Ratsinformationssystem
Auszug - Bericht der Verwaltung
Frau Blieffert berichtet wie folgt:
-Flüchtlinge Zur Zeit sind 140 Flüchtlinge in 13 Unterkünften untergebracht. Die Flüchtlinge sind nach wie vor unterschiedlichster Nationalität. Dazu zählen u. a. Syrien, Irak, Pakistan, Sudan, Türkei, Libanon, Algerien, Aserbaidschan, Afghanistan, Nigeria, Kosovo, Elfenbeinküste, Iran. Von meiner Seite wird aber die Zuweisung von arabisch sprachigen Flüchtlingen bevorzugt (Syrien, Irak, Sudan, Libanon), da durch den Sprachmittlers der Arbeitsablauf und die Vermittlung von Kenntnissen deutlich einfacher ist. Von uns im Büro der Flüchtlingshilfe wird aber eine deutlich größere Anzahl von Flüchtlingen betreut. Denn auch die in selbst angemieteten Wohnungen in Jork lebenden Flüchtlinge werden nach wie vor unterstützt.
-Hundekot Die Gemeinde Jork bittet erneut alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auf Fußwegen, Grünanlagen und Spielplätzen sofort zu beseitigen. 112 KB - 480 x 720 Erneut appelliert die Gemeinde Jork an alle Hundehalter, dem Gebot der Sauberhaltung der Fußwege, Grünanlagen und Spielplätze Rechnung zu tragen und durch ihre Vierbeiner verursachte Verunreinigungen nach den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Um überall gerüstet zu sein, sollte sich jeder Hundebesitzer schon daheim mit den geeigneten Materialien, wie z. B. einer Tüte ausstatten. Um den Hundehaltern die Entsorgung des Hundekots zu erleichtern, sind in der Gemeinde Jork an folgenden Standorten sogenannte „Dog-Stations“ aufgestellt:
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verordnung der Gemeinde Jork zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Gef. Abw. VO) hingewiesen, nach der ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Verkehrsfläche oder Anlage durch Hundekot verunreinigt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. Für das bessere Miteinander zwischen Bürgerinnen und Bürger sowie den Hundehaltern in der Gemeinde Jork wird darüber hinaus noch auf folgende Punkte hingewiesen:
44 KB - 280 x 210 Die Gemeindeverwaltung ist der Überzeugung, dass Jorkerinnen und Jorker zu den rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Hundehaltern zählen und dass sie uneinsichtige Hundehalter durch Mithilfe und durch freundliche Aufklärung zu einer anderen Verhaltensweise bewegen können.
-Rechtswidriges Parken auf Geh- und Fußwegen Rechtswidriges und illegales Parken auf Geh- und Fußwegen, in Spielstraßen etc. gefährdet die Fußgänger, Fahrradfahrer und in hohem Maße natürlich auch die Kinder und Schulkinder. Ebenso können Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen den Gehweg nicht gefahrlos benutzen. Sollten Sie hier Verstöße feststellen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese mit einem Foto, versehen mit Datum und Standort, an das Verkehrsamt des Landkreises Stade per Mail zu übermitteln. Dort wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren in die Wege geleitet.
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