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Vorlage - 2017/02224  

Betreff: Antrag der Werbegemeinschaft Jork auf Gewährung einer dauerhaften jährlichen Unterstützung der Gemeinde Jork zur Mitfinanzierung des Blütenfestes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Matthias Riel
Federführend:Fachbereich 1 Bearbeiter/-in: Riel, Matthias
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Vorberatung
29.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Werbegemeinschaft  

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Jork bewilligt der Werbegemeinschaft eine jährliche finanzielle Förderung von 2.500 EUR für die Durchführung des Blütenfestes. Die Bewilligung wird unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der Haushaltssatzung sowie unter einem jederzeitigen Widerrufsvorbehalt beschlossen.

 


Sachverhalt:

Beigefügt ist der Antrag der Werbegemeinschaft Jork für die Gewährung einer regelmäßigen festen finanziellen Förderung von 2.500 EUR p.a. für die Co-Finanzierung des Blütenfestes. In der Vergangenheit wurden zu den jeweiligen Blütenfesten einzelnen Bezuschussungsanträge gestellt und jeweils einzeln vom Verwaltungsausschuss entschieden. Der neue Antrag zielt auf eine optimierte Planungssicherheit der Blütenfest-Initiatoren ab, was aus Sicht der Verwaltung unterstützt werden sollte.

 

Der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2017 sieht einen ausreichenden Ansatz vor, um durch VA-Beschluss eine Bewilligung nach der Rechtskraft des Haushaltes vornehmen zu können. Gleichwohl wird vorgeschlagen, in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kultur im Rahmen der Antragsberatung zunächst ein Gespräch mit dem Vorstand der Werbegemeinschaft zu führen, um als Gemeinde ergänzende Informationen zu den Jahresabschlüssen des Blütenfestes und den zukünftigen Planungen zu erhalten.

 

Formal ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer gemeindlichen Förderung um eine freiwillige Leistung handelt und die Auszahlung von Fördergeldern in erster Linie von der Rechtskraft zukünftiger Haushalte abhängig ist. Aus Sicht der Verwaltung ist daher bei einer längerfristigen Bewilligung ein Widerrufsvorbehalt unerlässlich ebenso wie eine Auflage im Bewilligungsbescheid, fortlaufend über die Finanzstruktur des Blütenfestes informiert zu werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

2.500 EUR p.a. Aufwand im Ergebnishaushalt sowie Auszahlung im Finanzhaushalt

 


Anlage/n:

Antrag der Werbegemeinschaft Jork vom 25.01.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Werbegemeinschaft (99 KB)