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Auszug - Ernennung eines Ortsbrandmeisters; Ortsfeuerwehr Königreich
Der Kreisbrandmeister Peter Winter teilte mit, dass die Ernennung des neuen Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Königreich Herr Diercks kommissarisch erfolgen muss. Als OBM einer Stützpunktwehr fehlt ihm ein noch nicht absolvierter Zugführerlehrgang. Die Beschlussfassung wird daher dahingehend geändert, dass a) Der Hauptlöschmeister Jens Diercks wird mit Wirkung vom 1. April 2020 für die Dauer von maximal 2 Jahren mit der kommissarischen Wahrnehmung des Amtes des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr beauftragt wird b) Nach erfolgreicher Absolvierung des Zugführerlehrgangs Herr Jens Diercks mit Wirkung vom 1. April des auf den Lehrgang folgenden Jahres für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Königreich ernannt wird
Gemäß § 12 der FwVO darf die kommissarische Wahrnehmung der Funktion nicht auf die Dauer der Amtszeit im Ehrenbeamtenverhältnis angerechnet werden.
Beschlussvorschlag: a) Der Hauptlöschmeister Jens Diercks wird mit Wirkung vom 1. April 2020 für die Dauer von maximal 2 Jahren mit der kommissarischen Wahrnehmung des Amtes des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr beauftragt b) Nach erfolgreicher Absolvierung des Zugführerlehrgangs wird Herr Jens Diercks mit Wirkung vom 1. April des auf den Lehrgang folgenden Jahres für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Königreich ernannt
Abstimmungsergebnis:
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