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Vorlage - 2019/02705
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Richtlinienkompetenz nach § 58 Abs.1 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Jork folgende Grundsätze zur Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung ab dem 01.11.2019:
Sachverhalt:
Der Wechsel im Bürgermeisteramt zum 01.11.2019 und der damit verbundene Wegfall des bisherigen Amtes des Ersten Gemeinderates machen geringfügige Anpassungen der Aufbauorganisation erforderlich.
Die bisherige zweigliedrige Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung in zwei Fachbereichen und zwei Stabsstellen außerhalb der Fachbereichsorganisation gilt seit der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates in 12/2016. Diese zweigliedrige Aufbauorganisation soll auch in Zukunft bestehen bleiben. Die wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Verwaltungsaufbau besteht in der Ausweisung eines zentralen Projekt- und Regionalmanagements (als stellenplanmäßiger Ersatz für den Wegfall des Amtes des Ersten Gemeinderates – siehe Konzept gem. Vorlage 2019/02704). Damit wird die bisherige Stabsstelle „Gemeindeentwicklungsplanung / Projekte“ ausgeweitet und neu als Stabsstelle „Regional- und Projektmanagement“ im Verwaltungsaufbau ausgewiesen. Hinzu kommt, dass der Fachbereich 1 „Zentrale Steuerung und Dienste“ durch eine Aufgabenverlagerung in Richtung dieser neuen Stabsstelle organisatorisch von drei auf zwei Teams reduziert wird.
Die bisher bis zum 31.10.2019 gültige Aufbauorganisation stellt sich in der Führungs-, Fachbereichs- und Teamstruktur wie folgt dar:
Die Fortschreibung der Organisation zum 01.11.2019 führt zu den dargestellten minimalen Anpasssungen mit folgender neuer Ausweisung:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Änderungen ergeben sich nicht durch die Organisation an sich, sondern durch Personalmaßnahmen. Das neue Organigramm geht von einer unveränderten Planstellenanzahl aus, allerdings mit einem Potential an Personalkosteneinsparungen von rd. 29.000 EUR – siehe Vorlage 2019/02704. Hinzu kommen bedingt durch eine Ausweitung neue Aufwendungen für ein Veranstaltungsmanagement von etwa 23.500 EUR p. a. – siehe Vorlage 2019/02703).
Anlage/n:
Nur nachrichtlich: ENTWURF des vollständigen Organigramms nach Produktbereichen ab 01.11.2019.
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