Gerichte sind wichtig - aber nicht immer notwendig!
Leider werden die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen immer mehr in Anspruch genommen. Dabei wird of in einem langwierigen Verfahren mit
umfangreichen Schriftsätzen durch alle Instanzen gestritten. Ein solches Verfahren sollte den Fällen vorbehalten bleiben, die unbedingt der gerichtlichen
Klärung bedürfen.
Warum teuer, wenn es auch billiger geht?
Ein "erstrittenes Urteil" führt nicht unbedingt zum Erfolg. Es fördert auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien, die
häufig als Nachbarn, Geschäftspartner oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen. Streitschlichtung - wie sie das Schiedsamt
anbietet - ist hier allemal der bessere und auch kostengünstigere Weg.
Für die "kleinen" Strafsachen....
Bei vielen kleinen Straftaten muss der "Verletzte" erst einmal zum Schiedsamt, ehe Privatklage vor dem Strafgericht gegen den
"Beschuldigten" erhoben werden kann. Solche Schlichtungsverhandlungen finden z.B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses,
leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Schon nach wenigen Tagen werden die Betroffenen von der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann zur Verhandlung geladen. Wie die Erfahrung zeigt, werden dabei über
die Hälfte der Fälle gütlich - nämlich durch eine rechtsverbindliche Schlichtung - beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen.
Bei "kleineren" Straftaten und "kleinen" bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sollte man in der Regel zuerst das Schiedsamt anrufen.
....und für die Streitigkeiten des täglichen Lebens
Das Schiedsamt kann auch - was bisher wenig bekannt ist - freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen
werden. Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder dem Handwerker in der Nachbarschaft empfiehlt sich das ebenso, wie bei vielen
Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben - z.B. als Nachbarn oder Hausgenossen - ergeben können.
Schlichtungsverfahren in unkomplizierter Atmosphäre!
Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig,
den sozialen Frieden wieder herzustellen. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und
betragen nur wenige Euro.
Die Erfolgsbilanz der Schiedsämter kann sich sehen lassen. über die Hälfte der Verfahren konnte zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen werden.
Dieses Ergebnis ist es sicherlich wert, vor der Einschaltung eines Gerichts zunächst einmal eine Streitschlichtung durch das Schiedsamt zu versuchen.
Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann leben und wohnen in ihrem Amtsbezirk.
Deshalb kennen sie oft auch die menschlichen Hintergründe eines Streites und haben of bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht in der
fernen Stadt mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte. (Entnommen aus der Broschüre: Die Niedersächsische Schiedsordnung des Nds. Justizministeriums)
Wo der Schiedsmann der Gemeinde Jork wohnt?
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Ernst Behr Westerladekop 35 21635 Jork Telefon: 0 41 62 / 2 14 |
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Stellvertreter: Peter Siebern Osterladekop 31 A Telefon: 0 41 62 / 76 26 |
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Homepage der Schiedsmänner.