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Vorlage - 2011/01059  

Betreff: Wahl einer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden / eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Schulausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser:Matthias Riel
Federführend:Fachbereich 1 Bearbeiter/-in: Riel, Matthias
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
14.02.2012 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Siehe Wahlergebnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach Benennung der Ausschussvorsitzenden in der konstituierenden Sitzung ist in der ersten Sitzung des Fachausschusses über den stellvertretenden Ausschussvorsitz zu entscheiden.

 

Es erfolgt eine Wahl nach § 67 NKomVG:

 

§ 67 NKomVG – Wahlen

 

1Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. 2Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. 3Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. 4Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. 5Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. 6Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. 7Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage/n:

Anlage/n:

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