Die Gemeinden haben ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht auf eine kommunale Selbstverwaltung. Dazu gehört auch die finanzielle Eigenverantwortung. Es ist eines der wertvollsten Rechte des Rates, den Haushalt der Gemeinde zu verabschieden und damit die Richtung der Entwicklung in der Gemeinde zu bestimmen.
Die Gemeinde Jork hat das Recht, selbst Steuern und Abgaben, Gebühren und Beiträge zu erheben, um damit ihre Aufgaben zu erfüllen. Sie hat die Pflicht, alles zu unternehmen damit die Gemeindefinanzen gesund bleiben.
Wir stellen Ihnen auf den folgenden Seiten die wichtigsten Informationen des jeweils laufenden Haushaltsjahres zusammen und den Geschäftsbericht der Verwaltung sowie den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung.
Der für das Finanzwesen zuständige Ausschuss des Rates ist der Finanzausschuss. Die Sitzungstermine und –orte sowie die Tagesordnung können Sie der Rubrik „Aktuelles“ entnehmen.