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Auszug - Organisationsentwicklung: Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung ab dem 01.11.2019; Grundsatzentscheidung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
Herr Riel trägt den Sachverhalt vor. Beschlussvorschlag: Im Rahmen der Richtlinienkompetenz nach § 58 Abs.1 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Jork folgende Grundsätze zur Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung ab dem 01.11.2019:
Abstimmungsergebnis:
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