jahr) kann ausschließlich nur über das Schulgelände erfolgen (quer über den Schulhof). Problem der Sicherheit für Schüler usw. ist kaum zu lösen. Die vorhandenen Anlagen wie Pflaster usw. sind zu schützen, eventuelle Schäden sind zu beseitigen. Für den TUS Jork sehr kostenintensiv. - Die Schulleitung des Schulzentrums, Frau Metzinger, hatte im Februar 2010 bezüglich dieses Vorhabens bereits erhebliche Bedenken angemeldet. Auf eine nochmalige Auflistung wird hier verzichtet, eine aktuelle Stellungnahme ist beigefügt. - Die Absperrung zum Sportplatz (Zaun) ist generell als Rettungsweg offenzuhalten, für Feuerwehr, Krankentransporte usw.. Ein Ratsbeschluss ist derzeit nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: Derzeit nicht bekannt
Anlagen: Antrag Bürgerverein vom 09.06.2011 Planungszeichnung Gymnastikräume TuS Jork 3 Flurkarten Stellungnahme von Frau Metzinger vom 16.06.2011
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