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Vorlage - 2018/02590
Sachverhalt: Der in Osterladekop 55 ansässige Fruchthandel Recht beabsichtigt den vorhandenen Betriebsstandort weiter auszubauen. Geplant sind dazu der Anbau einer Verladehalle und einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte im rückwärtigen Bereich sowie der Bau eines Betriebsleiterhauses und eines Regenrückhaltebeckens im Osten des Geltungsbereiches (siehe Lageplan mit Bauvorhaben). Der Anbau der Verlade- und Lagerhalle hat eine Breite von bis zu 31,0 m (an breitester Stelle) und eine Gesamtlänge von ca. 58 m, die sich in den planungsrechtlichen Außenbereich erstreckt. Die aktuelle Bautiefe liegt bei ca. 70 m. Mit dem Anbau würde die „neue“ Bautiefe bei ca. 128 m liegen. Das Betriebsleiterwohnhaus ist östlich des Wohnhauses 57 A geplant, und das Regenrückhaltebecken im nordöstlichen Bereich.
Da für diese Vorhaben (Gewerbe) keine Privilegierung besteht, ist für die Realisierung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung dieses Bebauungsplans würde nach dem Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB erfolgt. Danach könnte der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, so dass von einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit und von einem Umweltbericht abgesehen werden kann.
Der Flächennutzungsplan wäre bei seiner nächsten Änderung entsprechend anzupassen, da die Darstellung der gemischten Baufläche bei einer (Bau-)Tiefe von ca. 90 m endet (gemessen von Straßenrand).
Für das Plangebiet wurde eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Zulässigkeit von der geplanten erneuten Betriebserweiterung zu klären. Die Schalltechnische Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis:
„…Die Berechnungsergebnisse auf Grundlage der Emissionsdaten des Betriebes zeigen, dass keine schall-technischen Konflikte im Sinne der TA Lärm zu erwarten sind. An allen untersuchten Immissionsorten werden die maßgeblichen Richtwerte der TA Lärm durch die Zusatzbelastung der Emissionen des Fruchtgroßhandels um mehr als 6 dB(A) unterschritten. Somit ist an den Immissionsorten der Schal-limmissionsbeitrag des Betriebes der Recht Fruchtgroßhandel & Logistik GmbH & Co. KG gemäß Ab-schnitt 3.2 der TA Lärm als irrelevant einzustufen und eine Berücksichtigung der Vorbelastung ist nicht erforderlich. Auch das „Spitzenpegelkriterium“ nach TA Lärm wird sicher eingehalten.
Aus schalltechnischer Sicht ist die Recht Fruchtgroßhandel & Logistik GmbH & Co. KG als genehmi-gungsfähig einzustufen, sofern die in dieser Untersuchung angenommenen Emissionsansätze als Ma-ximalwerte nicht überschritten werden.“
Das Vorhaben bzw. der Bebauungsplan wird durch das Planungsbüro Elbberg vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: Lageplan mit Bauvorhaben Planzeichnung B-Plan 65 Begründung B-Plan 65 Schallschutzgutachten
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