Auszug - Grundsatzentscheidung des Rates zur Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
Beschluss:
Im Rahmen der Grundsatzentscheidung sowie der Richtlinienkompetenz nach § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Jork, die Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung zum 01.01.2017 wie folgt zu ändern:
- Die derzeitige dreigliedrige Aufbaustruktur mit drei Fachbereichen wird auf zwei Fachbereiche reduziert.
- Es werden die Fachbereiche 1 (Zentrale Steuerung und Dienste) sowie Fachbereich 2 (Bürgerdienstleistungen) gebildet.
- Außerhalb der Fachbereichsorganisation werden in Form von Stabsstellen mit direkter Zuordnung zum Hauptverwaltungsbeamten die Stabsstelle „Gemeindeentwicklungsplanung/Projekte“ sowie das „Zentrale Geschäftszimmer“ ausgewiesen.
- Der bisherige Fachbereich 3 (Bauwesen) wird aufgelöst und in die unter Pkt. 2 und 3 genannte Fachbereichs- und Stabsstellenstruktur integriert.
- Unterhalb der Fachbereichsstrukturen erfolgt die Zuordnung von Produktbereichen zu Teamstrukturen.
- Innerhalb dieser Grundsatzentscheidung und dieser vom Gemeinderat vorgegebenen Richtlinien regelt der Bürgermeister nach § 85 Abs. 3 NKomVG die Geschäftsvereitlung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 26 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |