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Vorlage - 2018/02514  

Betreff: Bestimmung des Wahltages für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Doris Piper
Federführend:Team 2.1 Bearbeiter/-in: Piper, Doris
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Jork Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Jork ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Als Wahltag für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters wird gemäß § 45b Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der 26. Mai 2019 bestimmt.

 

Als Termin einer eventuellen Stichwahl wird gemäß § 45b Abs. 3 S. 2 NKWG der 16. Juni 2019 bestimmt.

 


Sachverhalt:

Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet gemäß § 80 Abs. 8 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters statt. Die Wahl kann gem. § 80 Abs. 1 S. 2 NKomVG um bis zu 3 Monate früher oder später erfolgen, wenn nur dadurch die gemeinsame Durchführung mit einer anderen Wahl möglich ist.

 

Die achtjährige Amtszeit von Bürgermeister Gerd Hubert begann am 01.11.2011 und endet am 31.10.2019.

 

Der vorgesehene Termin für die Durchführung der Europawahl in Deutschland, der 26. Mai 2019, liegt innerhalb von 6 Monaten vor dem Ende der Amtszeit von Bürgermeister Gerd Hubert. Es wird daher vorgeschlagen, als Wahltag für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters den 26. Mai 2019 festzulegen, da die Europawahl 2019 am selben Tag stattfinden wird.

Sofern keine Kandidatin/kein Kandidat bei der Direktwahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht, ist gemäß § 45g Abs. 2 S. 2 und 3 NKWG eine Stichwahl zwischen den beiden Personen durchzuführen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

 

Regelmäßig findet die Stichwahl 14 Tage nach der Direktwahl statt (§ 45b Abs. 3 S. 1 NKWG). Der sich hieraus ergebende Wahltermin – 09. Juni 2019 – fällt auf den Pfingstsonntag. Es wird daher vorgeschlagen, die Stichwahl eine Woche später am 16. Juni 2019 durchzuführen. Die Möglichkeit zur Festlegung eines vom Regelfall abweichenden Sonntags als Stichwahltermin durch den Rat ist gemäß § 45b Abs. 3 S. 2 NKWG gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Europawahl ergeben sich Einsparungen von rund 4.000,00 € gegenüber der einzelnen Durchführung der Direktwahl.

 


Anlage/n: