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Auszug - Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister
Im Zusammenhang mit der Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister weist die Gemeinde Jork als Meldebehörde auf die bestehenden Widerspruchsrechte hin: Widersprüche sind schriftlich oder mündlich im Bürgerbüro einzulegen. |