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Vorlage - 2019/02738
Beschlussvorschlag: Der fußläufige Weg zwischen der „Bürgerei“ und der „Schützenhofstraße“ wird in „Arp-Schnitger-Weg“ benannt.
Sachverhalt: Angeregt wurde einen Weg oder eine Straße nach dem Orgelbaumeister „Arp Schnitger“ in der Gemeinde Jork zu benennen. Hierzu hat die Verwaltung nach möglichen Wegeabschnitten innerhalb des Gemeindegebietes geschaut, die für eine Namensgebung in Frage kommen könnten. Vorhandene benannte Wege/Straßen sollten dabei ausgeschlossen werden, um nicht eine Adressänderung der Anlieger bzw. Bewohner zu veranlassen. Die Verwaltung schlägt daher vor die fußläufige Wegeverbindung zwischen der „Bürgerei“ und „Schützenhofstraße“ entlang des Fleets, die bisher keinen Namen hat, als „Arp-Schnitger-Weg“ zu benennen. Hierdurch werden keine Anlieger/Bewohner zur Änderung ihrer Adressen veranlasst. Grundstückseigentümer: Flurstück 143/1 u. 144/3, Flur 4, Gemarkung Jork Gemeinde Jork Flurstück 101/2, Flur 4, Gemarkung Jork Kirchengemeinde Jork
Finanzielle Auswirkungen: Ca. 200,00 Euro für 2 Straßennamensschilder.
Anlage/n:
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