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Auszug - Bildung der Ausschüsse des Rats gem. § 71 NKomVG
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Jork beschließt gem. § 71 Abs. 1 NKomVG die folgenden Ausschüsse des Rates mit folgender Mitgliederzahl zu bilden: - Finanz- und Personalausschuss mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Rates
Abstimmungsergebnis:
Die Trennung des Ausschusses Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten in Planungs-, Entwicklungs- und Klimaschutzausschuss sowie in einen Bau- und Wegeausschuss wird mit folgendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:
Abstimmungsergebnis:
- Ausschuss für Bau-, Planungs-, Umwelt- und Klimaschutzangelegenheiten mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Rates
Abstimmungsergebnis:
- Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Rates und dem Gemeindebrandmeister als beratendes Mitglied
Abstimmungsergebnis:
- Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Rates und 5 beratenden Mitgliedern. Zu den beratenden Mitgliedern gehören zwei Vertreter:innen aus dem Bereich der Sportvereine, eine Vertretung von den Trägern der Kindertagesstätten (einschl. Tintenklecks Jork e.V.), eine Vertretung von der Jugendkonferenz Jork sowie eine Vertretung des Seniorenbeirates. Für die beratenden Mitglieder sind persönliche Vertreter/innen zu benennen. Die Benennung der beratenden Mitglieder einschl. Vertretungen in Form eines Feststellungsbeschlusses des Rates erfolgt nach Bekanntgabe der hinzuzuwählenden Personen aus dem Kreise der Vereine und Organisationen zu einem späteren Zeitpunkt – die jeweiligen Vereine und Organisationen haben sich untereinander zu einigen. Die ratsfremden Mitglieder sind gem. § 54 NKomVG zu verpflichten.
Abstimmungsergebnis:
- Schulausschuss (Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften gemäß § 73 NKomVG) mit 9 stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Rats sowie folgenden 5 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern: 1 Lehrervertreter/in aus dem Sekundarbereich, 1 Lehrervertreter/in aus dem Primarbereich, 1 Elternvertreter/in Sekundarbereich, 1 Elternvertreter/in Primarbereich, 1 Schülervertreter/in Sekundarbereich. Für die ratsfremden Mitglieder ist jeweils eine Vertretung zu benennen und alle ratsfremden Mitglieder ebenfalls gem. § 54 NKomVG zu verpflichten. Die Benennung der ratsfremden Mitglieder aus dem schulischen Bereich erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Nds. Schulgesetzes.
Abstimmungsergebnis:
- Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur mit 9 stimmberechtigten Mitgliedern aus der Mitte des Rates.
Abstimmungsergebnis:
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