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Vorlage - 2019/02739
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Feuerschutz und öffentlichen Ordnung empfiehlt, Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Jork in der vorliegenden Fassung zu verabschieden und zur zukunftsorientierten Arbeitsgrundlage zu machen.
Sachverhalt:
Der Brandschutz in Niedersachsen ist durch das Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) geregelt. Den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Gemeinden gemäß § 2 Abs.1 NBrandSchG eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Der Gesetzgeber definiert allerdings nicht, was konkret unter einer „leistungsfähigen Feuerwehr“ zu verstehen ist. Zur Konkretisierung können die Kommunen eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen.
Der 2014 erstmals für die Gemeinde Jork aufgestellte Feuerwehrbedarfsplan wird im 5-Jahres-Rhythmus -und damit jetzt in 2019- fortgeschrieben und beschreibt, wie sich die Anforderungen der Freiwilligen Feuerwehr Jork entwickelt haben und voraussichtlich weiterentwickeln werden.
Dabei werden raumplanerische Entwicklungen und neue Baugebiete ebenso berücksichtigt wie örtliche Gegebenheiten, Einsatzhäufigkeiten und Einsatzintensität der jeweiligen Ortsfeuerwehren. Der aktuell vorliegende Feuerwehrbedarfsplan verdeutlicht die Notwendigkeit der Einsatzsicherheit und einer funktionierenden organisatorischen Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Jork
Der Feuerwehrbedarfsplan listet die zur Erfüllung der Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr Jork notwendigen Investitionen für die nächsten Jahre auf. Insofern ist der Feuerwehrbedarfsplan die Grundlage für die Investitionsplanung der Ortsfeuerwehren und damit auch der Gemeinde für die kommenden Jahre. Eine unmittelbare Entscheidung zur Anschaffung der im Feuerwehrbedarfsplan aufgeführten Investitionsmaßnahmen erfolgt mit der Genehmigung des Feuerwehrbedarfsplans noch nicht. Hierzu sind für die Anschaffungen bzw. einzelnen Investitionen weitere Beschlüsse des Gemeinderates notwendig, die zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Jork erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Umsetzung des Konzeptes in der künftigen Finanzplanung
Anlage/n: Feuerwehrbedarfsplan 2019
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