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Auszug - Bebauungsplan Nr. 71 "Groß Hove Nr. 78 / Nr. 80"; Hier: Beschluss über die Änderung des Ratsbeschlusses vom 17.03.2021 und über die verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Absatz 3 BauGB
Herr Schorpp stellt folgenden Antrag:
Die Wohneinheiten werden auf 11 reduziert. Im 1. Bauabschnitt 8 Wohneinheiten und im 2. Bauabschnitt 3 Wohneinheiten.
Abstimmungsergebnis:
Damit ist der Antrag abgelehnt. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Jork beschließt, den in der Sitzung des Rates der Gemeinde Jork am 17.03.2021 gefassten Beschluss aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: Der Rat der Gemeinde Jork beschließt, dass das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 71 “Groß Hove Nr. 78 / Nr. 80“ unter Einarbeitung einer Änderung der Planzeichnung, der textlichen Festsetzung sowie der Begründung mit Begrenzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten auf 13 Wohneinheiten (davon im neu auszuweisenden 1. Bauabschnitt des Investors max. 10 Wohneinheiten und im auszuweisenden 2. Bauabschnitt max. 3 Wohneinheiten) fortgesetzt wird. Damit einhergehend erfolgt die verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Absatz 3 BauGB mit der Maßgabe, dass a) der Zeitraum der Beteiligung angemessen auf zwei Wochen verkürzt wird, b) nur die Betroffenen / von der Planung Berührten erneut zu beteiligen sind (hier: Landkreis, Grundstückseigentümer im Plangebiet, nördlich und südlich an das Grundstück angrenzende Eigentümer) und c) Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planunterlagen (hier: Anzahl der Wohneinheiten in beiden Bauabschnitten) zulässig sind. Abstimmungsergebnis:
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