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Vorlage - 2015/01840
Beschlussvorschlag: Das Schulzentrum Jork erhält zum Schuljahresbeginn 2015/2016 folgenden Namen: Schulzentrum Jork – Oberschule mit gymnasialem Zweig.
Sachverhalt: Nach § 107 Nds. Schulgesetz kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Verschiedene Gremien im Schulzentrum haben sich im Frühjahr mit einer Änderung des derzeitigen Namens (Schulzentrum Altes Land in Jork – Oberschule mit gymnasialem zweig) beschäftigt. Abschließend hat sich die Gesamtkonferenz in ihrer letzten Sitzung einstimmig bei 3 Enthaltungen für den Schulnahmen
Schulzentrum Jork – Oberschule mit gymnasialem Zweig
als neuen Namen entschieden. Die Schulleitung bittet um entsprechende Änderung.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n:
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