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Vorlage - 2019/02730
Beschlussvorschlag: Entfällt
Sachverhalt: Nach § 81 NKomVG hat der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter den Diensteid zu leisten. Die Abnahme des Diensteides ist durch einen ehrenamtlichen Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen.
Gem. § 47 Abs. 1 NBG hat der Diensteid den folgenden Wortlaut:
(1) Die Beamtin oder der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichen gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Finanzielle Auswirkungen: Entfällt
Anlage/n: Keine
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