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Auszug - Feuerwehrbedarfsplan 2019
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Feuerwehrbedarfsplan als Handlungsrahmen bzw. strategisches Ziel anzusehen ist. Allerdings steht das Etatrecht des Gemeinderates über dem Feuerwehrbedarfsplan, so dass jeweils im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Einzelfallentscheidungen zu geplanten Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan getroffen werden können. Beschluss: Der Rat beschließt, Abstimmungsergebnis:
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