Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr.68 "Königreicher Straße nördlich Harmshof" Hier: Auslegungsbeschluss
Herr Kruse berichtet über den Auslegungsbeschluss und stellt die vorgesehene Bebauung vor.
Herr Schorpp Zweifelt, mit Blick auf der noch nicht vorhandenen Gestaltungssatzung, ob das so noch gewollt ist und wird dem Verfahren so nicht zustimmen.
Frau Köster sagt dazu, dass Vorhaben, die der Gestaltungssatzung nicht entsprechen, auch jetzt schon zurückgestellt werden können.
Herr Rolker: Auf der westlichen Seite wurde bereits Baurecht geschaffen, welche Wirkung hat das auf dem B-Plan?
Herr Kruse antwortet, dass ein Baurecht im erheblichen Rahmen geschaffen wird, für die westlich vorhandenen Bebauungen findet aufgrund des B-Plans jetzt eine „Einschränkung/Verschlechterung“ statt, da jetzt Rahmenbedingungen vorgegeben werden, die vorher nicht bestanden.
Herr Riel zeigt die Öffentlichkeitsarbeit auf www.jork.de auf.
Frau Quast fragt, wie die Abrundungssatzung an der Ziegelei aussieht?
Herr Kruse antwortet, dass es sich in Innenbereichen nach § 34 richtet (Einzelfallprüfung).
Frau Pohlmann-Holländer stellt den Antrag der SPD-Fraktion vor (siehe TOP 9.1).
Herr Riel erläutert die Rechtsgrundlage und spricht die barrierefreie Ausrichtung der Gemeinde Jork in der weiteren Bauentwicklung an. Im Beteiligungsverfahren kann die Gemeinde Jork zukünftig auf diesen Passus hinweisen.
Herr Sänger stellt den Antrag der CDU-Fraktion vor (siehe TOP 9.2).
Herr Au bittet um folgenden Zusatz: …..“im Übrigen gilt § 49 NBauO“ Beschlussvorschlag: Der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 68 „Königreicher Straße nördlich Harmshof" Abstimmungsergebnis:
|